R
Raipa
Themenstarter
Moin Moin
Die Info habe ich gerade mit erstaunen im Internet gefunden
Telefon-Headsets beim Auto- und Fahrradfahren verboten
In Frankreich ist die Benutzung von Bluetooth-Headsets im Auto und beim Fahrradfahren verboten worden. Wer dennoch damit telefoniert oder Musik hört, riskiert eine Geldbuße von mindestens 135 Euro und drei Punkte im Führerscheinregister.
Die Benutzung einer Bluetooth-Freisprecheinrichtung oder eines anderen Headsets im Auto oder auf dem Rad werde in Frankreich jetzt mit einer Geldstrafe von 135 Euro geahndet, berichtet die Website Numerama.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Headsets per Bluetooth oder mit einem Kabel angeschlossen sind, ob der Fahrer telefoniert oder Musik beziehungsweise ein Hörbuch hört. Der im Amtsblatt veröffentlichte Text hat eine unmittelbare Wirkung.
Der französische Innenminister Bernard Cazeneuve kündigte schon im Januar 2015 an, Freisprecheinrichtungen zu verbieten, durch die eine Ablenkung entstehen könne. So soll die Verkehrssicherheit erhöht werden. Das Verbot gilt für alle Arten von Fahrzeugen und auch Fahrräder - egal ob diese motorisiert sind oder nicht.
Die Regierungsverordnung Nr. 2015-743 vom 24. Juni 2015 zur Verhütung von Verkehrsunfällen betrifft auch alle Kopfhörer. Die Regelung gilt nicht für Hörgeräte, die Polizei, den Zoll, die Feuerwehr, Krankenwagen, den Gefangenentransport und Notfallmediziner. Auch Motorradfahrschulen sind nicht betroffen: In Motorradhelmen fest installierte Sprecheinrichtungen sind weiterhin erlaubt.
Ebenfalls erlaubt bleiben fest in Fahrzeugen installierte Freisprecheinrichtungen ohne Kopfhörer. Ob diese in Zukunft ebenfalls reguliert werden, ist noch offen.
Wenn ich das richtig Interpretiere, sollte es auch Helme mit Blutooth bzw. Kabelgebunde Verbindungen für z.B. Naviansagen betreffen
Die Info habe ich gerade mit erstaunen im Internet gefunden
Telefon-Headsets beim Auto- und Fahrradfahren verboten
In Frankreich ist die Benutzung von Bluetooth-Headsets im Auto und beim Fahrradfahren verboten worden. Wer dennoch damit telefoniert oder Musik hört, riskiert eine Geldbuße von mindestens 135 Euro und drei Punkte im Führerscheinregister.
Die Benutzung einer Bluetooth-Freisprecheinrichtung oder eines anderen Headsets im Auto oder auf dem Rad werde in Frankreich jetzt mit einer Geldstrafe von 135 Euro geahndet, berichtet die Website Numerama.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Headsets per Bluetooth oder mit einem Kabel angeschlossen sind, ob der Fahrer telefoniert oder Musik beziehungsweise ein Hörbuch hört. Der im Amtsblatt veröffentlichte Text hat eine unmittelbare Wirkung.
Der französische Innenminister Bernard Cazeneuve kündigte schon im Januar 2015 an, Freisprecheinrichtungen zu verbieten, durch die eine Ablenkung entstehen könne. So soll die Verkehrssicherheit erhöht werden. Das Verbot gilt für alle Arten von Fahrzeugen und auch Fahrräder - egal ob diese motorisiert sind oder nicht.
Die Regierungsverordnung Nr. 2015-743 vom 24. Juni 2015 zur Verhütung von Verkehrsunfällen betrifft auch alle Kopfhörer. Die Regelung gilt nicht für Hörgeräte, die Polizei, den Zoll, die Feuerwehr, Krankenwagen, den Gefangenentransport und Notfallmediziner. Auch Motorradfahrschulen sind nicht betroffen: In Motorradhelmen fest installierte Sprecheinrichtungen sind weiterhin erlaubt.
Ebenfalls erlaubt bleiben fest in Fahrzeugen installierte Freisprecheinrichtungen ohne Kopfhörer. Ob diese in Zukunft ebenfalls reguliert werden, ist noch offen.
Wenn ich das richtig Interpretiere, sollte es auch Helme mit Blutooth bzw. Kabelgebunde Verbindungen für z.B. Naviansagen betreffen