Tante verstorben; und nun?

Diskutiere Tante verstorben; und nun? im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Gestern rief mich meine Schwiegermutter an und sagte, dass die Weihnachtskarte an ihre Schwester (also Tante meiner Frau) zurückgekommen sei...
palmstrollo

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Gestern rief mich meine Schwiegermutter an und sagte, dass die Weihnachtskarte an ihre Schwester (also Tante meiner Frau) zurückgekommen sei. "Unbekannt verzogen" steht drauf.
Meine Schwiegermutter ist 84 und ihre Schwester 94. In dem Alter zieht man eher nicht mehr um.
"Junge, bitte kümmere dich..."
Na gut.
Telefonnummer rausgekramt und angerufen: "kein Anschluss unter dieser Nummer..."
Also mal das "Bürgerbüro" angerufen.
Die freundliche Dame teilte mir dann mit, dass die entsprechende Dame bereits vergangenes Jahr verstorben sei. Mehr dürfe man mir nicht mitteilen. Ich hatte es eh geahnt.
Dann meine Schwiegermutter informiert. Das war nicht wirklich leicht.
"Und jetzt?" fragte sie? Was ist mit der Wohnung? Was ist mit den ganzen Habseligkeiten?

Nun zu meiner eigentlichen Frage: was tun? Die Verstorbene hatte zwei Schwestern, die beide noch leben, aber keine Mitteilung über den Tod der Schwester bekommen haben.
Alle 3 Schwestern waren wohlhabend. Hier wird es keinen "Krieg" um ein Erbe geben. Aber (zumindest) meine Schwiegermutter möchte auch nicht, dass es der Staat bekommt.
An wen muss man sich wenden, um mehr in Erfahrung zu bringen? Nachlassgericht?
Vielleicht hat da jemand mehr Ahnung, als ich.
Ich habe meiner Schwiegermutter versprochen, dass ich mich kümmere.
 
Lewellyn

Lewellyn

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Als "Nichtverwandter" wird das schwierig, sich zu "kümmern". Niemand muss Dir irgendwas sagen.
Du brauchst zumindest eine Vollmacht Deiner Schwiegermutter, für Ämter am besten beglaubigt.
 
tobimcguinness

tobimcguinness

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Genau, also am besten schauen wer in irgendeiner Weise eine Vollmacht oder Ansprüche hat und dann am besten zum Notar oder Anwalt. Was anderes wäre sicher nur mutmaßung und wenig weiterführend für dich.

Ich wünsch dir viel Erfolg!
 
G

Gast 31894

Gast
Hallo!
Beileid!
Wenn ein Testamant vorhanden, Nachlassgericht, wenn die Behörden sich dumm stellen Anwalt und Vollmacht der Schwestern. Banken sind auch nicht kooperativ.
 
silvia

silvia

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Deine Idee mit dem Nachlassgericht ist auch gut. Die geben dir bestimmt Informationen, so dass du weiter kommst in dieser Angelegenheit.

Viel Erfolf
Silvia
 
kh-office

kh-office

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Sehr genial wäre, wenn die Schwiegermutter nen Rechtschutz hätte, schwer vorstellbar aber nicht unmöglich.
Und falls das der Fall sein sollte. Anwalt erledigen lassen.
Das muss man sich dann nicht wirklich antun!!!
 
Daddy Tool

Daddy Tool

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Moin,

ich glaube hier geht es darum, das er wissen möchte, wer sich um die Möbel und andere Wohnungsgegenstände kümmert.
In der Regel kümmert sich das Nachlassgericht um diese Angelegenheiten.
Das kann aber dauern.
Einfacher geht es sicherlich, wenn man zb. den Vermieter kennen würde. Aber Auskunftpflichtig ist der nicht.

Wie weit ist den der Wohnort der Tante entfernt?

PS. Einfach wird das nicht, aber das hast du ja schon erkannt
 
Ralsch

Ralsch

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Moin,
leider klappen die meisten Tipps oben nicht.
Du hast im Moment keinerlei Befugnisse in dem Fall ausser mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Wenn Du die Damen löblicherweise vertreten willst benötigst Du die entsprechenden Vollmachten von beiden und ALLEN SONSTIGEN ERBEN, also auch vom "entfernten Stiefenkel auf den Seychellen".
Und: Vollmacht ist natürlich nicht gleich Vollmacht, Du benötigst die für/gegen die amtlichen Stellen, Banken, ggf. Käufern des Hauses, Nachlassverkauf, und und und.
Wenn die Damen Kohle hatten: Einen guten Anwalt einkaufen der sich kümmert, ALLE Vollmachten einholt etc.
Als Laie (denke ich mal nach der Frage hier im Forum) ziehst Du ganz schnell die A...Karte.
Nachlassgerichte kümmern sich natürlich nur in dem Fall in dem ALLE Erben (1., 2., 3., ....Verwandschaftsgrad) vom Erbe Abstand nehmen und die Kohle an den Statt geht.
Das Ganze bleibt ggf. überschaubar wenn die drei Damen alle alleinstehend/kinderlos sind/waren und auch sonst niemand mehr mit Anspruch auf das Erbe am Leben ist.
Und: Auch das muss Du dann als Bevollmächtigter nachweisen.
Uns wollten sie auch mal das "Erbe" (mit dicken, roten Zahlen) eines verstorbenen Onkels meiner Frau andrehen.
Wie mussten alle, also auch unsere Kinder, das Erbe explizit ausschlagen.
ggf. solltet ihr über eine Stiftung/Schenkung oder so an jemanden nachdenken der sich um alle Formalien kümmert.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gast 31894

Gast
Leider sind die Nachlassgerichte nicht kooperativ, und wenn Anwalt dann einen der Erbschaftsrecht macht!
Und alle nicht notwendigen Verträge sofort kündigen, die laufen sonst ins endlose ( hier zb Fitnessclub, Kündigung Juli 2020, Ende Laufzeit Okt. 2021 800€!!)
 
udob

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Möglicherweise auch vorab ein Schreiben für die Schwiegermutter vorbereiten und unterschrieben an das zuständige Meldeamt mit der Bitte versenden, evt. Verwandte oder Ansprechpartner mitzuteilen. Hilfreich wäre hierbei sicherlich der Nachweis der Verwandschaft.
Oder mal beim zuständigen Pfarrer/Kirche des Wohnorts freundlich nachfragen.
Ansonsten hat @Ralsch es schon treffend beschrieben.
Wir hatten das Problem mit einer dementen Tante in Italien.
 
K

Klaus+GS

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Konkret, aus eigener Erfahrung:

Sofern kein notarielles Testament beim Amtsgericht der Verstorbenen hinterlegt ist wird das Amtsgericht einen Nachlassverwalter bestellen welcher den Nachlass regelt. Dazu gehört auch Angehörige ausfindig zu machen, was sich mitunter kompliziert gestaltet.

Es könnte das Prozedere vereinfachen wenn du versuchst beim zuständigen Nachlassgericht die Kontaktdaten des Nachlassverwalters in Erfahrung zu bringen um mit diesem das weitere Vorgehen / notwendige Vollmachten / Beantragung Erbschein (beim Notar) etc. abzustimmen.

Good luck!
 
willi.k

willi.k

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Hallo Hermann,

konkrete Hilfe könnte einer der Steuerberater der Schwestern leisten. Zu klären ist, ob es ein Testament gibt oder die gesetzliche Erbfolge eintritt. Es hörte sich so an, dass es keine Kinder der Verstorbenen gibt, dann wären die Schwestern erbberechtigt usw.
Welche amtlichen Wege zu beschreiten sind, wird ebenfalls der Steuerberater wissen bzw. klären.
(der Tipp kommt von meiner Frau, die ist Steuerberaterin :o)

Grüße ins Oberbergische

Willi
 
Biker-Gina

Biker-Gina

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Ich drück dir bzw. deiner Schwiegermutter die Daumen dass sich das bald aufklärt!

Hat die andere Schwester ebenfalls keinerlei Nachricht erhalten?

Wie von Klaus oben schon geschrieben sollte sich deine Schwiegermutter direkt an das Nachlassgericht wenden.
Ich weiß, dass unsere Eltern mit solchen Dinge immer uns Kinder beauftragen (was wir auch gerne machen), aber manchmal ist der direkte Kontakt in die Ämter am besten.
 
SLK

SLK

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Sehr genial wäre, wenn die Schwiegermutter 'nen Rechtschutz hätte, schwer vorstellbar aber nicht unmöglich.
Und falls das der Fall sein sollte. Anwalt erledigen lassen.
Das muss man sich dann nicht wirklich antun!!!
'n Abend,

es gibt für Erbfälle nur einen eingeschränkten Rechtsschutzschutz. Versichert ist eine einmalige Beratung nach Eintritt des Erbfalles, meist limitiert auf 400,00 € bis 500,00 €. Auf jeden Fall sind weder die außergerichtlichen noch die gerichtlichen Abwicklungen versichert.
 
kh-office

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'n Abend,

es gibt für Erbfälle nur einen eingeschränkten Rechtsschutzschutz. Versichert ist eine einmalige Beratung nach Eintritt des Erbfalles, meist limitiert auf 400,00 € bis 500,00 €. Auf jeden Fall sind weder die außergerichtlichen noch die gerichtlichen Abwicklungen versichert.
Ohje, ich wusste noch, es gab Gründe weshalb ich Versicherungen nicht mag. :bounce:

(Spaß!!!!)
 
G

Gast43993

Gast
Aus eigener Erfahrung:

Das Nachlassgericht prüft, ob ein Testament hinterlegt ist (Verwahrstelle des Amtsgerichts oder bei einem Notar) und ob in eigenen Unterlagen Anverwandte zu finden sind. Die würden ggf. angeschrieben, in Kenntnis gesetzt und um Auskünfte über weitere Angehörige gebeten.

Weitere Nachforschungen stellt das Nachlassgericht nicht an, sondern ein sog. Erbenermittler kann sich solche Fälle beim Nachlassgericht ansehen und wenn es lukrativ ist (hohe Erbmasse), die Erben auf eigene Kosten ermitteln. Die verlangen dann von den ausfindig gemachten Erben ein verhandelbares Honorar. Ausgezahlt an die Erben wird ein eventuelles Erbe aber nur, wenn nachweislich alle Erblinien geklärt sind oder Erbverzicht erklärt wurde.

Alle Ermittler, Behörden und das Gericht befriedigen Ihre Ansprüche aus der Erbmasse. Irgendwann, wenn niemand erben will oder kein Erbnehmer gefunden wird, geht das Vermögen an die Staatskasse. Im Übrigen lagern Milliarden von Euros bei ausländischen Banken, wo es Erben gibt und auch ermittelt wurde, von denen aber niemand davon weiß.

Mein Rat: Geh mit dem Namen, der Adresse und dem Geburtsdatum der verstorbenen Tante zum zuständigen Nachlassgericht. Dort trägst du dein Anliegen höflich vor und wenn keine Auskunft erteilt wird, frage nach, welche Unterlagen, Vollmachten oder sonstiges Geschreibsel du brauchst, um Auskünfte zu erhalten. Die wollen das auch vom Tisch haben. Dann gehst du zu der Wohnadresse der Erblasserin und fragst die Nachbarn aus nach Vermieter, Freunden, Bekannten. etc. Sammle Infos. Irgendjemand muss sich um die Beerdigung gekümmert haben. So kommst du sicher weiter.

In meinem erfahrenen Fall hat das ganze bis zur Auszahlung des Nachlasses schlappe 8 Jahre gedauert.:smile::running:

Viel Erfolg
 
AmperTiger

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Nachlassgerichte kümmern sich natürlich nur in dem Fall in dem ALLE Erben (1., 2., 3., ....Verwandschaftsgrad) vom Erbe Abstand nehmen und die Kohle an den Statt geht.
Das Ganze bleibt ggf. überschaubar wenn die drei Damen alle alleinstehend/kinderlos sind/waren und auch sonst niemand mehr mit Anspruch auf das Erbe am Leben ist
das ist nicht richtig, das Nachlassgericht kümmert sich in jede Fall darum erst mal Erben ausfindig zu machen, egal poitives oder negatives vermögen vorhanden ist.

Leider sind die Nachlassgerichte nicht kooperativ,
Das ist nicht richtig, die sind Regelfall sehr hilfsbereit.


Nun zu meiner eigentlichen Frage: was tun? Die Verstorbene hatte zwei Schwestern, die beide noch leben, aber keine Mitteilung über den Tod der Schwester bekommen haben.
Alle 3 Schwestern waren wohlhabend. Hier wird es keinen "Krieg" um ein Erbe geben. Aber (zumindest) meine Schwiegermutter möchte auch nicht, dass es der Staat bekommt.
An wen muss man sich wenden, um mehr in Erfahrung zu bringen? Nachlassgericht?
Vielleicht hat da jemand mehr Ahnung, als ich.
Ich habe meiner Schwiegermutter versprochen, dass ich mich kümmere.
Zunächst mal herzliches Beileid.ich habe das in den letzten 4 Jahren jetzt dreimal durchgemacht.

Zuallerst genügt es, wenn du (Als Schwiegersohn) das zuständige Nachlassgericht informierst, dass es gesetzliche Erben gibt. Das kannst du auch als nicht Bevollmächtigter tun. Du informierst sie nur, geht auch telefonisch und die sind darüber auch froh, weil sie sich ne Haufen Arbeit sparen.
Eine Vollmacht brauchst du erst, wenn du die beiden noch lebenden Schwestern vertreten willst. Einen Anwalt brauchst du dazu im Normalfall nicht.
Das nachlassgericht prüft dann anhand von Geburtsurkunde und Abstammungsurkunden, ob es so richtig ist. Dnn bekommen die beiden Überlebenden Schwestern Nachricht vom Gericht.
Wenn du schon dort anrufst , kannst du auch fragen, ob sich jemand um Wohnung und persönliche Angelegenheit kümmert, das tun Regelfall die Erben.
 
Ralsch

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das ist nicht richtig, das Nachlassgericht kümmert sich in jede Fall darum erst mal Erben ausfindig zu machen, egal poitives oder negatives vermögen vorhanden ist.
Die Aussage bezog sich auf den Hinweis von von Daddy Tool direkt über meiner Aussage:
"ich glaube hier geht es darum, das er wissen möchte, wer sich um die Möbel und andere Wohnungsgegenstände kümmert. In der Regel kümmert sich das Nachlassgericht um diese Angelegenheiten. Das kann aber dauern. "

Und das tun sie eben nur wenn das Erbe letztendlich an den Staat übergeht, nicht wenn noch lebende Erben in unendlicher Erbfolge herumspringen denen man das anhängen kann.
 
AmperTiger

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In deiner Aussage waren noch mehr inhaltliche Fehler, ich wollte nicht auf alle eingehen.
 
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