Sehr geehrter Herr Batzen
ich hatte mir meinem Celuar folgenden Beitrag
https://www.facebook.com/Polizei.NR...7.1073741830.208563659315946/388408827998094/
Polizei NRW Hagen
Durchschlängeln verboten - Motorradfahrer aufgepasst
Motorradfahrer stoßen auf einen Stau und wollen sich oft einen Vorteil verschaffen, indem Sie sich zwischen den stehenden Autos durchschlängeln. Doch während eines Staus ist das Überholen von Fahrzeugen aller Art nicht erlaubt und auch dieses Durchschlängeln gilt als Überholvorgang.
Um zwischen den stehenden Autos durchzukommen, müsste man auch die Straßenmarkierung überfahren und zudem würde man rechts überholen. Zusätzlich kann der erforderliche Sicherheitsabstand nicht mehr eingehalten werden, weshalb Sie gleich gegen mehrere Punkte der Straßenverkehrsordnung verstoßen würden. Zudem ist es es sehr gefährlich.
Deswegen noch einmal zusammengefasst: Motorräder haben sich der Straßenverkehrsordnung gemäß zu verhalten. Das Schlängeln durch den Stau ist definitiv verboten. Als Motorradfahrer müssen Sie sich den anderen Fahrzeugen anpassen und genauso den Stau aussitzen. Auch wenn es im Sommer durchaus hart sein kann.
vom Februar 2015 gesucht und bin über google zufällig auf das Forum gestoßen. Außerdem wollte ich bei der Online Petition die eine Gesetzesänderung vorsieht mitmachen.
https://www.openpetition.de/petition/online/staudurchfahrung-fuer-motorraeder
Staudurchfahrung für Motorräder per Gesetzesänderung legalisieren - Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind außerorts auch Motorräder in Stausituationen auf deutschen Straßen zum Stillstehen verpflichtet. Nach geltender Rechtslage ist sowohl das Hindurchschlängeln zwischen stehenden Fahrzeugreihen als auch die Benutzung der Standspur verboten. Der Zweiradfahrer wird wie ein Autofahrer verpflichtet, fahrbereit am Kraftrad zu bleiben; ein Abstellen des Motorrades auf der Fahrbahn ist nicht gestattet.
Ob und wenn ja wie der Gesetzgeber diesen Änderungsvorschlägen folgt ist momentan nicht absehbar.
Quelle: ADAC
Begründung: Das stundenlange Warten in Hitze oder Kälte führt zum Ermüden des Motorradfahrers und schafft dadurch erhebliche Gefahren.
In Österreich wurde vor mehr als zehn Jahren eine gesetzliche Regelung eingeführt, die das vorsichtige Vorbeifahren am stehenden Verkehr erlaubt; das Befahren des Pannenstreifens ist in Österreich dagegen auch für Motorradfahrer verboten. Auch in anderen Staaten wie Frankreich, Italien, Niederlande oder Großbritannien ist das Durchschlängeln im Stau gängige Praxis und bleibt ungeahndet.
In der Praxis wird ein Vorbeifahren zwischen Fahrzeugschlangen im Stau nicht zur Anzeige gebracht. Dennoch besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit, die sich dann auswirkt, wenn es zum Unfall kommt. Rechtsklarheit soll eine Legalisierung des Vorbeifahrens schaffen, wie von verschiedenen Seiten gefordert.
Quelle: ADAC
Im Namen aller Unterzeichner/innen.
Offenbach, 08.11.2014 (aktiv bis 07.05.2015)
Ich hoffe das beantwortet deine Frage mit Suchfunktion und Totengräber und Langweile. Wenn es Jemanden nicht interessiert oder lieber weiterhin im Stau stehen möchte, braucht er es ja nicht lesen :-)
Hochachtungsvoll