philofax
aber genau das ist der punkt, warum eine anonymverfuegung zum beispieldas wird aber weder den österr. noch den bundesdeutschen Rechtsstaat sonderlich beeindrucken lieber Confidence, das ist seit Jahren gängige Praxis.
Erkundige dich bei deinem Rechtsschutz. In Österreich ist es unerheblich, ob nun schlußendlich du oder einer deiner Freunde gefahren ist, Deine Frau als Halter ist schlußendlich die, die bezahlen muß. Aus Österreich fernhalten funktioniert auch nicht, da das Bußgeld auch bei uns vollstreckt wird.
Im übrigen kann ich dir nur empfehlen den Beitrag vom Raubritter nochmal genau zu lesen, der stapelt nämlich gerne tief.....er verfügt zwar nicht über hellseherische Fähigkeiten, aber über berufsbedingt erlerntes Wissen auf diesem Gebiet.
Tiger
bei nichtzahlung trotz bilateralen abkommen zwischen d und a nicht in d
beigetrieben werden. es ist in d ein absolutes recht zu einer anschuldigung
zu schweigen und als taeter auch zu luegen, bis sich die balken biegen.
in a musst du den halter benennen, sinst bist du selber dran. und weil das
in d unmoeglich ist (derzeit), wird kein bussgeld aufgrund einer solchen
verfuegung beigetrieben von den deutschen behoerden.
anders kann das natuerlich fuer strafverfahren gelten...
wie dem auch sei, ich stehe dieser oesterreischichen halterhaftung
mehr als kritisch gegenueber. ah, das ist deine knarre und du weisst
nicht wer sie zum tatzeitpunkt hatte, egal, gehst halt du in den haefen.