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Gast 42492
Gast
Ja, dass habe ich ja auch immer so praktiziert und ebenso nie Ärger gehabt.Was ja derzeit - zumindest vorwiegend - geübte Praxis ist.
Zumindest praktiziere ich Staudurchschlängeln regelmäßig; und auch unter den Augen der Ordnungsmachtt ist mir dabei noch keine mahnende Anweisung oder gar Bestrafung zuteil geworden.
Gruß Thomas
Aber seit diesem neuen Bußgeldkatalog habe ich da so meine Bedenken.
Denn ob der nun wirklich obsolet ist, oder nicht, möchte ich ehrlich gesagt so nicht ausprobieren.
Heutzutage gibt es einfach zu viele Leute, die sich sehr schnell zurückgesetzt fühlen, das Handy zücken und einen wohlmöglich anschwärzen.
Kommt sowas dann erstmal vor Gericht, ist dann der Lappen schnell weg.