SUZM9
Themenstarter
Hallo Jens,Frag doch sonst einfach noch mal deinen Tüvler.
das werde ich wohl tun.
Danke.
Gruß
Peter
Hallo Jens,Frag doch sonst einfach noch mal deinen Tüvler.
Nein, diese Aussage ist bei Zweirädern bzw. Krafträdern wie in Beitrag #14 schon geschrieben eindeutig falsch. Zulässig sind hierbei nur vier Blinker. Zwei vorne und zwei hinten.Da steht aber nicht nur 4 Blinker -das heisst wohl eher mindestens 4 ausgenommen ausnahmen-der Tüv Mensch sagte mehr ist kein Problem
siehe meinen Post an 2ter Stelle.