TÜV überziehen kann teuer werden...
Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung (HU) gerät schnell mal in Vergessenheit. Nun, eigentlich nicht so schlimm, wenn man die TÜV-Frist nur ein wenig überschreitet. Doch aufgepasst! Seit Mai 2014 haben sich die Regeln verschärft. Wer den TÜV nun länger überzieht, dem droht nicht nur ein Strafzettel, sondern sogar ein Punkt in der Verkehrssünderkartei.
So erhebt der Gesetzgeber für das Überziehen des TÜV-Termins bei:
- mehr als 2 Monate ein Bußgeld von 15 Euro,
- mehr als 4 und bis zu 8 Monaten werden 25 Euro fällig.
- mehr als 8 Monate abgelaufen, Verwarngeld von 60 Euro sowie ein Punkteeintrag in Flensburg
Den
TÜV zu überziehen, kann bei einem hohen Punktekonto im ungünstigsten Fall sogar zum Führerscheinentzug führen.
Ist der TÜV abgelaufen, können auch Konsequenzen seitens des Versicherers drohen. Wird mit dem Fahrzeug etwa aufgrund eines technisches Defektes ein Unfall verursacht, kann die Versicherung Regressansprüche gegen den Versicherten erheben.
Bei TÜV-Überschreitung droht Eintrag in die Verkehrssünderkartei...
Wer den TÜV überzogen hat und sein Auto mit abgelaufener Plakette bei einer der vielzähligen Prüforganisationen vorführt, muss zwar nicht fürchten, dass der Verstoß an die Bußgeldbehörden gemeldet wird, aber
er muss mit einer erhöhten TÜV-Gebühr rechnen. Denn bei einer Versäumnis von mehr als zwei Monaten wird das Fahrzeug einer erweiterten Prüfung unterzogen. Die erweiterte Prüfung kostet dabei etwa 20 Prozent mehr als die normale Untersuchung. Allerdings wird dafür bei einer Überziehung des TÜV-Termins für die nächste Hauptuntersuchung auch nicht mehr zurückdatiert.
Doch schon
allein aus eigenem Interesse sollten Autofahrer den TÜV-Termin nicht überziehen. Die alle zwei Jahre (Ausnahme: Neuwagen müssen erst nach drei Jahren zur Prüfung) fällig werdende Hauptuntersuchung erfüllt schließlich eine sinnvolle Aufgabe. Durch die technische und unabhängige Begutachtung werden mögliche Mängel an einem Kfz aufgedeckt und die Verkehrssicherheit damit erhöht.