Seit 2024 eine Einzelabnahme!?

Diskutiere Seit 2024 eine Einzelabnahme!? im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Die GS hat bestimmt noch keine EU Conformitäts-Dokumente (Coc), d. h. das Fahrzeug darf nur mit den in der deutschen Zulassungsbescheinigung...
Walter53

Walter53

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Die GS hat bestimmt noch keine EU Conformitäts-Dokumente (Coc), d. h. das Fahrzeug darf nur mit den in der deutschen Zulassungsbescheinigung aufgeführten Reifengrößen von den dort genannten Herstellern und mit den dort genannten Reifenmodellen gefahren werden. Für alle anderen Reifen braucht es seit 2024 eine Einzelabnahme. Die kostet so um die 150 - 180€

Darüber kann ich im Netz nichts finden? Wo steht dass!?
 
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WolleZ1

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Doch nicht schon wieder:
Die GS hat bestimmt schon lange ein CoC, aber da kann ich nicht für alle sprechen. Meine Speedy 2009 hatte ein CoC.
Dort ist kein Hersteller aufgeführt. Bei BMW die Einschränkung "Reifen eines Herstellers" vorne und hinten.
Die oben erwähnte, schon recht lange angekündigte Änderung betrifft nur die Änderung der Reifendimension.
Und, das unterstelle ich jetzt mal, das betrifft wohl die allermeisten Fahrer nicht.
Aber zu "Freigaben" und so weiter finden sich hier schon ein, zwei Fäden.

Gruß

Wollf
 
Dreyka

Dreyka

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Es geht um die Reifengrößen und nicht um die Hersteller. Jedoch schreibt der Gesetzgeber vor, dass bei Änderung der Reifengröße eine Einzelabnahme nötig ist und dabei dann der Hersteller des Reifens in der Änderungsabnahme aufgeführt sein muss. Dies kann allerdings der Gutachter austragen.

Beispiel: Ich habe an meinem Moped einen 17" Umbau vor genommen.
Dabei wurden die Reifen 120/70 17, sowie 180/55 17 verwendet. Der Tüvprüfer hat bei der Einzelabnahme auf die Herstellerangabe verzichtet und dies auch entsprechend im Gutachten vermerkt. Hierzu musste ich bei der Zulassungsstelle die Papiere umschreiben lassen...


Früher gab es mal Zeiten, wo der Reifenhersteller (bei der Originalgröße) in den Papieren eingetragen war und bei der Verwendung anderer Reifen eine Reifenfreigabe vom Hersteller mitgeführt werden musste. Dies ist aber vor über 10 Jahren (oder noch länger) abgeschafft worden...

Ich gehörte früher auch zu den Spezialisten, die z.B. bei meiner R1200S, oder Aprilia Tuono RP hinten den 190/55 17 anstatt den 190/50 17 montiert hatten. Dafür gab und gibt es vom Reifenhersteller entsprechende Freigaben. Und da hat jetzt der Gesetzgeber einen Riegel vor geschoben, denn die Dimension 190/55 17 gab es in den Papieren nicht und muss nun per Einzelgutachten frei gegeben werden...


Wenn jetzt allerdings wieder der Reifenhersteller seine Reifen nicht mehr freigeben darf und diese per Einzelgutachten abgenommen werden müssen, dann ist das etwas Neues, was ich noch nicht mitbekommen habe...
 
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Kurvenkratzer1200

Kurvenkratzer1200

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Die GS hat bestimmt noch keine EU Conformitäts-Dokumente (Coc), d. h. das Fahrzeug darf nur mit den in der deutschen Zulassungsbescheinigung aufgeführten Reifengrößen von den dort genannten Herstellern und mit den dort genannten Reifenmodellen gefahren werden. Für alle anderen Reifen braucht es seit 2024 eine Einzelabnahme. Die kostet so um die 150 - 180€

Darüber kann ich im Netz nichts finden? Wo steht dass!?
In deinem Fahrzeugschein steht das drin.

Entweder eine STVO Nummer

Oder eine EU Typ Nummer

Im Feld K.

Wenn STVO Zulassung können im Originalen Fahrzeugbrief noch weitere Reifen eingetragen sein.
Teilweise sind die bei der Umstellung auf die Zulassungsbescheinigung Teil2 unterschlagen worden.

Ansonsten einen fähigen Prüfungenieur aufsuchen und ihn bitten die Reifengröße allgemein einzutragen, bzw die Reifenbindung „auszutragen“.

Habe ich bzw bei Fahrzeugen in der Familie bereits bei mehreren alten Motorrädern erfolgreich durchgeführt.
Sogar von Zoll-Größen auf metrische Größe.
Den Zusatz „ von nur einem Hetsteller“ war immer drin.
Dabei gleich alle Bauarten eintragen lassen.
Diagonal (-)
Bias-Belted (B)
Radial (R)
Schnelle Radial (ZR)

Und gleich die M+S Eintragung mit Speedindex Q für die Grobstoller.

Am besten Service-Informationen von verschiedenen Herstellern mit verschiedenen Reifen und Bauarten als Vorlage dabei haben.

Sollte ca 50€ Gutachten + Eintragung bei der Zulassungsstelle kosten.

Einmal Arbeit und keine Diskussionen mehr bei den Kontrollen bzw HUs.
 
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Franz Gans

Franz Gans

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Die GS hat bestimmt noch keine EU Conformitäts-Dokumente (Coc), d. h. das Fahrzeug darf nur mit den in der deutschen Zulassungsbescheinigung aufgeführten Reifengrößen von den dort genannten Herstellern und mit den dort genannten Reifenmodellen gefahren werden. Für alle anderen Reifen braucht es seit 2024 eine Einzelabnahme. Die kostet so um die 150 - 180€

Darüber kann ich im Netz nichts finden? Wo steht dass!?
Besonders intensiv und lange kannst Du nicht gesucht haben, denn sowohl das Forum als auch das Internet bieten genügend Lesestoff zum Thema, und das bereits seit etwa vier oder fünf Jahren.
BMDV - Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern

Hinzu kommt, daß Deine Frage ziemlich unpräzise gestellt ist, denn was ist eine GS? In Deinem Fall wahrscheinlich eine R1100GS im anderen eine R1200GS im weiteren Fall eine R80GS und alle bringen unterschiedliche Voraussetzungen in dieser Thematik mit.

Das Folgende alles durchzulesen reicht bis "Weihnachten" (und es sind nicht alle, sondern nur die auf dei Schnelle gefundenen):
Petition gegen Reifeneintragungspflicht beim TÜV
Reifeneintrag bei Deutscher Zulassung
Geänderte Gesetzgebung beim Thema Reifen...

Am besten hältst Du Dich an #7 und gehst das Thema (auch zeitlich) frontal an, denn die Uhr läuft seit etwa August 2019(!) und man war spätestens seit Eigenzitat, siehe dortselbst * behördlich ziemlich angreifbar unterwegs:
Zitat:
Mit anderen Worten, wer aktuell mit seit dem 01.01.2020 gefertigten Reifen (also ab DOT0120 und höher) auf seiner R1100GS unterwegs war und ist, genießt keine Übergangsfrist mehr, sondern ist
bereits seit der Reifenmontage ohne Betriebserlaubnis unterwegs.

Zitatende
Quelle: *
Reifeneintrag bei Deutscher Zulassung
 
Walter53

Walter53

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Besonders intensiv und lange kannst Du nicht gesucht haben, denn sowohl das Forum als auch das Internet bieten genügend Lesestoff zum Thema, und das bereits seit etwa vier oder fünf Jahren.
BMDV - Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern

Hinzu kommt, daß Deine Frage ziemlich unpräzise gestellt ist, denn was ist eine GS? In Deinem Fall wahrscheinlich eine R1100GS im anderen eine R1200GS im weiteren Fall eine R80GS und alle bringen unterschiedliche Voraussetzungen in dieser Thematik mit.
Der Text ist von mir nur als Vorlage genommen worden und nicht von mir, der Auslöser war mein Angebot einen Satz Gebrauchte Original Felgen der 1100 GS mit gebrauchten Reifen hier Angeboten zu haben.

Das Folgende alles durchzulesen reicht bis "Weihnachten" (und es sind nicht alle, sondern nur die auf dei Schnelle gefundenen):
Petition gegen Reifeneintragungspflicht beim TÜV
Reifeneintrag bei Deutscher Zulassung
Geänderte Gesetzgebung beim Thema Reifen...
Solange ich von meinem TÜF nicht darauf hingewiesen wurde, habe ich mich damit nicht Beschäftigt! Dass wird sich jetzt aber ändern.
Am besten hältst Du Dich an #7 und gehst das Thema (auch zeitlich) frontal an, denn die Uhr läuft seit etwa August 2019(!) und man war spätestens seit Eigenzitat, siehe dortselbst * behördlich ziemlich angreifbar unterwegs:
Zitat:
Mit anderen Worten, wer aktuell mit seit dem 01.01.2020 gefertigten Reifen (also ab DOT0120 und höher) auf seiner R1100GS unterwegs war und ist, genießt keine Übergangsfrist mehr, sondern ist
bereits seit der Reifenmontage ohne Betriebserlaubnis unterwegs.
Ja OK inzwischen habe neue Gummis drauf die auch im Brief stehen und die alten die ich hier Angeboten hatte kommen von den Felgen und wandern in die Verwertung.

Zitatende
Quelle: *
Reifeneintrag bei Deutscher Zulassung
Danke für die Aufklärung, man kann alt werden wie eine Kuh und lernt immer noch dazu.
 
Frangenboxer

Frangenboxer

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R1100 GS,ex- R1150RT, wieder-XX, ex-Transalp PD06
Ist dein Dank jetzt echt? Ich frage wegen den Großbuchstaben.....
 
Thema:

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