ich fass es nich - der Ingenieur hat das ohne "E" eingetragen? Kannste mir die TÜV-Stelle sagen, dann fahr ich da auch hin!
Kommt drauf an, ob das ein AAP (amtlich anerkannter Prüfer) oder ein AAS (amtlich anerkannter Sachverständiger) ist.
Der Prüfer darf nur die ordnungsgemäße Montage bereits geprüfter Technik bescheinigen. Ohne irgend ein gestempetes Papier kann der Prüfer nix machen.
Der Sachverständige ist befugt, Kraft seines Sachverstandes Technik zu genehmigen, die er selbst für gut befindet. Das geht auch ohne Genehmigungspapier. Damit begibt er sich natürlich in Verantwortung und Haftung, was ungemütlich werden kann, wenn ein anderer Sachverständiger das Gegenteil behauptet. Etwa nach einem Unfall. Deshalb sind die AAS meistens extrem penibel und prüfen aufwändig - und teuer - um sich den Rücken frei zu halten uind um dem TÜV zu Einnahmen zu verhelfen.
Manchmal hat man aber auch Glück und der AAS entscheidet spontan positiv.
Was die Typgenehmigung angeht: Eine ältere Maschine, die seinerzeit ohne ABS und ohne KAT homologiert wurde, diese Technik aber als Sonderausstattung beim Kauf dabei hatte, kann grundsätzlich entsprechend der ursprünglichen Homologation zurück gerüstet werden. Welcher Aufwand dazu vonnöten ist entscheidet der TÜV nach Gutsherrenart.
Fazit: Auf echte oder vermentliche Rechtsansprüche sollte man sich nicht stumpf berufen. Wenn dem TÜV-Mann deine Nase oder dein Vorhaben nicht gefallen, wird er immer einen Weg finden, deine Pläne zu durchkreuzen. Und sei es, indem er einen erhöhten Prüfaufwand für XXXX Euro für nötig befindet.
Besser erst mit dem TÜV-Menschen sprechen und die Sache gemeinsam planen. Erst dann umbauen und Kosten produzieren.
Gruß vom Eickenbecker