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Gast 7673
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geschieht so etwas im Strafverfahren nicht.
Fast jeder Unfall im Straßenverkehr ist natürlich strafrechtlich eine wenigstens fahrlässige Körperverletzung (wenn jemand verletzt wird), außer es ist schicksalhaft geschehen und der andere Fahrer war schuldlos, aber dann gibt es auch zivilrechtlich kaum ein Schmerzensgeld ...
Das sogenannte strafrechtliche Adhäsionsverfahren (oder auch das Nebenklageverfahren) in welchem man unter Umständen Schmerzensgeldansprüche durchsetzen kann, erfolgt nur auf Antrag des Geschädigten.
Hierfür gibt es allerdings keinen Rechtsschutz.
Manchmal spricht der Strafrichter auch Auflagen wie Schmerzensgeldzahlungen aus, aber das ist eher nicht die Regel und das Schmerzensgeld welches im Zivilverfahren zu erreichen ist, wird in der Regel höher sein.
geschieht so etwas im Strafverfahren nicht.
Fast jeder Unfall im Straßenverkehr ist natürlich strafrechtlich eine wenigstens fahrlässige Körperverletzung (wenn jemand verletzt wird), außer es ist schicksalhaft geschehen und der andere Fahrer war schuldlos, aber dann gibt es auch zivilrechtlich kaum ein Schmerzensgeld ...
Das sogenannte strafrechtliche Adhäsionsverfahren (oder auch das Nebenklageverfahren) in welchem man unter Umständen Schmerzensgeldansprüche durchsetzen kann, erfolgt nur auf Antrag des Geschädigten.
Hierfür gibt es allerdings keinen Rechtsschutz.
Manchmal spricht der Strafrichter auch Auflagen wie Schmerzensgeldzahlungen aus, aber das ist eher nicht die Regel und das Schmerzensgeld welches im Zivilverfahren zu erreichen ist, wird in der Regel höher sein.
Im Voraus wird es noch schwerer Ansprüche überhaupt erst mal zu haben .. :-))Ich bin kein Jurist, aber m. E. setzt eine Schmerzensgeldforderung, wie in diesem Fall geschildert mit OP und Krankenhausaufenthalt, eine Körperverletzung im strafrechtlichen Sinne voraus, womit ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung gegeben ist, und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird, ermittelt und es zu einem Verfahren kommt. Hieraus lässt sich dann sehr leicht ein Schmerzensgeldanspruch durchsetzen. So jedenfalls ging es mir als Verletzter vor etwa 30 Jahren. Es reichte eine Arbeitsunfähigkeit von 1 Woche aus, um eiinen Schmerzensgeldanspruch zu begründen. Ich hab das damals garnicht beabsichtigt, aber das nahm so seinen Lauf.
Im Nachhinein ists immer schwer, Ansprüche durchzusetzen, daher von mir viel Glück und eine gute Genesung.
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