D
der niederrheiner
Themenstarter
Mal 'ne Frage an die Schildbürger und Ordnungsliebhaber hier im Forum (Alle Anderen dürfen aber auch was sagen).
Nenn' seit heute 'ne Garage mein Eigen. Die liegt direkt an der Straße. Wenn da am Tor kein „Halteverbot-Schild" hängt, muß ich dann hinnehmen das mich einer zuparkt? Oder darf ich dem so oder so in den A.r.sch treten?
Oder ist so'n Schild nur ein Ausdruck der Hoffnung, das die Schlafmützen merken das sie da falsch stehen. Und das aus großen Blechtoren Fahrzeuge kommen können?!? Und ansonsten ohne Belang?
Und wenn das 'n MUSS ist, muß dann 'n bestimmter Text auf's Schild, ausser dem Zeichen 283 StVO?
Eigentlich ist es mir egal. Die Leut sind eh meist dann beim Bäcker und werden sich schon erschrecken wenn 420kg Motorrad plötzlich vor der Beifahrertür stehen. Aber mein Garagennachbar sülzt mich deswegen schon mal voll. Und meint ich sollte, müsste, könnte. . .
Nenn' seit heute 'ne Garage mein Eigen. Die liegt direkt an der Straße. Wenn da am Tor kein „Halteverbot-Schild" hängt, muß ich dann hinnehmen das mich einer zuparkt? Oder darf ich dem so oder so in den A.r.sch treten?
Oder ist so'n Schild nur ein Ausdruck der Hoffnung, das die Schlafmützen merken das sie da falsch stehen. Und das aus großen Blechtoren Fahrzeuge kommen können?!? Und ansonsten ohne Belang?
Und wenn das 'n MUSS ist, muß dann 'n bestimmter Text auf's Schild, ausser dem Zeichen 283 StVO?
Eigentlich ist es mir egal. Die Leut sind eh meist dann beim Bäcker und werden sich schon erschrecken wenn 420kg Motorrad plötzlich vor der Beifahrertür stehen. Aber mein Garagennachbar sülzt mich deswegen schon mal voll. Und meint ich sollte, müsste, könnte. . .