Maggo13
ich habe es selbst anders erlebt, aber müßig da jetzt drüber zu diskutieren
(Es hätte noch eine Alternative gegeben - und zwar vor der Abmeldung mit Schweizer Kennzeichen zum TUEV nach D fahren und HU auf Fahrgestellnummer durchführen lassen - dann zurückfahren, abmelden, überführen lassen (wahrscheinlich wg Einfuhrsteuer - ansonsten kann man auch einfach das alte Kennzeichen etc zur ausl. Zulassungsstelle schicken) und zeitnah mit dem TUEV Gutachten und der EU Übereinstimmungsbescheinigung etc in D anmelden.)Ich habe drei Jahre in der Schweiz gewohnt.
Als ich dann wieder zurück nach D gezogen bin, habe ich meine R 1200 S, die ich in der Schweiz gekauft hatte mit rüber genommen. Die in der Schweiz abgemeldete Maschine (Umzugsgut) brauchte, um in D in Betrieb genommen zu werden deutsche Papiere, welche man wiederum nur bekommen hat, wenn ein deutsches Tüvgutachten vor lag.
Mir blieb gar nix anderes übrig, als das Moped auf´m Hänger zum Tüv zu karren.
Die Probefahrt erledigte der Prüfer auf dem Tüvgelände...
[...]
Eines unserer Firmenfahrzeuge war in der Werkstatt - Ersatzteil kam nicht bei (AGR Kühler) und HU war überschritten, ein motivierter Mitarbeiter des Staates hat das Fahrzeug auf dem Firmengelände gesehen und schwupp durften wir latzen.ich habe es selbst anders erlebt, aber müßig da jetzt drüber zu diskutieren
Stimmt nicht, wenn dein Fahrzeug zugelassen ist und dein Tüv abgelaufen, kann dir der Ordungshüter ein Bußgeld aufbrummen, sofern er es sieht, ohne dein Privatgelände zu betreten.
Und wenn das Ordnungsamt auch nur von Ferne das Kennzeichen mit abgelaufenem TÜV sieht, kann ein Bussgeld fällig werden.Wo hast Du das denn her?
Was auf Deinem privaten Grund und Boden steht, ist ganz allein Dir überlassen. Ohne HU, ohne Kennzeichen, ohne sonstwas.
Eine Fahrzeughalterin hatte ihren fälligen Prüftermin um mehr als 4 Monate überzogen und wurde dafür mit einer Geldbuße von 25 Euro belangt. Doch die Frau legte bei der zuständigen Verwaltungsbehörde Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein mit der Begründung, das entsprechende Auto sei zwar zugelassen, wäre aber nicht aktiv im Straßenverkehr bewegt worden und parkte nur auf einem Privatgrundstück. Sie war der Ansicht, dass für ein ungenutztes Auto die HU-Pflicht nicht gelten würde.Wo hast Du das denn her?
Was auf Deinem privaten Grund und Boden steht, ist ganz allein Dir überlassen. Ohne HU, ohne Kennzeichen, ohne sonstwas.
Zu der Zeit habe ich mal die HU um 13 Monate überzogen. Musste dann nach 11 Monaten wieder hin...Eine Zeit lang war die Vorschrift so, dass ein im Januar zugelassenes Fahrzeug immer im Januar zum TüV musste und der Termin sich nicht verschieben ließ.
Von Fahrzeugen (im Straßenverkehr) geht aber immer eine Betriebsgefahr aus, unabhängig davon ob gültiger TÜV vorliegt oder nicht.Sinn der Vorschrift ist, dass alle zugelassenen Fahrzeuge gültigen TÜV haben müssen, egal wo sie sich befinden. Immerhin geht von ihnen eine Betriebsg3fahr aus,
Womit sich die Frage stellt: Ab wann rechnet man die zwei Monate?Von hier: "Ist Ihre Plakette abgelaufen, kann es auch sogleich mit den Kosten in die Höhe gehen. Hier droht Ihnen ein Aufschlag von 20% für eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene vertiefte Untersuchung bei der HU, wenn Ihre Plakette mehr als zwei Monate abgelaufen ist. "
Ab dem Ende des ersten Monats vom Saisonkennzeichen, wenn der Ablauf außerhalb der Saison liegt.Womit sich die Frage stellt: Ab wann rechnet man die zwei Monate?
Wenn die HU im Oktober fällig ist, sind dann Nov/Dez die beiden Monate und ab Jan kostet es 20% mehr? Oder zählt der Okt schon mit und im Dez kostet es mehr?
Hmmm?
Ich denke nicht. Du brauchst ein neues Kennzeichen. Da kleben die das Siegel und die TÜV-Plakette drauf. Und ich denke nicht, dass sie eine abgelaufene Plakette kleben. Vom Vorjahr schon gar nicht, aber wahrscheinlich auch nicht von diesem Jahr.Ich möchte meine Ursprüngliche Frage etwas konkretisieten!
Ich habe ein Saisonkennzeichen, der Tüv ist leider abgelaufen, ich kann jetzt einfach in der neuen Saison gleich zum TÜV fahren und alles ist gut!
Wenn ich jetzt aber gerne mein Motorrad auf ein Ganzjahreskennzeichen ummelden wollte, würde ich es dann auf der Zulassungsstelle ohne gültigen TÜV umgemeldet bekommen?
Vorher zum TÜV fahren ginge ja nicht.
Vielleicht frage ich mal direkt bei der betr. Zulassungsstelle nach.
Noch ein Nachtrag.20% ist ja jetzt nicht das Ding!