Foo'bar
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Ich glaub hier ging es ursprünglich ums Rücklicht, oder?
Selbstverständlich gibt es recht gute, erlaubte und auch bezahlbare LED Rücklichter für die Q.Wenn du bei den BMW Rücklichtern WEISSE LED einsetzt, leuchtet das Bremslicht in anrüchigem ROSA. Eklig ! Kauf dir für 70€ so'n E-geprüftes () komplettes LED Rücklicht aus der Bucht und gut ist.
Übrigens: Die Kamera regelt den Weissabgleich und die Helligkeit jeweils nach, deshalb sind die Bilder nicht aussagekräftig weil mit total unterschiedlichen Voraussetzungen aufgenommen.
Weißt was?War glaube ich abgehandelt, deshalb die Frage, ob es erlaubt ist, nach dem LED Fahrlicht zu fragen. Wenn dir das nicht gefällt, hättest ja nicht drauf eingehen müssen, hast ja eh nichts dazu beigetragen, weil nach Xenon gar nicht gefragt wurde und heul doch. grins.
Würde sagen am besten testen und berichten.Darf man den Thread auf das Fahrlicht erweitern? Da gilt das Gleiche, verboten, aber uU. bessere Lichtausbeute als bei den alle 7 - 8 T. Km kaputtgehenden H7 Halogen Lampen. Bei denen man sich beim Wechseln ein paar Finger brechen lassen muss, um da richtig heranzukommen. Um diese schmerzhafte Maßnahme zu vermeiden, baue ich immer den kompletten Scheinwerfer aus, was ich mit einer langlebigen LED H7 auch vermeiden könnte.
Kannst Du ausschließen, dass einfach nur Dein Scheinwerfer falsch eingestellt war?Als erstes stieg an der Ampel ein Taxifahrer aus und putzte mich zurecht runter, weil ich ihm am helllichten Tag in den Seitenspiegel geleuchtet habe, dass er geblendet wurde. Dann machten wir zu viert eine Nachtfahrt über 350 km und ich fuhr eigentlich an letzter Stelle. Wurde aber dann an die Spitze befohlen, weil das Licht einfach zu hell war und blendete. Als Alternative wurde mir angeboten, ich soll mich auf eine andere Strecke verp....
Muss allerdings dazu sagen, dass ich die Xenonbrenner in meiner R 1100 RS eingebaut hatte und die hatte einen Riesenreflektor. Mir wurde ganz schnell klar, warum der Gesetzgeber die Dinger verboten hat. Es ist einfach Murks, den Fachleuten ins Handwerk zu pfuschen oder wenn das Ei klüger sein will, als die Henne. Aber ich möchte nicht weiter über Xenon sprechen, habe nur die Frage beantwortet.
Und ich glaube, die Antwort bzgl. Erfahrung, brauche ich jetzt auch nicht mehr. grins.
Ja, kann ich. Scheinwerfer wurde mit dem Prüfgerät justiert. Laß uns das Thema abschließen.Kannst Du ausschließen, dass einfach nur Dein Scheinwerfer falsch eingestellt war?
Das gilt nicht nur in Deutschland sondern in der gesamten EU.ta-rider schrieb:...Die sind aus gutem Grund in den meisten Ländern der Welt legal und wer fährt schon in Deutschland?...
Das E-Prüfzeichen gilt nur zusammen mit dem zugelassenen Leuchtmittel! Bei dem China-Kram ist es schlicht illegal.ta-rider schrieb:...LED Birnchen werden einfach in die vorhandenen Lichter eingesteckt. Die Dichtigkeit des Gehäuses verändert sich nicht und das E Prüfzeichen auf dem Licht bleibt auch erhalten!...
War´s definitv nicht.Das bringt uns direkt zurück zu #6. Mir ist immer etwas unwohl an sonnigen Tagen mit diesen Fünzelchen.
War wohl doch nicht off-topic...