peter-k
Hirsch, Wo kann ich die Fotos Deiner Dir unter dem Arsch wegrostenden GS sehen? Also keine Sprueche sondern Fakten! Aber fix.
Der Kollege hat es auf den Punkt gebracht. Bei dem Händlergeschwalle hilft nur die Schriftlage.Für's erste eher nicht.
Zunächst brauchst Du eine schriftliche Rechnung.
Dann etwas Geduld, denn die bezahlst Du nicht.
Falls Du die Auftragsbestätigung noch hast und irgendetwas von "Garantie" darauf steht, weist Du Deinen Händler darauf hin, dass Du einen Vertrag über den kostenlosen Austausch der Bügel mit ihm geschlossen hast und nicht mit BMW. Wo er sein Geld herbekommt, ist sein Problem, nicht Deins.
Du kannst auch von dem Vertrag zurücktreten. In diesem Falle müsste er Dir die alten Bügel wieder anbauen.
Den Anwalt kannst Du nach der zweiten Mahnung immer noch einschalten. Im übrigen würde ich mich mit telefonischem Gesäusel nicht abspeisen lassen, sondern würde die schriftliche Stellungnahme von BMW einsehen wollen (aus der u.a. hervorgehen muss, wann die deine Bügel in Augenschein genommen haben, wenn überhaupt - mir kommen nämlich die acht Monate etwas seltsam vor). Alles in allem musst Du Dich als ziemlicher Unsympath aufführen. Und natürlich einen anderen Händler suchen.
Oder zahlen.
Zitat: "...aus elektropoliertem Edelstahl gefertigte Motorschutzbügel..."....Wie kann das sein das Edelstahl rostet ?, als Anwort das ist ja kein Edelstahl...