Resturlaub 2023 ( rechtlich )

Diskutiere Resturlaub 2023 ( rechtlich ) im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hallo Zusammen, mein Arbeitgeber möchte, daß alle Urlaubstage aus diesem Jahr auch dieses Jahr genommen werden. Ausnahme: .......... oder in...
arbalo

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Hallo Zusammen,

mein Arbeitgeber möchte, daß alle Urlaubstage aus diesem Jahr auch dieses Jahr genommen werden.

Ausnahme: .......... oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen können Tage auf das Jahr 2024 (bis 31. März) übertragen werden.

Was bedeutet das?

VG

ALEX
 
umdieEcke

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Hallo Alex,

das Du mit entsprechender Begründung den Urlaub mit rüber nehmen kannst. Aufgespart für Skiurlaub wegen der Kinder zum Beispiel.
 
westi677

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Das heißt, dass Du Deinen Urlaub aus 2023 bis zum 31.3.2024 schieben kannst und das ohne Begründung 😉.
Der Zusatz „in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen“ bedeutet, dass nur Du darüber entscheidest und nicht der Arbeitgeber von Dir in 2023 verlangen kann, Deinen Urlaub nach 2024 zu verschieben (wegen Auftragslage oder so). Er muss es Dir ermöglichen, Deinen Urlaub auch komplett in 2023 nehmen zu können.
Wahrscheinlich stand aber vor dem zitierten Text auch noch „betriebliche Gründe“ - so wie es auch im Gesetzestext steht. Dann kann das natürlich auch der Arbeitgeber verlangen, dass Du Deinen Urlaub nach 2024 verschiebst.
 
Golem

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In der o. g. Regelung müssen eben nicht betriebliche Gründe vorliegen, dass man den Urlaub nicht nehmen konnte und daher übertragen muss, sondern dass auch Gründe gelten, die in der eigenen Person liegen.
 
S

Slim_Jim

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Hallo Alex,

das Du mit entsprechender Begründung den Urlaub mit rüber nehmen kannst. Aufgespart für Skiurlaub wegen der Kinder zum Beispiel.
Genau das stimmt leider so nicht.
Hier muss der AG insbesondere erst zustimmen. Ein Anspruch besteht diesbezüglich ausdrücklich nicht!
Ich werde hier aber selbstverständlich keine "Rechtsberatung" vornehmen (dürfte und könnte ich auch gar nicht). :o
 
TTTom

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Hallo Zusammen,

mein Arbeitgeber möchte, daß alle Urlaubstage aus diesem Jahr auch dieses Jahr genommen werden.

Ausnahme: .......... oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen können Tage auf das Jahr 2024 (bis 31. März) übertragen werden.

Was bedeutet das?

VG

ALEX
Ich vermute, dass davor "dringende Gründe" steht.

Das ist nach Kenntnis aus meiner Betriebsratsarbeit nur eigene Erkrankung des Arbeitnehmers oder Erkrankung des Lebenspartners oder eines Kindes, den/das der AN pflegen muss, so dass der Urlaub nicht rechtzeitig angetreten werden kann.

P.S. §7 Bundesurlaubsgesetz:

(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.
 
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arbalo

arbalo

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Meine Frage geht dahin, ob mich meine AG zwingen kann alle Urlaunstage dieses Jahr zu nehmen?
 
Larsi

Larsi

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Meine Frage geht dahin, ob mich meine AG zwingen kann alle Urlaunstage dieses Jahr zu nehmen?
Ohne den ganzen Satz kennen, wird es schwierig, deine Frage zu beantworten.
Wenn da was von "Gründen" steht, müsstest du selbige angeben.

Ansonsten bin ich bei #2 und #5.
 
TTTom

TTTom

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Meine Frage geht dahin, ob mich meine AG zwingen kann alle Urlaunstage dieses Jahr zu nehmen?
Ja, wenn keine "dringenden Gründe" vorliegen. (Krankheit)
Und spätestens Ende März verfällt dann der Urlaub, außer der Arbeitgeber hat Dich nicht vorher darauf hingewiesen, dass Du ihn nehmen sollst.
 
G

Gast 72070

Gast
Der Jahresurlaub ist dazu da im Jahr genommen zu werden.
Es besteht kein Anspruch darauf Urlaub in's neue Jahr mitzunehmen.

Ein betriebliche Vereinbarung kann hier eine Regelung treffen.

Beispiel bei meinem Arbeitgeber: Maximal 5 Tage Urlaub dürfen bis Ende März mitgenommen werden. Jeder Tage darüber hinaus verfällt am 31.12.
 
gshogi

gshogi

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Der Jahresanspruch an Urlaubstagen muss bis zum 31.03. des Folgejahres abgebaut werden.

Nur wenn man in dieser Zeit z.B. erkrankt, muss dann der Urlaub bis 31.05. abgebaut sein.

Rechtlich kann ein Resturlaub nach dem 31.03. des Folgejahres verfallen.

Jeder Arbeitgeber ist jedoch bestrebt, dass der Urlaub eines Kalenderjahres auch bis 31.12. des Kalenderjahres abgebaut wird, da er den "Resturlaub" eines Arbeitnehmers als "Verbindlichkeit" verbuchen muss. Dies also das Betriebsergebnis negativ beeinflusst.

Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass eine vernünftige Kommunikation mit dem Arbeitgeber immer zum Erfolg geführt hat.

Geht es nur um das "Recht" haben, dann muss der Resturlaub bis 31.03. abgebaut sein, nicht zum Ende eines Kalenderjahres.
 
zyklotrop

zyklotrop

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Ich bin immer wieder erstaunt, wie viel Meinung bei solchen fachlichen Fragen in Foren immer wieder, ohne entsprechendes Wissen, vertreten wird.

#3 enthielt den Link zur rechtlichen Situation. Individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und -nehmer sind dabei immer ausgenommen.
 
G

Gast 72070

Gast
#3 enthielt den Link zur rechtlichen Situation. Individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und -nehmer sind dabei immer ausgenommen.
Deutlicher wie in dem LINK geht nicht!
„Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden.“
 
MichaelBC

MichaelBC

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Bei meinem Arbeitgeber kann grundsätzlich und ohne Angebe von Gründen der Resturlaub bis Ende April des nächsten Jahres übernommen werden. Dazu gibt es eine Vereinbarung zwischen Personalabteilung und Betriebsrat.

Für dieses Jahr habe ich noch 30 Tage.
 
zyklotrop

zyklotrop

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Bei meinem Arbeitgeber kann grundsätzlich und ohne Angebe von Gründen der Resturlaub bis Ende April des nächsten Jahres übernommen werden. Dazu gibt es eine Vereinbarung zwischen Personalabteilung und Betriebsrat.

Für dieses Jahr habe ich noch 30 Tage.
Und hat das irgendeinen Bezug zur gesetzlichen Regelung?
 
ickesven

ickesven

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Ja, zum Beispiel in einem Manteltarifvertag der die Rechte und Pflichten der Tarifparteien regelt und die Rechtsnormen enthält.

bei mir ebenfalls bis 30.04.

außerdem gabs da vor nicht allzuferner Zeit ein EU-GH Urteil.

https://www.tk.de/firmenkunden/serv...darf-nicht-mehr-automatisch-verfallen-2052378

bedeutet natürlich, das der Urlaub verfallen kann, wenn der AG Dich deutlich drauf hinweißt.

Hab grad gestern mich in die Untiefen des MTV begeben um den Resturlaub Ostern zu verbraten und nicht falsch zu liegen.
Ich vermute, das wollte auch Michael mitteilen.
Und der MTV gilt dann als verbindliche Regelung vor dem Gesetz.
 
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