Lewellyn
Ich hab auch für den 31.07. eine Nacht in Frankreich gebucht. Das Einzige ist, dass es im Hotel kein Frühstück geben wird. Aber ein Croissant und ein Cafe wird sich in Frankreich finden lassen.
Zu den 14 Tagen Quarantäne ist noch zu sagen, dasswährenddessen kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht....Ist doch nicht schlecht, Urlaub und dann +14 Tage Erholung, ich hoffe ich komm noch Anfang August nach Frankreich ohne Reisewarnung
Klar, wenn Reisewarnung schon besteht, besteht sogar Kündigungsgefahr, dahin Reise ich auch nicht, wenn aber z.b Frankreich auf die Liste kommt nachdem ich eingereist wird, wird Lohn gezahltZu den 14 Tagen Quarantäne ist noch zu sagen, dasswährenddessen kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht....