Austragen von Zollgrößen beim Motorrad
Der dritte Fall im Kontext Reifenänderungen am Motorrad sind Modelle mit nationaler Zulassung, die zöllige Dimensionen (bspw. 3.00x 17) eingetragen haben. Ebenfalls waren hier bisher Freigaben der Reifenhersteller anerkennbar, wenn eine metrische Dimension (bspw. 90/100-17) montiert war. Das ist ab 2025 ausnahmslos nicht mehr möglich. Rechtlich gesehen ist das eine Änderung der Dimension, was eintragungspflichtig ist oder mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis einhergeht. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, die bindende Dimension in Zoll und unter Umständen das Reifenmodell austragen zu lassen und eine metrische Dimension eintragen zu lassen.
Allerdings nur mit deutlich erhöhtem Aufwand, denn eine direkte metrische Entsprechung zur zölligen Dimension gibt es nicht. Mittels eines riesigen Katalogs mit schier unendlichen Listen mit Maßen und Vergleichswerten und Zeichnungen der Reifenhüllkurve wird eine passende metrische Dimension gefunden und im Falle der tatsächlichen Freigängigkeit eingetragen.
Sprich: In diesem Falle ist das Vorgespräch mit dem Gutachter dringend zu empfehlen, da die entsprechende Dimension bereits montiert sein muss, um ein Gutachten zu erstellen. Wer die Tür der zölligen Größen nicht gänzlich zuschlagen möchte, dem steht laut TÜV Süd die Option offen, mittels des erwähnten Gutachtens die metrische Größe zusätzlich eintragen zu lassen.
Quelle der TÜV Himmelfahrt
Für alle die es interessiert