Reifenbindung austragen R100GS(PD)

Diskutiere Reifenbindung austragen R100GS(PD) im 2 Ventiler Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hallo Leute, ich möchte mich nicht auf sollte, müsste usw. verlassen. Ich habe meine Reifenbindung austragen lassen. Auch wenn meine damals mit...
Hermann (aus E)

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Hallo Leute,
ich möchte mich nicht auf sollte, müsste usw. verlassen.
Ich habe meine Reifenbindung austragen lassen.
Auch wenn meine damals mit Metzler Enduro 3 ausgeliefert wurde, behaupten die bei der Dekra (verschiedene Niedetlassungen) gerne es sei nur Michelin eingetragen. Eigentlich steht nix im Fahrzeugschein, woher soll der Besitzer sowas wissen? COC kann nur die Werkstatt oder TÜV /Dekra einsehen.
8ch habe folgendes gemacht:
Dekra anrufen und gefragt, wann der Ingenieur da ist, der das austragen darf.
Zur Dekra gefahren, der Ingenieur hat fleißig Fotos von der Freigängigkeit gemacht und dann habe ich einen Schrieb mitbekommen, dass es alles geprüft und OK ist.
Jetzt muss ich mir noch einen neuen Fahrzeugschein ausstellen lassen... am 10.4...keine früheren Termine...
Achja, anbei die Orginal COC und mein neuer Eintrag...
 

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Taunus_Michel

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Hallo Herrmann,
das stimmt nicht.Bei der R100GS ist in der ABE definitv keine Reifenbindung enthalten, schon zig mal über das 2V Forum von einem AaS geprüft... der hat Zugriff. Dein Problem war das du oder ein Vorgänger mal den T66/T66X hat eintragen lassen, das war so vermute ich Anfang der 90er. Der Original Karoo war eine Katastrophe bezüglich der Laufleistung der war schon nach 1800km runter (wir haben die neu beim Mertinke gekauft). Der T66 war die einzige wirkliche alternative... Problem der hinter T66x war ein Radialreifen, muss also eingetragen werden. Und der stand lt. Foto in deinem Schein. Ich hab den 2008 austragen lassen.

Micha
 
Hermann (aus E)

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Hallo Micha,
das was ich angehängt habe ist die normale COC wie sie beim TÜV vorliegt, also DAS ORGINAL! Da steht auch nicht drin was ich erwartet habe.
Gruẞ Hermann
 
Taunus_Michel

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Ja, aber irgendwer hat den T66 mal eintragen lassen, der war nie Serie. Also steht er in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugbrief) und da musste er ausgetragen werden, ist halt so.

Micha
 
Der mit der Q Tanzt

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Ein COC Dokument gibt es erst bei Fahrzeugen ab EG Zulassung. Davor also Deutsche Zulassung nur den Brief und vielleicht irgendwelche Datensätze die der Tüv einsehen kann.
Es gab von BMW mal für diese Mischbereifung ein Freigabeschreiben. Da musste nix eingetragen werden.

Bei den hier abgebildeten Schriftstücken ist kein COC dabei.
 
Taunus_Michel

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Falsch, Diagonal vorne und Radial hinten musste schon immer eingetragen werden. Denk mal wann das war der T66 war irgendwann 98 Geschichte.

Micha
 
SRalf

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Also ich kann bloss sagen, dass bei meiner Para GS nie eine Reifenbindung eingetragen war.
Die hat auch noch die deutsche Zulassung und keine EU-Zulassung, also auch kein CoC.

CoC lässt sich über den Händler vom Hersteller anfordern, bei den Maschinen mit EU-Zulassung.

(ergänzt um Missverständnisse zu vermeiden)
 
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Taunus_Michel

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Para Gs`en sind noch nach nationalem Recht zugelassen. Also kein CoC, außer du hast nach dem Stichtag eine technische Änderung vorgenommen dann wird der "Brief" eingezogen und du bekommst eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (CoC).

Micha
 
Hermann (aus E)

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Ich kann nur sagen, das das Schriftstück das ist, was angeblich allen TÜV Beamten vorliegt, so sagte man mir. Ob das Dingen COC heißt oder deutsche Zulassung oder sonst wie ist mir egal. Darum geht es mir auch nicht. Ich wollte hier nur eine Hilfestellung geben, für diejenigen, die die Austragung noch vor sich haben. Ich bin kein Profi und kann nur das wiedergeben, was man mir gesagt hat.
 
arbalo

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Ich kann nur sagen, das das Schriftstück das ist, was angeblich allen TÜV Beamten vorliegt, so sagte man mir. Ob das Dingen COC heißt oder deutsche Zulassung oder sonst wie ist mir egal. Darum geht es mir auch nicht. Ich wollte hier nur eine Hilfestellung geben, für diejenigen, die die Austragung noch vor sich haben. Ich bin kein Profi und kann nur das wiedergeben, was man mir gesagt hat.
Ja wirklich eine coole Aktion.
Einfach mal machen.
Danke dir.

Dass hier die KluGScheißer wieder mal ihr Halbwissen zu Markte tragen müssen , gehört leider dazu.

Ich bin gespannt ob das bei mir auch so einfach über die Bühne geht?
 
Taunus_Michel

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Hallo Herrmann,
Ich wollte auch nur erklären was da dahinter steht habe auch nur gesehen das bei dir die T66 Kombination offensichtlich in den Papieren steht. War definitiv keine Kritik nur ein Hinweis an Foristi welche sich eben nicht damit auskennen.

Micha
 
eschild

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Hallo Herrmann,

im 2V-Forum wurde dies tiefenanalysiert. Ergebnis ist:
  • alle Paralever-GSen haben KEINE Reifenbindung in der nationalen Zulassung!
  • außer, Du willst Mischbereifung fahren - also Diagonalreifen vorn mit Radialreifen hinten kombinieren - dann darfst Du das tun, jedoch dafür nur den Michelin T66 verwenden. Und das steht in den Papieren (bitte das "ww."= wahlweise beachten)
  • Bei Diagonalreifen darfst Du beliebig kombiniert und musst Dich nur an Grösse, Last- und Geschwindigkeitsindex halten.
Auch in dieser ehrenwerten Runde wurde dies schon einmal besprochen: Klick!

Leider gilt das nur für die RxxGS und nicht für die RxxR. Diese hat eine Reifenbindung auf Metzeler MExx, welche nicht mehr gebaut/geliefert werden. Hier muss man trotz "Freigabe" oder "Serviceinformation" des Reifenherstellers seit Jahresbeginn tatsächlich die gefahrene Reifenkombination kostenpflichtig (Gutachten + Zulassungsstellengebühr für die Berichtigung der Fzg.-Papiere) jedes mal neu in die Papiere eintragen lassen. Oder, was bei einem wohlgesonnenen Prüfer mit passender Berechtigung machbar ist, KANN diese Reifenbindung gegen einmalige Kosten (Gutachten + Zulassungsstellengebühr für die Berichtigung der Fzg.-Papiere) ausgetragen bzw. durch eine andere Formulierung ersetzt werden.

D.h. eigentlich hast Du der Dekra Geld geschenkt. Dafür bist Du nun aus allen eventuellen Diskussionen raus ...

Herzliche Grüsse,

Andreas
 
Beowulf

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Hallo Herrmann,

im 2V-Forum wurde dies tiefenanalysiert. Ergebnis ist:
  • alle Paralever-GSen haben KEINE Reifenbindung in der nationalen Zulassung!
  • außer, Du willst Mischbereifung fahren - also Diagonalreifen vorn mit Radialreifen hinten kombinieren - dann darfst Du das tun, jedoch dafür nur den Michelin T66 verwenden. Und das steht in den Papieren (bitte das "ww."= wahlweise beachten)
  • Bei Diagonalreifen darfst Du beliebig kombiniert und musst Dich nur an Grösse, Last- und Geschwindigkeitsindex halten.

Herzliche Grüsse,

Andreas
Das stimmt, obwohl ich die Diskussion dort verfolgt habe, so nicht!

  1. Meine GS hatte eine Reifenbindung in der nationalen Zulassung.
  2. In meinen Papieren stand der T66 ohne Zusatz "ww".
Mittlerweile ist die Reifenbindung weg und ich darf Diagonalreifen und/oder Radialreifen in beliebiger Kombination fahren, allerdings gleicher Hersteller und gleicher Typ.
 
Taunus_Michel

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Das ist so nicht richtig! Entweder du hast z.b. für vorne 90/90/21 T drin stehen dann sind das Diagonalreifen oder eben 90/90R 21T dann sind das Radialreifen. Und nur die darfst du fahren.

Micha
 
Beowulf

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Moin Micha,

der Prüfer hat mir das so eingetragen, dass ich "ww" Diagonalreifen und/oder Radialreifen fahren kann, allerdings gleicher Typ, gleicher Hersteller.

Seit Sommer fahre ich den CTA3 vorne Diagonalreifen und hinten Radialreifen. So hat er das abgenommen.

Gruß an die Gemahlin!

Bernd

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