Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
Hab mir dennoch die Frage gestellt, wenn das Reifenalter relevant ist, so müsste der TÜV doch diesen Umstand bei der HU prüfen!
Habe dazu folgenden Hinweis beim
TÜV Rheinland gefunden:
Wie alt dürfen Reifen sein, wie genau muss die Profiltiefe sein?
- Laut Gesetz gilt für Kraftfahrzeuge eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm, ausgenommen Kleinkrafträder und Mofa. Das Alter der Reifen ist gesetzlich nicht geregelt. Man geht bei einer durchschnittlichen Laufleistung der Fahrzeuge davon aus, dass der Reifen in der von der Industrie vorgegebenen 6-Jahre-Empfehlung abgefahren ist
Da die Gummimischungen auch bei noch so korrekter Lagerung und Nutzung altern und damit gewollte Lauf- bzw. Haftungseigenschaften verlieren, ist die oben genannte Industrieempfehlung nicht von der Hand zu weisen. Der Gesetzgeber hat in der 9. Änderungsverordnung im Bezug auf bestimmte Gespanne dem Reifenalter der Wohnanhängerbereifung der 6 Jahresfrist Rechnung getragen und diese in dem speziellen Fall als bindend vorgeschrieben
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Hey, top!
Das ist die richtige Grafik!
Die Statistik zeigt, das das Ausfallrisiko bei Reifen über 5 Jahre expotentiell ansteigt.
Jetzt kann jeder sehen und für sich selbst entscheiden welches Risiko er bereit ist einzugehen.
Gruß
Uwe