MarWe
- Dabei seit
- 16.09.2011
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- 298
- Modell
- R1250R
Um es noch einmal zu unterstreichen, ist für Fahrzeuge mit EG-Typzulassung das COC das bindende Dokument, die nationalen Zulassungspapiere werden auf dieser Grundlage ausgestellt. Sowohl die R1200GS, R1250GS, wie auch die F800GS haben in der EG-Typzulassung auch eine Geländebereifung (Sonderausstattung) mit Geschwindigkeitsindex Q homologiert, die stehen zwar nicht in der ZB I, sind aber trotzdem gültig.
EG-Typzugelassene Fahrzeuge ohne eingetragene Reifenbindung können alle Reifen fahren, bei denen die Größe passt, sowie Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex passend oder höher sind.
Alles so, wie von Hansemann immer wieder erläutert.
Wenn ihr mit einem der genannten Fahrzeuge entsprechende Probleme bei der HU bekommt, hat der Prüfer seine Arbeitsanweisungen nicht gelesen...
Man kann auch die Angaben zur Bereifung aus dem COC in die ZB I eintragen lassen, wenn man auf Nummer sicher gehen möchte. Das ist auch keine große Nummer.
EG-Typzugelassene Fahrzeuge ohne eingetragene Reifenbindung können alle Reifen fahren, bei denen die Größe passt, sowie Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex passend oder höher sind.
Alles so, wie von Hansemann immer wieder erläutert.
Wenn ihr mit einem der genannten Fahrzeuge entsprechende Probleme bei der HU bekommt, hat der Prüfer seine Arbeitsanweisungen nicht gelesen...
Man kann auch die Angaben zur Bereifung aus dem COC in die ZB I eintragen lassen, wenn man auf Nummer sicher gehen möchte. Das ist auch keine große Nummer.
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