IamI
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Ser's,@IamI
ich will wahrlich nicht klugscheis.en, aber gesetze werden in A im wiener amtsblatt kundgetan. darin befindet sich ein kundmachungsdatum ab diesem der gesetzetext wirksam ist - fuer ALLE. egal ob gelesen oder nicht. und nichtwissen schuetzt auch bei uns (A) nicht vor strafe..welchen rechtsweg du dann dagegen ergreifst sagt dir ein anwalt.
genau das schrub ich: "genau das muss ich eben nicht machen, es gibt vorgeschriebene Veröffentlichungswege, wie Gesetze und Verordnungen publik gemacht werden müssen"
und dann hilft auch Nichtwissen nicht - stimmt.
Aber andere Veröffentlichungswege, zB Lokalzeitungen oder Anschläge, nützen genau nix - auch wenn's dem Bürgermeister nicht passt.
liebe Grüße
Wolfgang