rechtliche Frage betr. Befahren von Feldwegen

Diskutiere rechtliche Frage betr. Befahren von Feldwegen im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Ser's, genau das schrub ich: "genau das muss ich eben nicht machen, es gibt vorgeschriebene Veröffentlichungswege, wie Gesetze und Verordnungen...
IamI

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@IamI
ich will wahrlich nicht klugscheis.en, aber gesetze werden in A im wiener amtsblatt kundgetan. darin befindet sich ein kundmachungsdatum ab diesem der gesetzetext wirksam ist - fuer ALLE. egal ob gelesen oder nicht. und nichtwissen schuetzt auch bei uns (A) nicht vor strafe..welchen rechtsweg du dann dagegen ergreifst sagt dir ein anwalt.
Ser's,

genau das schrub ich: "genau das muss ich eben nicht machen, es gibt vorgeschriebene Veröffentlichungswege, wie Gesetze und Verordnungen publik gemacht werden müssen"

und dann hilft auch Nichtwissen nicht - stimmt.

Aber andere Veröffentlichungswege, zB Lokalzeitungen oder Anschläge, nützen genau nix - auch wenn's dem Bürgermeister nicht passt.

liebe Grüße

Wolfgang
 
IamI

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Das gute am gesunden Menschenverstand ist ja, dass man ihn situationsbezogen anwenden kann…
Stimmt - auch wenn man eben auf dem Feldweg fahren will, weil ich genau am anderen Ende wohne und keinen Umweg fahren will - also ich will nicht dorthiin, wo die Straße hinführt, sondern eben woanders hin.

liebe Grüße

Wolfgang
 
judex

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In der StVO (Anlagen 1 - 3) ist der rot-weiße Pfosten nicht als Verkehrsschild mit regelndem Charakter
aufgeführt.
Der ist ist wohl rot-weiß angestrichen, damit man ihn als Nutzer des Weges so gut wie möglich erkennen
kann.
Da der Pfosten mittig gesetzt ist, soll er wohl mehrspurige Fahrzeuge davon abhalten, den Weg zu nutzen.
Sicherlich sind deshalb Fußgänger, aber auch Fahrradfahrer erlaubt.

Fahrzeuge müssen indes die Fahrbahn benutzen, bei zweien, die rechte, siehe § 2 I 1 StVO. Für mich gehört
der Weg nicht zur Straße, da er an anderer Stelle mündet, als die nur anfänglich parallel laufende Bundesstraße.

Seitenstreifen, sagt das Gesetz weiter, seien in diesem Sinne keine Fahrbahn, siehe § 2 I 2 StVO. Wäre der
Weg also ein Seitenstreifen, dürfte man dort nicht fahren. Der Weg ist aber aber kein Seitenstreifen zur
Bundesstraße, Begründung siehe oben, also kann die Vorschrift auf den Weg ebenfalls nicht angewendet
werden.
Weitere Regelungen in der StVO kann ich nicht erkennen und auch nicht an anderer Stelle, vielleicht in einer
Wegesatzung der Gemeinde. Das müsstest Du herausfinden.
Also halte ich unter diesem Vorbehalt eine Fahrt auf dem Weg mit dem Motorrad unter gebührlicher Rücksicht-
nahme auf andere Verkehrsteilnehmer für zulässig.

Gott, bin ich heute wieder mutig :cool:
 
IamI

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irgendwie doppelt gemopppelt

liebe Grüße

Wolfgang
 
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QVIENNA

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einfach ausprobieren. und bei error eine sammlung veranstalten :-)
 
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TomTom-Biker

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@ TomTom-Biker

Das ist bestimmt alles richtig, was du schreibst, aber es wird wohl auch Zeit, sich selbst gegenüber wieder einige Dinge vom Kopf auf die Füße zu stellen. Und dazu gehört, dass ich nicht erst mit zweitem Staat5examen Jura durchs Leben gehen bzw. fahren kann. Wenn die öffentliche Hand oder eine Privatperson mir zurecht die Durchfahrt durch eine Straße oder Weg verwehren kann, dann soll sie das gefälligst entsprechend beschildern.

Grüße
Steffen
Siehste Steffen, genau aus dem Grund gibt es in Deutschland den Schilderwald. Damit erst gar keiner auf die Idee kommt sich sein vermeintliches Recht rauszunehmen oder erst gar nicht im Ungewissen läßt bezüglich dessen was nicht erlaubt ist. Und dann gibt es halt auch die, die deren Hobby es scheinbar ist daruf zu achten, daß die Gesetze und das Recht auch eingehalten werden. Das sind dann die, die im günstigsten Fall nur rummaulen, im ungünstigsten Fall dann anzeigen. Oder auch ggf. die Gemeinde dazu veranlassen eine Sperrpfosten einzusetzen. Ich vermute nämlich, daß die Benutzung dieser Straße einigen im Wohngebiet zuviel wurde. Vielleicht ist diese Straße auch als Radweg gedacht. Wir wissen es nicht. Deswegen können wir hierzu auch nichts genaues sagen.

Da lob ich mir doch beispielsweise die Franzosen, am Samstag fahr ich wieder hin. Bei denen ist grundsätzlich auch nicht alles erlaubt, auch wenn keine Schilder dastehen. Bei denen sagt allerdings auch kaum jemand was, weil viele von denen diese Strecken selbst benutzen. Zum Beispiel an ihrem Nationalfeiertag, an dem es dann mit Kind und Kegel und Auto und Quads in den Wald geht.

Kritisch wird es wenn die deutschen Weltverbesserer mal wieder Urlaub dort machen und sich von den Krawallmachern in ihrer Erholung gestört fühlen. Dann gibts halt eine Beschwerde bei der Kommune. Und das sitzt, bringen die doch auch Geld mit. Im Elsaß haben die Proteste scheinbar schon Wirkung gezeigt. Nicht nur, daß dort nun deutlich mehr Strecken abseits der regulären Straße mit Verbotsschildern bestückt sind, nein es wird auch kontrolliert. Motorisierte Streifen, die nichts anderes machen als zu schauen wer im Wald rumfährt. Und auch richtig abkassieren.

Es ist letztlich dann auch nur eine Frage der Zeit bis wir auch dort bundesdeutsche Verhältnisse haben, was das Befahren abseits der Straßen anbelangt. Aber gut, wenn's soweit ist legt ich mir einen Hund zu und geh wandern. Und schimpf dann auch auf die Krawalltüten.

Gruß Thomas
 
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Ham-ger

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Ganz einfach. Der Feldweg führt entgegengesetzt und zwar genau zu mir nach Hause. Und zum zweiten macht es halt ein wenig mehr Spaß und drittens dachte ich bis gestern dass alles OK ist wenn der Feldweg gefahren wird.

Vielleicht könnte man aber auch anders an die Sache rangehen und sich fragen, warum denn unbedingt ein Feldweg befahren werden muss, wenn direkt daneben eine geteerte und gut ausgebaute Straße verläuft, die ja offensichtlich genau für den Zweck des Befahrens gebaut wurde.

frank
 
Ham-ger

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Das ist doch alles "Kagge" Es könnte sein dass der Weg sogar ein Privatweg ist weil der Oberbauer aus unserer Stadt (gerade eine Stadt geworden) dort seine Felder bestellt.
Kein Schild, kein gar nichts nur ein Uniformierter Nachbar der mich ziemlich deutlich gebeten hat nicht mehr dort zu fahren.
Hmmm, da muss ich wohl nach einer Leiche im Keller meines Nachbarn suchen welche ich Ihm an die Stirn nagel, damit er mich in Ruhe läßt :-)
 
Zörnie

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Kann der uniformierte Nachbar auch begründen, warum du dort nicht mehr fahren solltest? Weil dort dieser Pfosten steht? Weil dein Nachbar eine Uniform trägt?
 
Ham-ger

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Die Pfeife meint, der Pfosten sei gleichzustellen mit einem Verkehrsschild welches die Weiterfahrt unterbindet.
Sollte es zur polizeilichen Aufnahme kommen seien es drei Punkte und irgendwas mit 300 EUR.

Er meckert wahrscheinlich aber auch nur deswegen, weil der Weg (der mit dem Pfosten) genau an seinem Garten vorbei führt und er sich halt irgendwie durch das befahren gestört fühlt.
 
IamI

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Ser's,

ein freundliches Gespräch mit dem Vorschlag entsprechende Behauptungen durch passende Gestzes- und/oder Verordnungsunterlagen vorzulegen, könnte eventuell ein Umdenken/Einlenken des "Dorfpolizisten" bewirken.

Wenn man Menschen drauf anspricht, Behauptungen auch zu belegen ist oft "Schluss mit lustig".

Weil er "meint" heisst das noch laneg nicht, dass es auch so ist. (Zb gemeinsam in die STVO schauen was dort zum Thema "rot-weisser Pfosten" steht)

Liebe Grüße
Wolfgang
 
Zörnie

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Die Pfeife meint, der Pfosten sei gleichzustellen mit einem Verkehrsschild welches die Weiterfahrt unterbindet.
Sollte es zur polizeilichen Aufnahme kommen seien es drei Punkte und irgendwas mit 300 EUR.

Er meckert wahrscheinlich aber auch nur deswegen, weil der Weg (der mit dem Pfosten) genau an seinem Garten vorbei führt und er sich halt irgendwie durch das befahren gestört fühlt.
Da wäre ich ja dickköpfig genug, es drauf ankommen zu lassen.
 
AmperTiger

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Wenn es Punkte gäbe und 300€ kosten würde (was ich hier mal ganz frech bestreite) dann frag ihn doch, an welcher Stelle im Bußgeldkatalog du nach der Verwarnungshöhe suchen mußt. Ich wette 3 Bier, dass er die nicht findet.
Der rotweiße Pfosten ist KEIN Verkehrszeichen und hat deshalb auch keine Bindung, sowas würde ich mir in die private Einfahrt stellen,wenn dort widerrechtlich geparkt werden würde.
M.E. ist das ein Privatweg als Zufahrt zum Acker gedacht, viell sogar als Rettungsweg wenn auf der B 471 mal wieder Crash gespielt wurde.
Sag deinem Nachbarn, dass du den Bauern gefragt hast, dem der Weg gehört und der hat er erlaubt ;) ich wette nochmal 3 Bier er zieht den Schwanz ein.

@steffen
ich auch ;)
 
G

Gast 16234

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Die Wette gewinnst Du klar, weil der grüne Nachbar den Pfosten eh selber hingebaut hat.....
 
Voiture-Balai

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Hallo Zusammen

Vorab schon mal dieser Auszug aus der StVO:

STRASSENVERKEHRS-ORDNUNG (STVO)

(Stand 1. April 2013, alle Angaben ohne Gewähr)​

zurück I Inhaltverzeichnis StVO I vor
§ 43 - Verkehrseinrichtungen

(1) Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte sowie Leiteinrichtungen, die bis auf Leitpfosten, Leitschwellen und Leitborde rotweiß gestreift sind. Leitschwellen und Leitborde haben die Funktion einer vorübergehend gültigen Markierung und sind gelb. Verkehrseinrichtungen sind außerdem Absperrgeländer, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen sowie Verkehrsbeeinflussungsanlagen. § 39 Absatz 1 gilt entsprechend.(2) Regelungen durch Verkehrseinrichtungen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor.(3) Verkehrseinrichtungen nach Absatz 1 Satz 1 ergeben sich aus Anlage 4. Die durch Verkehrseinrichtungen (Anlage 4Nummer 1 bis 7) gekennzeichneten Straßenflächen darf der Verkehrsteilnehmer nicht befahren.(4) Zur Kennzeichnung nach § 17 Abs. 4 Satz 2 und 3 von Fahrzeugen und Anhängern, die innerhalb geschlossener Ortschaften auf der Fahrbahn halten, können amtlich geprüfte Park-Warntafeln verwendet werden.



Ausführlich später
 
AmperTiger

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Wenn ich mir die oben genannten Verkehrseinrichtungen ansehe, dann ist dieser gezeigte Metallpfosten rotweiß NICHT aufgeführt. siehe -> Verkehrszeichenkatalog

ich hab grad mal die aktuellen BKat durchgesehen...hihihi. ein Verstoß gegen eine der gezeigten Verkehrseinrichtungen kostet genau 5€ Verwarnung. hier der Tatbestand, sollte der gezeigte Pfosten tatsächlich unter Verkehrseinrichtung fallen.

§ 43 Absatz 3 Satz 2 i. V. m. Anlage 4 lfd. Nr. 1 bis 7 (Zeichen 600, 605, 628, 629, 610, 615, 616) Spalte 3
§ 49 Absatz 3 Nummer 6; § 24 STVG
https://dejure.org/gesetze/StVO/49.html

wers nicht glaubt -> Nr 163 BKatV - Einzelnorm
 
D

der niederrheiner

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Ich hab's heute erst wieder mit dem Gespann getan. Kein Schild zu sehen, also den Weg befahren. Hab den Spaziergängern nett zugelächelt und hab sie sehr langsam passiert. Irgendwann fall ich sicher auf die Fresse. Denn nicht immer nehm ich vorhandene Schilder ernst. Werde dann berichten. Aber nur informationshalber.
 
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TomTom-Biker

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Wenn ein Uniformierter -ich geh mal davon aus, daß es keine Uniform der Bahn ist- schon den Hinweis gibt es sein zu lassen, dann würde ich dieser Bitte durchaus auch Folge leisten. Egal wie die Rechtslage nun ist. Sie ist aber wohl eher in Richtung Verbot als in Richtung erlaubt oder Duldung gehen. Das zeigt mir die übliche Praxis bei vergleichbaren Wegen.
Alternative:
man sucht den Streit und hat dann evtl seien Ärger -sogar mit Ansage- und wir ggf. unseren Spaß. Dieses ganze Theorie was Recht ist und welcher Tatbestand hier evtl. anzusetzen wäre und ob das in der STVO oder wo auch immer geregelt ist, ist reine Theorie. Diese Vorschläge können auch nur von Nichtbetroffenen kommen. Den Ärger, in welcher Form auch immer, hat derjenige vor Ort um den es geht. Um einen Streit mit meinen Nachbarn vom Zaun zu brechen, bin ich zu alt. Ich seh's halt realistisch. Mir persönlich reicht der Streß den ich tagüber im Büro habe. Dann möchte ich Zuhause nicht auch noch eine Baustelle aufmachen.

Wenn jemand anders sieht, na gut. Dann vielleicht mal ein Seminar Kommunikation und Streßbewältigung belegen. Oder ein Yoga-Kurs. das beruhigt auch.

Gruß Thomas
 
C-Treiber

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Wenn der Pfosten erst am Ende der Strecke steht, aber nicht da wo Du einfährst?

Ich weiß nicht wie es in Bayern ist, aber in Norddeutschland sind Feldwege oft Privatgrund auf denen ein allgemeines Wegerecht besteht. Bei uns hier in der Siedlung gibt es sogenannte Wirtschaftswege, die sind offiziel Niemandland. Da gibt es überhaupt keine Regeln.:)

Also, ich würde den Streckenpfosten meckern lassen und es drauf anlegen.

So lange das Grundstück (der Weg i.d.F9 nicht befriedet ist (Zaun drum rum), ne Schranke oder ein Durchfahrtsverbot rum steht, würde ich fahren.
 
Voiture-Balai

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Wenn ich mir die oben genannten Verkehrseinrichtungen ansehe, dann ist dieser gezeigte Metallpfosten rotweiß NICHT aufgeführt. siehe -> Verkehrszeichenkatalog

ich hab grad mal die aktuellen BKat durchgesehen...hihihi. ein Verstoß gegen eine der gezeigten Verkehrseinrichtungen kostet genau 5€ Verwarnung. hier der Tatbestand, sollte der gezeigte Pfosten tatsächlich unter Verkehrseinrichtung fallen.

§ 43 Absatz 3 Satz 2 i. V. m. Anlage 4 lfd. Nr. 1 bis 7 (Zeichen 600, 605, 628, 629, 610, 615, 616) Spalte 3
§ 49 Absatz 3 Nummer 6; § 24 STVG
https://dejure.org/gesetze/StVO/49.html

wers nicht glaubt -> Nr 163 BKatV - Einzelnorm

So weit so gut. Der Bußgeldkatalog (bzw. die Preise) gehen von der fahrlässigen Begehung eines Verstoßes aus. Wird/wurde der Betroffene jedoch bereits (wiederholt) auf sein Fehlverhalten aufmerksam gemacht, geht man von einem vorsätzlich begangenem Verstoß aus. Das zieht ganz andere Tarife und z,B, bei Unbelehrbarkeit auch drastischere Maßnahmen nach sich, bis hin zum Fahrverbot oder gar Entzug der Fahrerlaubnis.
Ob das Durchsetzen des eigenen Dickkopfes das wert ist......:banghead:
besonders wenn ein Weltverbesserer gleich vor Ort ist.....

Na ja, muss jeder für sich entscheiden.

Ich stimme da doch eher Tom Tom.Biker zu. :daumen-hoch:
 
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