rechtliche Frage betr. Befahren von Feldwegen

Diskutiere rechtliche Frage betr. Befahren von Feldwegen im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; auf meinem Heimweg gibt es parallel zur Bundestrasse einen schönen Feldweg der dann in meinem Wohngebiet mündet. Weder am Anfang, Zwischendurch...
Ham-ger

Ham-ger

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auf meinem Heimweg gibt es parallel zur Bundestrasse einen schönen Feldweg der dann in meinem Wohngebiet mündet.
Weder am Anfang, Zwischendurch oder am Ende stehen Schilder die die Durchfahrt oder überhaupt das befahren verbieten. Oftmals stehen ja solche Schilder "Durchfahrt verboten, Landschaftlicher Verkehr erlaubt" oder so ähnlich rum.

Nun gut, der Weg mündet also in unserem Wohngebiet und dort steht dann ein solcher Pfosten in der Mitte des Weges.
rotweißpfosten.jpg

zugegeben laden solche Pfosten geradezu dazu ein mit dem Motorrad dort zu fahren aber wie sieht es denn nun wirklich rechtlich aus? Darf ich einen solchen Weg weiter befahren oder bedeutet das passieren eines solchen Pfostens eine Geldbuße und ggf. sogar Punkte in Flensburg?
Diese Aussage hat nämlich mein Nachbar geäußert. Der Nachbar arbeitet mit seiner Holden bei den grünen Streckenposten hier in Bayern.
 
T

Tapsy

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hi,

soviel ich weis, ist grundsätzlich das befahren mit Motorfahrzeugen von Feld und Waldwegen verboten, auch ohne Beschilderung.

Ausnahmen bestätigen die Regel zb. Anlieger frei usw.

Aber wo kein Kläger da kein Richter.
 
Q

q-ala

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Hi Tapsy,

bezüglich Kläger: wenn ich so seinen Post lese, kommt in mir schon ein gewisser Verdacht auf, das hier ein potentieller Kläger nebenan wohnt!

Tip für Ham-ger: hatte auch mal so nen lieben Nachbarn (auch hier gepostet, der mich anzeigte, weil ich mit meinen Kids seinerzeits mit den Mini-Bikes Feldwege befuhr -wohne in einem kleinen Ort mit 300 Einwohner), ein diskreter Hinweis, wer ohne Schuld der werfe den "ersten" Stein!

Jeder Pferdesportler richtet mehr Flurschden an als normale Motorradfahrer, ok richtige Crosser ausgenommen, nur dürfen diese die Flurwege benutzen (und sind des Landwirtes Liebling, zusammen mit den Hundehaltern, die Ihre Haustiere zum Toilettengang -teilweise mit Autos aus der Stadt- auf die Flur bringen).

Daher handle bedacht, wenn du kannst sprich mit den "Streckenpfosten" ob es diese "stört", ansonsten lass es lieber (aber den Streckenpfosten würde ich dennoch interviewen und meine Vorbehalte kundtun).

Die deutsche "Oberlehrermentalität" ist schon ungeheuerlich und dann noch gepaart mit Neidverhalten..... manchmal möchte ich auswandern, auf meinen Reisen im Ausland habe ich so geballt dies nie erlebt wie hier in D. Und vor allen Dingen habe ich festgestellt, gibt man solchen Schlaumeiern nach oder ignoriert sie gar, fühlen diese sich erst recht überlegen oder angegangen, sprich sie behandeln einen dann weiterhin von oben herab oder denunzieren weiter. Daher beizeiten signalisiern, wie du mir, so ich dir.

lg
Harald (der mit der GS öfters Feldwege fährt)
 
Sherlock

Sherlock

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Oha, ein wunderbares Thema. Erinnere mich an einen endlose Diskussion in einem anderen Forum, ohne das die Frage eindeutig geklärt wurde.
Beginnend mit der Frage, was ein öffentlicher Verkehrsraum ist bis hin zu regionalen Regelungen der Gemeinden.

Für mich blieb die Erkenntnis, muss ich selbst entscheiden, ob ich den Feldweg nutze und wenn, beklage ich mich anschließend nicht über das Ticket.
Bisher hatte ich noch keins ***auf Holz klopf**** deshalb kann ich auch nicht sagen, was es denn kosten würde. Aber vielleicht ist auch das regional geregelt.

So, dieser Beitrag hat jetzt dem Fragesteller richtig geholfen, vermute ich mal. Sorry dafür.

In diesem Sinne
Gruß aus OWL
 
Ham-ger

Ham-ger

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Ja wat denn nun? Darf ich da fahren oder nicht? Wenn ich die Wege nicht befahren darf warum stehen dann manchmal Schilder und manchmal eben nicht?
Wenn solche Wege tatsächlich nicht befahren werden dürfen dann ist die Rechtslage klar.
Ach ja, in etwa auf der Hälfte des Weges befindet sich ein kleiner Weiher der von Anglern heimgesucht wird. Die Angler befahren den Weg dann auch entsprechend eben bis zum Weiher.
Die Auffahrt auf den Parallelweg ist eine richtige Auffahrt ohne irgendwelche Schilder
Unbenannt.JPG Die Koordinaten sind 48.203246, 11.301398
 
Zörnie

Zörnie

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Die Linie ist nicht durchgezogen und nichts abweichendes beschildert, also darf man dort auch entlangfahren - so meine Auslegung jedenfalls. Nicht alles, was wie verbotener Feld- und Waldweg ausschaut, ist auch einer.

Grüße
Steffen
 
Sherlock

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Ja wat denn nun? Darf ich da fahren oder nicht? Wenn ich die Wege nicht befahren darf warum stehen dann manchmal Schilder und manchmal eben nicht?

Weil in D alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist!
Nein, ernsthaft, wenn es zusätzliche Schilder gibt, ist das eine zusätzliche Absicherung. Wenn es ein grundsätzliches Verbot gibt, braucht es keine zusätzliche Beschilderung, Beispiel 'wenden auf Autobahnen', Verbot gilt auch ohne Schild.

Die Krux ist, offensichtlich kann keiner sagen, wie die Regelung wirklich ist.
 
AmperTiger

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Die Krux ist, offensichtlich kann keiner sagen, wie die Regelung wirklich ist.
weil es eben nicht so einfach ist und DIE Regelung nicht gibt.
Ist der Weg öffentlich oder privat? ist er öffentlich und für den Straßenverkehr freigegeben oder nicht? ist er privat, aber das Nutzen wird geduldet oder eben nicht? je nachdem wer den Weg hat anlegen lassen, ist auch die Herangehensweise an ein mögliches Verbot.
 
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Avdo2014

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Auf keinen Fall, da bekommst du nur ergär wenn dich jemand sieht und meldet....
 
IamI

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Ser's,

wie wär's mit Fragen am Landratsamt, Gemeindeamt, oder wie das in der Gegend heisst?

Damit wäre dann zumindest die Frage nach "privat" und "öffenlich" geklärt.

Und ihrgendwelche Stempfen, die in der Landschaft herumstehen, stellen für mich noch kein wie auch immer geartetes Verbot dar, solche Stempfen stehen ja nicht in der STVO. Und was die Intention hinter so einem Pflock ist, ist mir wurscht - bin ja kein Hellseher.

Wenn ich dort hinkäme und an der gezeigten Kreuzung abbögem mich dann einer anfäult, dann tät' ich ihm infach sagen:"Kein Schild, kein Schranke, schaut aus wie jede andere Kreuzung auch - also fahre ich da, im guten Glauben"
Und dann käme der "Anfäuler" wieder dran mit Argumentieren.

Und ihrgendwelche Stempfen, die in der Landschaft herumstehen, stellen für mich noch kein wie auch immer geartetes Verbot dar, solche Stempfen stehen ja nicht in der STVO. Und was die Intention hinter so einem Pflock ist, ist mir wurscht - bin ja kein Hellseher.

Aber da ich ja nicht von dort bin, hab (bzw. hätte) ich ein Recht auf Ahnungslosgkeit.

Liebe Grüße

Wolfgang
 
Zörnie

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Tja, Versuch macht kluch.

Welchen Sinn sollte es haben, eine solche Durchfahrtsperre nur an einem Ende des Wegs anzubringen, wenn das Befahren des Wegs grundsätzlich verboten ist?
 
IamI

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Welchen Sinn sollte es haben, eine solche Durchfahrtsperre nur an einem Ende des Wegs anzubringen, wenn das Befahren des Wegs grundsätzlich verboten ist?
Ser's,

ist ja gar keine Durchfahrtssperre, weil der TE schreibt mit'm Mopped kann man vorbei.

Es ist nur eine Sperre für breitere Gegenstände, aber was der Aufsteller bezweckt hat, muss ich mir ja nicht ausdenken, das kann der (sofern berechtigt) ja auch mit Hilfe von normierten Zeichen - Fahrverbotsschild!! - hinwchreiben.

Es scheint tatsächlich eine zutiefts deutsche (und auch österreichsiche) Eigenschaft zu sein, Dinge nicht zu tun, nur weil es eventuell vielleicht ein Verbot gibt.
Das ist in anderen Ländern echt absolut anders - zB.: Wo Platz ist, wird auch gefahren - sogar wenn ein Verbot beschildert ist.

liebe Grüße

Wolfgang
 
T

TomTom-Biker

Gast
Tiger hat es eigentlich schon erklärt ohne allerdings eine passende Lösung auf die gestellte Frage liefern zu können. Weil es tatsächlich auf den Einzelfall ankommt.

Es kommt halt drauf an ob der Weg öffentlich oder privat ist. Privat, besser gesagt nicht öffentlich, ist nahezu alles erlaubt, sofern hierdurch nicht irgendwelche andere Gesetze berührt werden, z. B. das Naturschutzgestz oder auch das Waldgesetz. Das bedeutet im Endeffekt, daß man zwar nicht gegen irgendwelche StVO-Vorschriften verstößt aber evtl. in das Eigentumsrecht oder Hausrecht eingreift. Insbesondere im Ausland sollte man aufpassen wo man fährt. Hausfriedenbruch kann dort nach Meldungen die ich gehört habe recht saftig bestraft werden.
Sind die Wege öffentlich, sind sie grundsätzlich von jedermann zu nutzen. Aber eben nicht immer motorisiert bzw. wenn motorisiert dann zweckgebunden: "zur Bewirtschaftung landwirtschaftlicher oder gärtnerischer Anwesen".

Genaueres hierzu in den landesspezifischen Waldgesetzen und den Gemeindesatzungen. Welche Bedeutung die betreffende Straße im konkreten Fall hat ist zunächst unklar. Einiges spricht allerdings augenscheinlich dafür, daß sie benutzt werden kann, bis zum Sperrpfosten halt. Weil der ist eindeutig (sofern von der Kommune dorthin gesetzt und nicht von einem Anwohner). Sehr schön ist in dem Zusammenhang auch das Bayerische Straßen- und Wegerecht, das ich mir aus gegebenem Anlaß schon intensivst anschauen durfte. Einfach mal nachlesen.

Der hier oft geäußerten Meinung, daß alles erlaubt sei, was nicht ausdrücklich verboten ist, möchte ich entschieden widersprechen. Manche Kommunen vergessen Schilder aufzustellen, manche haben auch einfach auch kein Geld dazu. Und auch die Meinung man könne überall dort fahren wo eine Beschilderung etwa durch Achslastbegrenzungen oder Vorgabe von Höchstgeschwindigkeiten gegeben sei, entspricht nicht unbedingt der tatsächlichen Rechtslage. Es hilft vielleicht nachher Ausreden besser zu begründen. Mit etwas Glück kommt man damit nachher auch durch, allerdings schützt Unwissenheit nicht grundsätzlich vor Strafe.

Wer Feldwege fährt, sollte wissen, daß es ggf. (meistens) nicht erlaubt ist. Auch wenn keine Schilder dort stehen. Ein Blick in die örtlich gültigen Gesetze und Satzungen schafft Klarheit, zumindest lokal. Das sagt jetzt nichts darüber aus ob man mit Ärger rechnen muß oder nicht. Auch das hängt vom Einzelfall ab. Von der eigenen fahrweise, der Rücksichtnahme anderen gegenüber und letztlich auch von der Streitsucht seiner Mitmenschen. Zugezogene und ideologisch bsonders Eingefärbte sind nach meiner eigenen Erfahrung da meist weniger tolerant, als der Einheimische, der den Weg selbst nachts mit 1,6 Promille nutzt.

In der StVO werden Feldwege übrigens nicht separat erwähnt. Hier steht in §2, daß Fahrzeuge Fahrbahnen benutzen müssen. Und daß Einschränkungen durch Vekehrszeichen geregelt werden. Z. B. Verbot für KFZ aller Art. Stehen diese Zeichen nicht da und existiert eine Fahrbahn (im gegensatz zu einer Fahrspur), so ist die Benutzung nach meiner Einschätzung über die StvO nicht verboten. Also kann man mit einem Paragraphen nach StVO nicht belangt werden. Das ist das interessante dabei. Bleibt halt wieder die Frage nach den übrigen Gesetzen und Satzungen.

Gruß Thomas
 
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Zörnie

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@ TomTom-Biker

Das ist bestimmt alles richtig, was du schreibst, aber es wird wohl auch Zeit, sich selbst gegenüber wieder einige Dinge vom Kopf auf die Füße zu stellen. Und dazu gehört, dass ich nicht erst mit zweitem Staatsexamen Jura durchs Leben gehen bzw. fahren kann. Wenn die öffentliche Hand oder eine Privatperson mir zurecht die Durchfahrt durch eine Straße oder Weg verwehren kann, dann soll sie das gefälligst entsprechend beschildern.

Grüße
Steffen
 
FrankS

FrankS

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...Wenn die öffentliche Hand oder eine Privatperson mir zurecht die Durchfahrt durch eine Straße oder Weg verwehren kann, dann soll sie das gefälligst entsprechend beschildern....
Vielleicht könnte man aber auch anders an die Sache rangehen und sich fragen, warum denn unbedingt ein Feldweg befahren werden muss, wenn direkt daneben eine geteerte und gut ausgebaute Straße verläuft, die ja offensichtlich genau für den Zweck des Befahrens gebaut wurde.

Über den deutschen Schilderwald wird sich regelmäßig beschwert aber dann ein bisschen gesunden Menschenverstand walten zu lassen, der so einige Schilder überflüssig machen würde, dazu langt es dann auch nicht

Gruß

frank
 
Zörnie

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Vielleicht könnte man aber auch anders an die Sache rangehen und sich fragen, warum denn unbedingt ein Feldweg befahren werden muss, wenn direkt daneben eine geteerte und gut ausgebaute Straße verläuft, die ja offensichtlich genau für den Zweck des Befahrens gebaut wurde.
Warum leckt sich der Hund die Eier?

Grüße
Steffen

P.S. @ FrankS: Ist das jetzt noch deutsche Obrigkeitshörigkeit oder schon die sagenhafte amerikanische PC?
 
IamI

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@ TomTom-Biker

Wenn die öffentliche Hand oder eine Privatperson mir zurecht die Durchfahrt durch eine Straße oder Weg verwehren kann, dann soll sie das gefälligst entsprechend beschildern.

Grüße
Steffen
Ser's,

genau das meinte ich: Wenn einer von mir was will (oder eben will, dass ich etwas nicht mache), dann soll er/sie das entsprechend artikulieren.
Dazu gibt es vorgesehene Zeichen (nicht nur in der STVO), ich ersuche diese zu verwenden.

Als Nichtjurist bin ich nicht verpflichtet, alle Gesetze zu kennen (also in dem Fall hilft "Nichtwissen") durchaus, und irgendwelche Veröffentlichungen in Gemeindeblättern (oder -zeitungen oder - anschlähgen) bin ich nicht verpflichtet gelesen zu haben. Ich nmuss zB nicht das Fortsgestez des Landes Hessen kennen, auch nicht als Hessener.

"Ein Blick in die örtlich gültigen Gesetze und Satzungen schafft Klarheit, zumindest lokal." - genau das muss ich eben nicht machen, es gibt vorgeschriebene Veröffentlichungswege, wie Gesetze und Verordnungen publik gemacht werden müssen - Lokalmedien genügen dafür übrigens nicht.
(Genau das hat das Land Steiermark mit dem sogenannten "Lufthunderter" probiert und ist in allen Instanzen gescheitert, sogar bei der EU, wenn ich mich nicht täusche - also sollte das für D auch so sein - gehört ja zur EU, oder?).

Es wird Zeit dem (sklavischen) Obrigkeitsglauben die Stirn zu bieten - dafür aber bitte sehr wohl auf die Rechte und Bedürfnisse der Mitmenschen zu achten, sowie Rücksicht walten zu lassen.

Liebe Grüße

Wolfgang
 
IamI

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Vielleicht könnte man aber auch anders an die Sache rangehen und sich fragen, warum denn unbedingt ein Feldweg befahren werden muss, wenn direkt daneben eine geteerte und gut ausgebaute Straße verläuft, die ja offensichtlich genau für den Zweck des Befahrens gebaut wurde.

Gruß

frank
Ser's,

weil es eine GS ist!!!!

Und zu welchen Zweck eine gutausgebaute Straße gebaut wurde interessiert mich genau nicht, wenn ich nicht dorthin will, wo diese hinführt!!.

Und laut TE ist es kein Feldweg, sondern eine kleine Straße - auch das Bild zeigt den Beginn einer Straße.

liebe Grüße

Wolfgang
 
A

Angsthase

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@IamI
ich will wahrlich nicht klugscheis.en, aber gesetze werden in A im wiener amtsblatt kundgetan. darin befindet sich ein kundmachungsdatum ab diesem der gesetzetext wirksam ist - fuer ALLE. egal ob gelesen oder nicht. und nichtwissen schuetzt auch bei uns (A) nicht vor strafe..welchen rechtsweg du dann dagegen ergreifst sagt dir ein anwalt.
 
FrankS

FrankS

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29.09.2007
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1.793
Und zu welchen Zweck eine gutausgebaute Straße gebaut wurde interessiert mich genau nicht, wenn ich nicht dorthin will, wo diese hinführt!!.

Und laut TE ist es kein Feldweg, sondern eine kleine Straße....
....parallel zur Bundestrasse einen schönen Feldweg....

Das gute am gesunden Menschenverstand ist ja, dass man ihn situationsbezogen anwenden kann…
 
Thema:

rechtliche Frage betr. Befahren von Feldwegen

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