Rechtliche Frage an unseren Admin.

Diskutiere Rechtliche Frage an unseren Admin. im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hallo Tobias Mal eine Frage an Dich als Admin. :oops: Wie sieht es eigentlich mit der Rechtlichen Situation aus,wenn man Song Teile ca.40sec.in...
Schneuzer

Schneuzer

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Hallo
Tobias
Mal eine Frage an Dich als Admin. :oops:
Wie sieht es eigentlich mit der Rechtlichen Situation aus,wenn man Song Teile ca.40sec.in ein Forum bzw.Web Seite einstellt.Ist das auch untersagt? :cry:
Ich kenne die Probleme nur bei Fotos bzw.Karten Material.
Ich hoffe das Du als Admin darüber mehr weißt wie ich.
Im voraus besten Dank für Deine Bemühungen. :wink:
Gruß
Schneuzer
 
Ron

Ron

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Tobi hat gerade eine Menge um die Ohren, deshalb
gebe ich mal eine Zwischenantwort:

Bei der Verwendung aller Medienprodukte (Texte,
Bilder, Videos), die ein "Werk" im Sinne des §2 UrhG
darstellen (also wesentliche kreative Arbeit eines
Menschen -sog. geistige Schöpfungen- beinhalten),
ist der Urheberschutz zu berücksichtigen. Das heißt,
daß man diese Materialien nur verwenden darf,
wenn sie ausdrücklich zur weiteren (anonymen)
Verwendung freigegeben wurden (häufig z.B. bei
den Smiley-Seiten der Fall) oder man eine einzelne
ausdrückliche Genehmigung oder eine bezahlte
Lizenz hat (z.B. von den Kartenverlagen).

Das Verlinken ist meistens erlaubt, wenn ein Werk
in seinem "Heimatort" gezeigt oder abgespielt wird.
Das heißt, man darf mit der entsprechenden Site
verlinken, nicht aber mit dem Produkt selbst, weil
dieses sonst zum Bestandteil einer anderen Site
wird und dies einer "Besitzübernahme" entsprechen
könnte.

Um das Forum hier solch einem Risiko nicht auszusetzen,
sollten diese Dinge also besser nicht verwendet werden.

Gruß Ron
 
Ron

Ron

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Kleiner Nachtrag: wenn der Medienclip als Trailer
ausdrücklich vom Urheber freigegeben wurde, kann
er natürlich verwendet werden. Dies muß aber
ausdrücklich irgendwo stehen und müsste vor
Gebrauch sauber recherchiert sein.

Gruß Ron
 
Tobias

Tobias

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Hi,

eigentlich ist der ausführung nichts hinzuzufügen.
Bei Musik kann man auch auf GEMA-freie zurückgreifen. Die muss man aber erst mal finden und dann sollte sie ja auch noch gut sein ;-)

Gruß Tobias
 
Schneuzer

Schneuzer

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Hallo
ihr zwei
Danke für Eure schnelle Antwort.
Nun ja der Hintergrund war folgender,ich wollte bzw.habe auf meinen Seiten einen Musiktitel (von mir gekürzt)eingespielt der zu den von mir vorgestellten Personen passte. :lol:
Im nachhinein war ich mir aber nicht sicher ob die Sache Rechtlich einwandfrei ist.
So wie es sich nun nach Eurer Schilderung verhält,werde ich wohl die Tracks wieder löschen müssen. :cry:
Noch mal Danke für Eure Antwort.
Gruß
Schneuzer
 
einstein

einstein

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Das, was Ron und Tobias schon geschrieben haben, stimmt. Der Vollstaendigkeit halber will ich aber erwaehnen, dass manche Werke trotzdem 'einfach so' verwendet werden duerfen. Das trifft z. B. auf klassische Musik zu, da Mozart, Beethoven, etc. eh keine Gebuehr mehr verlangen koennen und Musiker/Orchester auch keine Lizensen dafuer bezahlen wenn sie die Werke spielen und damit Geld verdienen. :!:
 
Ron

Ron

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Das stimmt schon. Nach §64 UrhG erlischt ein Urheberrecht
70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Das heißt, daß man
zum Beispiel ein Werk von Mozart lizenzfrei selbst spielen
dürfte. Allerdings den Mitschnitt eines Konzertes zu benutzen
würde wieder den Schutz des "ausübenden Künstlers" gemäß
§§ 73 ff. UrhG verletzen. Daher also trotzdem Vorsicht!

Wie meinte ein amerikanischer Freund von mir neulich:
"Anywhere rules. The germans love their rules!" :twisted:

Gruß Ron
 
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