Nochmal ganz von vorne:
Andere Verkleidung, rahmenfest, d.h. nicht mit Schnellverschluss auf Original rückbaubar, bedeutet Änderung der modellspezifischen Zulassung, also zwingend Eintragung nach § 21.
Steht irgendwo, dass nur ein Prüfer aus dem Landkreis, in dem Deine 701 zugelassen ist, eine 21er Abnahme machen kann? Nein.
Trägt er das selbst in Deine Fahrzeugpapiere ein? Nein, das macht Deine Zulassungsstelle auf Grundlage der 21er Abnahme.
Also: Klare Trennung zwischen Prüfung und Eintragung. Damit ist auch Abnahme in einem anderen Bundesland möglich.
Konsequenz: Qualifizierten Prüfer suchen, detailliert und mit aussagekräftigen Unterlagen vorbesprechen, ins Risiko gehen und umbauen, §21 Vollabnahme (je nach Aufwand ~150 - 300 Euro), Zulassungstelle f.neuen KfZ-Schein.
Nur am Rande: Prüfer, die dauernd mit sinnfreien Harley-Umbauten konfrontiert sind, freuen sich, wenn mal was intelligentes dazwischen ist. Oder frag mal bei den Gespannbauern nach, mit wem die zusammenarbeiten.