brummel schrieb:
Liebe GS Fahrer und Fahrerinnen & Leser:
Nachfolgend eine Information an alle die den Begriff Q-Treiber verwenden! Sei es für Aufkleber, Shirts oder als Namensgebung für Foren, privaten Internetseiten uvm.
Der Begriff QTreiber oder Q-Treiber hat sich im Mai 2019 ein gewisser
Achim Medenbach
über die DPMA sichern lassen. Die Widerspruchsfrist ist gemäß den Vorgaben der DPMA am 30.09. diesen Jahres fristlos verstrichen. Herr Medenbach versucht nun, als Inhaber der Namensrechte aus diesen Wortkombination - (nennen wir es mal) - "Geld zu generieren". Im Falle des GS MotorradMagazin sehe ich hier meine Existenz bedroht, denn ich darf nicht mehr mit der Bezeichnung:
Das Magazin für den Q-Treiber
werben. Keinesfalls darf ich weiterhin Aufkleber, T-Shirts oder dergleichen verkaufen. Nur noch gegen Gebühr und Bezahlung von einer Lizenzmarge.
Es wird hier wohl einen Rechtsstreit geben. Da die "Namensmarke" von Herrn Medenbach nicht für physische Produkte genutzt wird. Er verstößt damit zumindest gegen das "Unternehmenskennzeichen".
Ich veröffentliche dies hier bewusst, um alle zu warnen, die in ihrem Profil oder auf ihrer Homepage die Kennzeichnung: QTreiber, qtreiber, Q-Treiber oder q-treiber verwenden!
Sollte bereits jemand mit Herrn Medenbach Kontakt gehabt haben und sich ebenfalls gegen diesen "umgangssprachlichen Begriff QTreiber unter GS Fahrern" wehren wollen, der ist herzlich eingeladen sich an einer Sammelklage gegen oben genannten Herrn zu beteiligen!
Euer Armin Würfl
GS MotorradMagazin
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