V
vierventilboxer
....richtig! Aber das diskutieren wir jetzt nicht aus, oder doch!?
Die Aufwandsentschädigung erhält du aber auch nur wenn du dem Gericht deinen Aufwand nachweisen kannst . Hier müssenEigentlich eine gute Frage!
Wenn ich mich recht entsinne ist man als Zeuge verpflichtet eine Aussage zu machen, es sei denn man würde sich damit selbst belasten. Wird ein Zeuge vorgeladen, dann muss er kommen.
Er bekommt dafür aber auch eine Aufwandsentschädigung.
Nein, da gibt es keine Entschädigung, weil der Termin nicht festgelegt ist. Den kannst Du jederzeit verschieben, bzw. die Herrschaften auch zu Dir kommen lassen.. Wirst du nur von der Polizei zur Befragung vorgeladen gibt es so weit ich weiß keine Aufwandsentschädigung für dich !