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nERDANZIEHUNG
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- KTM 690 Adventure R
Hä? Wo habe ich das denn gesagt?Wenn es dich im Rahmen einer gemeinsamen Ausfahrt aus der Kurve trägt, weil du dein Können überschätzt hast, dann ist es gut, wenn jemand anderer dafür haftbar ist, weil der die Idee hatte gemeinsam auszufahren?
Ist das dein Ernst?
Quelle: Internet
Grundsätzlich darf der Teilnehmer auch außergewöhnlicher Aktivitäten erwarten, dass der Veranstalter alles Erforderliche und Zumutbare getan hat, damit möglichst nichts passieren kann. Erfüllt der Veranstalter die Verkehrssicherungspflicht (= hat er also alles erforderliche und zumutbare getan), und erleidet dann ein Teilnehmer einen Unfall, ist der Teilnehmer ohnehin selbst schuld. Hier verwirklicht sich also das Risiko des Teilnehmers.
Sehe da jetzt eher weniger Probleme bei einer Ausfahrt mit Freunden.Im Rahmen der Verkehrssicherung kann es sein, dass der Veranstalter den Teilnehmer über besondere Risiko aufklären muss. Dabei muss er aber über die konkreten Risiken aufklären, ein pauschaler Hinweis “Achtung gefährlich hier” reicht nicht aus.
Die Belehrung darf aber andere erforderliche und zumutbare Sicherheitsmaßnahmen nicht ersetzen. Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine Belehrung alleine ausreicht, oder ob zusätzliche Maßnahmen getroffen werden müssen. Dies ist dann der Fall, wenn die Auswirkungen für den Teilnehmer dramatisch sein können und auch dann, wenn er die Gefahrn trotz Belehrung kaum selbst erkennen und beherrschen kann.
Gesendet vom Schmartfon
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