
hydrantenfritz
Ja, rein rechtlich hast Du recht. Nach den Richtlinien 2b.Ne Du, das geht in der CH nicht. Habe ich abgeklärt. Grund: Im Gesetz ist das klar geregelt und steht so auch in der EU. ABER: In der EU darf länderspezifisch Ausnahmen gemacht werden -> AGB. In der Schweiz ist das aber leider so im Gesetz bzw. der Verordnung nicht vorgesehen.
Was man aber machen kann: Einzelabnahme in Vauffelin.
Aber, ich habe/hatte, sehr viel mit den Strassenverkehrsämtern zu tun. Von daher weiss ich das die Prüfer beim Einen oder anderen stillschweigend beide Augen zudrücken. Voraussetzung natürlich ein emphatischer freundlicher Umgang mit denselben!. Und keine Basteleien.
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