Ohne Worte

Diskutiere Ohne Worte im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Wahrscheinlich haben es manche im Motorrad ja schon gelesen. Was haben wir da für Witzfiguren bei der Justiz, Hauptsache dass die...
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camalot

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wo willst du da die Grenze ziehen

ein Anderer denkt dann, ich brauche keine Beleuchtung
keinen Helm
keine Bremsen

wenn jemand den Rückstrahler abbaut "weil es ihm nicht gefällt" sollte auch noch eine Bestrafung erfolgen
 
Zörnie

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wo willst du da die Grenze ziehen

ein Anderer denkt dann, ich brauche keine Beleuchtung
keinen Helm
keine Bremsen

wenn jemand den Rückstrahler abbaut "weil es ihm nicht gefällt" sollte auch noch eine Bestrafung erfolgen
:confused:
 
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Eien Weidezaunlitze über die Strasse spannen..:eek:.....unglaublich...Wahnsinn!!

Fast so unglaublich wie ein Trekkerfahrer (Lohnbetrieb), der zur Schadensbegleichung eines vorherigen Unfalls am gleichen Tag (den er selbst nach dem Vorfalls genannt hat) einen ihn überholenden Motorradfahrer absichtlich rammt ( er hat sich dabei die Hände "verstaucht" war deshalb monatenlang nicht arbeitsfähig, hatte aufgrund des spitzwinkligen Aufpralls den hinteren Reifen seitlich aufgeschlitzt und das Lenkgetriebe des Riesen-Trekkers defekt) und was ist das nach Polizeiaufnahme und anschließendem Gerichtsverfahren....ein Motorradfahrer der in unübersichtlicher Situation überholt und den Schaden (Fuß gebrochen, Motorradbekleidung der CBR 600 etwas zerschraddelt) zu 100 % trägt womit der Trekkerfahrer für seine kriminelle Energie reichlich entlohnt wurde.
 
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Alfred4777

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Wahrscheinlich haben es manche im Motorrad ja schon gelesen. Was haben wir da für Witzfiguren bei der Justiz, Hauptsache dass die Betriebserlaubnis erlischt wenn du kein Rückstrahler am Moped hast.
Mir fehlen dazu die Worte, ärgern tut es mich aber trotzdem, da diese Stümper von unseren Steuergeldern bezahlt werden, auch wenn dies abgestritten wird.

https://www.motorradonline.de/recht-verkehr-branche/motorrad-unfall-seil-attentat.846500.html
Da gibs noch besseres:
-Die Abdeckung Hinterrad muß nach Deutscher Zulassung ein bestimmtes Maß haben wo Sie Anfängt, 140 mm waren es glaub ich. Dabei muß sie nicht den ganzen Reifen Abdecken. BMW GS zum Beispiel.
Nach EU Zulassung reicht wenn Sie ausreichend ist.
-Bei der Lautstärke gibs 2 Meßverfahren, Nahfeld und Vorbeifahrt. Angegeben mit P oder A. Wenn Ihr ein altes Fahrzeug Kauft kann in P gemessen sein, ist Lauter.

Wenn die Rennleitung der Meinung ist dein Mopped ist Manipuliert gehst du erstmal zu Fuß. Egal ob du ABE, Eintragung oder sonstwas hast.

Dann stört dich Beamte die einen Rückstrahler bemängeln.
 
Zörnie

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Irre ich mich oder war als Thema dieses Threads eigentlich die Entscheidung der StA über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gedcht und nicht Rückstrahler o.ä.? :confused:
 
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Alfred4777

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Irre ich mich oder war als Thema dieses Threads eigentlich die Entscheidung der StA über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gedcht und nicht Rückstrahler o.ä.? :confused:
Der Text spricht von Rückstrahlern und Erlöschen der Betriebserlaubnis. Der Link gibt was anderes wieder, vieleicht hat " Motorrad " die Seite geändert.
 
ARWIS65

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Wahrscheinlich haben es manche im Motorrad ja schon gelesen. Was haben wir da für Witzfiguren bei der Justiz, Hauptsache dass die Betriebserlaubnis erlischt wenn du kein Rückstrahler am Moped hast.
Mir fehlen dazu die Worte, ärgern tut es mich aber trotzdem, da diese Stümper von unseren Steuergeldern bezahlt werden, auch wenn dies abgestritten wird.

https://www.motorradonline.de/recht-verkehr-branche/motorrad-unfall-seil-attentat.846500.html

Recht haben und Recht bekommen sind nunmal 2 verschiedene Dinge.
 
ARWIS65

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Der Text spricht von Rückstrahlern und Erlöschen der Betriebserlaubnis. Der Link gibt was anderes wieder, vieleicht hat " Motorrad " die Seite geändert.

Ich nehme mal an, dass der TE sich darüber aufregt, dass der Bauer keinen auf den Deckel von unserer Justiz bekommen hat, weil er etwas über die Strasse gespannt hat, man aber einen auf den Deckel bekommt, wenn man ohne Rückstrahler erwischt wird.
 
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Alfred4777

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Ich nehme mal an, dass der TE sich darüber aufregt, dass der Bauer keinen auf den Deckel von unserer Justiz bekommen hat, weil er etwas über die Strasse gespannt hat, man aber einen auf den Deckel bekommt, wenn man ohne Rückstrahler erwischt wird.
Haste wohl Recht. War am Thema vorbei.
 
ChiemgauQtreiber

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ist schon oft hanebüchen: Kleindelikte oder Verstöße werde egentlich über Gebühr geahndet (wenn ich z.B. mit illegalem Xenon um besser zu sehen und gesehn zu werden fahre statt mit legalem aber schlechteren Licht), aber Verhaltensweisen die jemand anderen nicht nur finanziell sondern auch körperlich schädigen "besteht" kein öffentliches Interesse ???

Mich würde interessieren, wenn der Motorradfahrer ein Verwandter des Staatsanwalts oder gar sein - vielleicht auch nur Fahrradfahrender - Sohn gewesen wäre??

mit der Begründung könnte die Justiz auch bei jedem Öl-Unfall das abweisen und dem Motorradfahrer die überwiegende Schuld zusprechen, denn der war einfach dann zu schnell für diese Stellen

da kann ich nur eine Bekannte zitieren "Da bleibt einem ja das Hirn stehen"
 
Zörnie

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Die Entscheidung der StA über die Einstellung des Verfahrens ist mit Sicherheit diskussionswürdig, auch wenn die Gründe der Einstellung im Detail nicht bekannt sind. Warum der Geschädigte die Frist für einen Einspruch gegen die Einstellung des Verfahrens allerdings ungenutzt verstreichen ließ, steht im Artikel auch nicht. Also sehr viele offene Fragen udn somit viel Platz viel Spekulatius und möglicherweise grundlose Empörung.
 
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Alfred4777

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Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht..

Das ist §1 der Straßenverkehrsordnung, kannste dann immer sagen du hast nicht die größte Vorsicht walten lassen.:furious:
 
ChiemgauQtreiber

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die deutsch Rechtsprechung ist schon manchmal komisch.

bei dem Fall hier ist ein Urlauber in Draht gefahren
- der scheinbar (so verstehe ich das) mit silberner Kunststofffolie zumindest besser sichtbar war als der Draht alleine
- es gab nur Sachschaden
- den Bauern hat das dann ca. 3000,- € gekostet

in dem Ausgangs Fall wäre es zumindest mit diesen rot-weißen Flatterbändern (wie z.B. bei Veranstaltungen eingesetzt werden, und die ich auch schon vielfach an solchen Weidezäunen gesehen habe, die hin und wieder über Straßen und Gehwege gespannt werden) mit wenig Aufwand möglich gewesen, die konkrete Gefahr kenntlich zu machen.

Wenn dann jemand durch dieses Absperrband fährt, weil er den Draht als eigentliche Gefahr nicht erkennen kann, dann muß er sich zurecht Eigenverschulden vorwerfen lassen.
 
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in dem Ausgangs Fall wäre es zumindest mit diesen rot-weißen Flatterbändern (wie z.B. bei Veranstaltungen eingesetzt werden, und die ich auch schon vielfach an solchen Weidezäunen gesehen habe, die hin und wieder über Straßen und Gehwege gespannt werden) mit wenig Aufwand möglich gewesen, die konkrete Gefahr kenntlich zu machen.

Wenn dann jemand durch dieses Absperrband fährt, weil er den Draht als eigentliche Gefahr nicht erkennen kann, dann muß er sich zurecht Eigenverschulden vorwerfen lassen.
Genauso macht es ein Bauer bei uns in der Nachbarschaft, dass mit dem roten Flatterband. Zusätzlich steht er und noch mit ein oder zwei Gehilfen, mit Warnweste bekleidet [nein, bitte jetzt nicht wieder das Warnwestenthema aufgreifen] auf der Strasse. Zusätzlich sind aber noch Warndreiecke in beiden Richtigen aufgestellt und die Geschwindigkeit ist dort eh schon auf 50km/h beschränkt. Aber es kommt dort auch immer mal wieder zu haarsträubenden Situationen. Manch einer übersieht einfach alles.

Aber ein fast nicht sichtbares Kabel oÄ über die Strasse spannen, naja, weiß nicht. Da ist man als Mopedfahrer wohl ohne jede Chance. Das kann ganz schön übel ausgehen...
 
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Bergler

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Was gibt es da noch lange zu diskutieren, der Bauer soll gefälligst ordentlich zur
Kasse gebeten werden, so oder so, auch wenn die Rechtsverdreher da anderer
Meinung sind.

Da wäre mir der Weg zum (Schweizer) Bundesgericht aber gar nicht zu weit.
 
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Alfred4777

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Die Entscheidung der StA über die Einstellung des Verfahrens ist mit Sicherheit diskussionswürdig, auch wenn die Gründe der Einstellung im Detail nicht bekannt sind. Warum der Geschädigte die Frist für einen Einspruch gegen die Einstellung des Verfahrens allerdings ungenutzt verstreichen ließ, steht im Artikel auch nicht. Also sehr viele offene Fragen udn somit viel Platz viel Spekulatius und möglicherweise grundlose Empörung.
Dem möchte ich mich so anschließen. Der Artikel ist sehr reißerisch aufgemacht. Allein die Überschrift "Seil Attentat". Die größte Frage bleibt warum kein Wiederspruch eingelegt wurde. Eine Verurteilung hätte vieleicht auch bei dem Schmerzenzgeld Prozeß geholfen. Aber das wird der Moppedfahrer und sein Anwalt wissen.
Spekulieren wir mal: Der Bauer ist mit wedelnden Armen über die Straße gerannt. Gibt natürlich keiner zu, dann sagt jeder aber Idiot selber Schuld. Ist natürlich an den Haaren herbeigezogen.
 
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