Österreich neue Abzocke: nicht einhalten des Rechtsfahrgebotes

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R1150GS-LC, R1200C, R850C( geklaut 08.11.14) dafür R1150R Rockster
Zitat aus dem I-net

Eine “Anonymverfügung” aus Österreich gegen den Halter in Deutschland kann in Deutschland nicht vollstreckt werden, denn sie widerspricht deutschem Recht.

Bei Nichtbeantwortung der „Fahrerfrage“, erhält grundsätzlich der Kfz-Halter nach § 103 Abs. 2 des österreichischen Kraftfahrgesetzes (KFG) eine Verwaltungsstrafverfügung. Er muß eine bestimmte Summe zahlen.

Dieses Verfahren steht aber in Widerspruch zu verfassungsrechtlich wesentlichen Elementen nach deutschem Recht. Denn in Deutschland ist niemand verpflichtet und kann von niemandem verlangt werden, sich selbst zu beschuldigen und außerdem besteht eine Zeugnisverweigerungsrecht zugunsten von Angehörigen. Diesen Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrechten steht das österreichische Verfahren nach überwiegender Auffassung entgegen.

Da die deutsche Behörde, welche von der österreichischen Stelle um Vollstreckungshilfe ersucht wurde, aber in der Regel von sich aus nicht überprüft, ob eine Vollstreckung wegen einer Verfügung nach § 103 KFG gegeben ist, ist die Behörde auf diesen Umstand vom deutschen Halter hinzuweisen, damit die Vollstreckungshilfe eingestellt wird.

Allerdings bleibt die rechtskräftige Strafverfügung dennoch wirksam. Bei Wiedereinreise nach Österreich und einer Verkehrskontrolle wird kassiert."

Stimmt mit meiner persönlichen Erfahrung überein. 60€ oder 8Std Arrest :cool: wegen falsch Parken in Kufstein.
Ich hätte die 8 Stunden genommen, kein Geld und versorgen müssen sie Dich auch noch.:cool:

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please translate "kapplständer" for our dschörmen friends :-)
Wieso, das ist eindeutig, oder?

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Aber meine Erfahrung mit der österreichischen Polizei ist eher ein freundliches Miteinander.
Motorradpolizisten grüßen sogar zurück :)
:) In Berlin ist es ziemlich gefährlich Motorradpolizisten zu grüßen, die fahren danach immer so unsicher. Der Letzte, den ich gegrüßt habe, wäre beinahe auf seinen Vordermann aufgefahren:D

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Bin grad in Ösiland. Und geniesse es.
Gegen die Schweiz ist Ösiland ja wohl auch das Paradies.

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übrigens: Ich empfinde Ösi nicht als Beleidigung. Es ist einfach eine Kurzform.
:D Schluchtenschxxxxx ist auch viel treffender als Ösi. Vor allem erklärt es auch die Färbung des braunbunten Fleckviehs (Kühe), so bei einer Fallhöhe von ein paar hundert Metern.:p
 
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Nordlicht

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Ja. Tempo 100 ausserorts lässt schon einiges mehr zu als unser zwänglerisches 80!
 
gerd_

gerd_

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Hi
Da stimme ich Gerhard aus Absam einfach mal zu.
Fahre ich so wie sich das der Gastgeber denkt, dann habe ich auch keinen Ärger.
"Ösi" betrachte/verwende ich keinesfalls als Schimpfwort. Anders wäre es mit "Schluchtensch....". Über "Schluchti" könnte man streiten.
91 war ich mit einer Gruppe Ossis unterwegs und wir waren uns sehr schnell einig, dass "Ossi" bzw "Wessi" bei uns nur der Differenzierung dient. Da wurde ich sogar nach Ossistan eingeladen und muss sagen: Selten eine derartige Gastfreundschaft erlebt.

"Die Ösi-Schandis machen . ." ist dieselbe blöde Verallgemeinerung wie "die Bullen in Bayern machen ..". Es gibt beiderseits Nette und Deppen, genauso wie bei den restlichen Bewohnern der Lander auch.

Prinzipiell ist mir auch egal ob jemand seine Kurven begradigt, Ideallinie fährt oder nicht. Innerorts begreife ich es zwar nicht, will es aber auch nicht kritisieren. OB es so war, wissen bestenfalls die Betroffenen. Wenn ich der Meinung bin, dass alle Bauteile meines Moppeds (nicht nur die Reifen) auf meiner Fahrbahnseite waren, dann würde auch ich mir im angesprochenen Fall "Vermeidungsgedanken" machen.
Genau wie ich eben auch als mir, vollkommen beweislos(!) innerorts 59 vorgeworfen wurden, mir meine (nicht beweiskräftige) GPS-Aufzeichnung aber 51 sagte. Dabei bin ich so fair und akzeptiere auch falls ein Exekutivmitglied 80 schätzt wenn ich mit 90 vorbeidüse.
gerd
 
QVIENNA

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Ich bin oft zu schnell unterwegs, aber wenn ich mal "erwischt" werde, dann fühle ich mich nicht abgezockt, sondern jemand hat seinen Job gemacht und ich habe wohl zu wenig aufgepasst.
Genau das ist es auch. Die Begrenzungen sind bekannt, aber genausowenig werden sie eingehalten. Wenn man erwischt wird nicht jammern sondern zahlen und freundlich sein. Habe Anfang Mai im Stubaital sogar nur einmal 10 Euro bezahlt (mit Quittung !!), weil ich dem Polizisten sofort Recht gegeben hatte...
 
nobbe

nobbe

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Ich habe also mein Fahrzeug nicht so weit rechts gelenkt wie es mir möglich gewesen wäre ?????

Die Gemeinde Pfafflar am Hahntennjoch wollte wohl eine kleine Entschädigung dafür, dass sie den Blitzer umsonst aufgebaut hatten und ich zu langsam war.
dort steht ab und zu ein "tourist" in einer spitzkehre und macht fotos von hinten den berg hoch - nicht weil da die blumen so schön sind.. :rolleyes:

ich war letzte woche im lechtal - 2 unfälle mit motorrad fahrern am Hahntennjoch - einer tödlich am tunnel zerschellt, einer hat sein motorrad 20m den berg runter gerutscht (dem typ ist aber nichts passiert)

die anwohner dort sind von motorrad fahrern nicht so sehr begeistert, polizei hatte an einem tag mal "geräuschmessung" gemacht :cool:
 
sampleman

sampleman

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Prinzipiell ist mir auch egal ob jemand seine Kurven begradigt, Ideallinie fährt oder nicht. Innerorts begreife ich es zwar nicht, will es aber auch nicht kritisieren. OB es so war, wissen bestenfalls die Betroffenen. Wenn ich der Meinung bin, dass alle Bauteile meines Moppeds (nicht nur die Reifen) auf meiner Fahrbahnseite waren, dann würde auch ich mir im angesprochenen Fall "Vermeidungsgedanken" machen.
Das sehe ich ähnlich. Die Formulierung "so weit rechts fahren wie gefahrlos möglich" lässt ja reichen Interpretationsspielraum zu, wie das zu bewerten ist. Und wenn mich ein Ösi-Bulle tatsächlich rauswinken würde, weil ich mit der zugelassenen Geschwindigkeit auf einer Landstraße in der Mitte meiner Fahrspur gefahren bin, anstatt hart rechts zu fahren und mich dadurch zu gefährden, dann würde ich ihn sicherlich nicht zum Analkuss auffordern (man hat ja schließlich seinen Stolz und seine hygienischen Vorstellungen). ich würde allerdings auch ganz sicher nicht irgendeine Art von Bußgeld zahlen. Erschießen wird er mich schon nicht, der Herr Gendarm, und alles weitere sehen wir dann schon.

Allerdings: Die ganze Passage ist im Konjunktiv geschrieben. Dazu muss es erst einmal kommen. Bislang bin ich in Österreich erst einmal von der Polizei auf dem Motorrad angehalten worden, da habe ich auf der Brenner-Bundesstraße im Überholverbot überholt. Mir war klar: Klarer Regelverstoß. Dem Bullen war klar: Das Überholverbot an dieser Stelle ist nun wirklich ärgerlich. Er hat mir einen "Spezialtarif" angeboten, mit Quittung, und 25 Euro später war die Sache aus der Welt. Nix zum Jubeln, aber auch kein Grund, künftig über die Schweiz zu fahren, wenn man nach Südtirol will;-)

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@sampleman

Ich denke mir, dass Du eben nicht das Recht hast, dort zu fahren wo Du willst, nur weil die Strasse schlecht ist. Eher bist Du dazu verpflichtet, Deine Geschwindigkeit den gegebenen Verhältnissen anzupassen.
"Dort zu fahren, wo ich will" ist sehr schwammig. Ich muss so fahren, dass ich niemanden mehr als notwendig gefährde, behindere und belästige, das gilt sicherlich auch in Österreich. Und wenn der Straßenbelag in der Mitte der Fahrspur mehr Grip und weniger Verschmutzungen aufweist als am rechten Rand, dann ist es Gebot der eigenen Sicherheit, dort zu fahren und nicht hart rechts. Und ich werde sicherlich nicht mit Tempo 50 im Rinnstein fahren, wenn Tempo 100 erlaubt und in der Mitte der Fahrspur auch gefahrlos möglich sind. Das wäre praxisfremd, und wenn das ein Beamter von mir verlangen sollte, wäre das Schikane, mehr nicht.

Ich sag' ja nix beim Rumgonden auf der Gegenfahrbahn ohne zwingenden Grund.
 
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klangvolltt

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Hallo Zusammen,

eine Anonymverfügung ist ein nach VStG (Verwaltungsstrafgesetz) verkürztes Verwaltungsstrafverfahren ohne vorangehendes Ermittlungsverfahren. Wenn eine Anonymverfügung nicht bezahlt wird ist sie hinfällig. Die austellende Behörde - in deinem Fall die BH (Bezirkshauptmannschaft) Imst - müsste dann ein förmliches Ermittlungsverfahren einleiten incl. der Ermittlung des Fahrer als Übertreter des Gesetzes, denn ein Strafverfahren kann nur gegen einen der Behörde bekannten Gesetzesübertreter durchgeführt werden. Ich glaube nicht, dass die BH dieses aufwändige Verfahren einleiten wird - wobei ganz auszuschliessen kann man es nie.

Viele Grüsse

Stephan
 
QVIENNA

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Hallo Zusammen,

eine Anonymverfügung ist ein nach VStG (Verwaltungsstrafgesetz) verkürztes Verwaltungsstrafverfahren ohne vorangehendes Ermittlungsverfahren. Wenn eine Anonymverfügung nicht bezahlt wird ist sie hinfällig. Die austellende Behörde - in deinem Fall die BH (Bezirkshauptmannschaft) Imst - müsste dann ein förmliches Ermittlungsverfahren einleiten incl. der Ermittlung des Fahrer als Übertreter des Gesetzes, denn ein Strafverfahren kann nur gegen einen der Behörde bekannten Gesetzesübertreter durchgeführt werden. Ich glaube nicht, dass die BH dieses aufwändige Verfahren einleiten wird - wobei ganz auszuschliessen kann man es nie.

Viele Grüsse

Stephan
anzumerken ist noch, dass die Strafen bei einem Verfahren deutlich höher sind als bei den Anonymverfügungen.
 
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Nordlicht

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130 ist das Tempo für den Transit in A. Auf eurer Autobahn gibt es ja alle paar Dörfer ne Baustelle mit 80.:cool:
Kann sein. Aber ich fuhr IN Österreich und nicht nur schnell DURCH. Also hab ich die Autobahn pestartig gemieden.
Der schönste Stau meines bisherigen Lebens war der bei Lech, als ich gestern in strömendem regen in die Reihe der wartenden Fahrzeuge der Arlberg classics geriet. Toll! Und nette Fahrer eines Pagoden- Benz luden mich spontan zu frischem Butterkuchen ein, als ich so neben ihnen stand und ihren Wagen ansabberte...
Und da soll ich 130 fahren???
 
gerd_

gerd_

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Hi
eine Anonymverfügung ist ein nach VStG (Verwaltungsstrafgesetz) verkürztes Verwaltungsstrafverfahren ohne vorangehendes Ermittlungsverfahren. Wenn eine Anonymverfügung nicht bezahlt wird ist sie hinfällig. Die austellende Behörde - in deinem Fall die BH (Bezirkshauptmannschaft) Imst - müsste dann ein förmliches Ermittlungsverfahren einleiten incl. der Ermittlung des Fahrer als Übertreter des Gesetzes, denn ein Strafverfahren kann nur gegen einen der Behörde bekannten Gesetzesübertreter durchgeführt werden. Ich glaube nicht, dass die BH dieses aufwändige Verfahren einleiten wird - wobei ganz auszuschliessen kann man es nie.
Sie leitet das Verfahren wahrscheinlich nicht ein, tut aber so und nervt einige Male schriftlich.
Der Gesetzesübertreter ist zwar unbekannt, doch ist dann eben (nach AT-Recht) der Halter dran. In DE ist dieser "Ersatzmann" i.d.R. nicht zu belangen weil unser Recht diese Methode ablehnt.
gerd
 
AlpenoStrand

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Ich als "Ösi" würde die Anonymverfügung auch nicht bezahlen sondern auf die Anzeige warten. Dann einen Einspruch mit der Bitte um Bekanntgabe folgender Daten:

  • Wie breit ist die Fahrbahn an dieser Stelle?
  • wie weit genau ( in cm exakt) war ich als Fahrer vom rechten Fahrbahnrand entfernt?
  • welche Fahrzeuge waren am rechten Fahrbahnrand abgestellt (oder andere Hindernisse wie Kleinkinder von denen ein Sicherheitsabstand eingehalten werden muss - je nach lokalen Gegebenheiten)?
  • war es mir aufgrund der lokalen Beschaffenheiten überhaupt möglich weiter rechts zu fahren? (siehe oben)
  • mit welcher Messeinrichtung wurden die oben genannten Daten eindeutig festgestellt?
  • usw, das lässt sich beliebig fortsetzen.....

Bin mir sicher das dann das Verfahren sofort eingestellt wird denn genaue Daten können nicht geliefert werden. Und nun bitte nicht schon wieder mit Schätzen kommen, das Hilft in diesem Fall dem Kappelständer nix.
 
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QuickMick

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Ich als "Ösi" würde die Anonymverfügung auch nicht bezahlen sondern auf die Anzeige warten. Dann einen Einspruch mit der Bitte um Bekanntgabe folgender Daten:

  • Wie breit ist die Fahrbahn an dieser Stelle?
  • wie weit genau ( in cm exakt) war ich als Fahrer vom rechten Fahrbahnrand entfernt?
  • welche Fahrzeuge waren am rechten Fahrbahnrand abgestellt (oder andere Hindernisse wie Kleinkinder von denen ein Sicherheitsabstand eingehalten werden muss - je nach lokalen Gegebenheiten)?
  • war es mir aufgrund der lokalen Beschaffenheiten überhaupt möglich weiter rechts zu fahren? (siehe oben)
  • mit welcher Messeinrichtung wurden die oben genannten Daten eindeutig festgestellt?
  • usw, das lässt sich beliebig fortsetzen.....

Bin mir sicher das dann das Verfahren sofort eingestellt wird denn genaue Daten können nicht geliefert werden. Und nun bitte nicht schon wieder mit Schätzen kommen, das Hilft in diesem Fall dem Kappelständer nix.
Nein, leider, laut meinem Anwalt kommt es darauf an ob du gefahrlos weiter rechts hättest fahren können - dies ist bei der derzeitigen Rechtssprechung aber gleich mal irrelevant wenn etwa rechts Fahrzeuge parken. Beliebt ist dieser Paragraf wenn Gruppen versetzt fahren, was woll hier der Fall war.
 
GSfuzzy

GSfuzzy

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Hallo Leute
Bis jezt hatte Ich noch nie Probleme in Österreich mit den Kieberrer. Im Namlostal wurde ich von einer Streife höflich auf meine "flotte Gangart " angesprochen.(" Woist! Du mogst net zahle und wir net schreiben,fährst holt gescheid servus und gute Fahrt ) .Also so gehts auch .Niemand ist gezwungen in Österreich zu fahren,aber für mich eines der schönsten Länder zum Motorrad fahren.Motorradhasser in Uniform gibts überall.
 
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