Österreich neue Abzocke: nicht einhalten des Rechtsfahrgebotes

Diskutiere Österreich neue Abzocke: nicht einhalten des Rechtsfahrgebotes im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Zur Info für alle, kann nicht sagen ob dies eine neue oder alte Abzocke ist. Mir wurde wegen § 7 Abs. 1 Stvo eine Anonymverfügung über 58,00...
Murphy1959

Murphy1959

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Zur Info für alle, kann nicht sagen ob dies eine neue oder alte Abzocke ist.

Mir wurde wegen § 7 Abs. 1 Stvo eine Anonymverfügung über 58,00 Euro zugesandt.

Ich habe also mein Fahrzeug nicht so weit rechts gelenkt wie es mir möglich gewesen wäre ?????

Die Gemeinde Pfafflar am Hahntennjoch wollte wohl eine kleine Entschädigung dafür, dass sie den Blitzer umsonst aufgebaut hatten und ich zu langsam war.

Grüße vom finanziell ruinierten

Murphy
 
Larsi

Larsi

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ja,

diese vorgehensweise ist nicht mehr neu ...
zeugt aber zumindest von geschäftssinn
 
juekl

juekl

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Ich habe also mein Fahrzeug nicht so weit rechts gelenkt wie es mir möglich gewesen wäre ?????
Hallo
man sollte die ##[|~@³²# usw.
Und die Schluchten zukacken.
Ist wie bei EBay egal was kommt EBay kassiert immer.
Gruß
 
Lichtbringer

Lichtbringer

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Habe ich das richtig verstanden?

Du bist mit dem Bike auf deiner Fahrspur mittig gefahren und nicht "ganz rechts" auf deiner Fahrspur?

...oder gibt es da zwei Spuren in eine Fahrtrichtung?

Gruss Olli
 
Adventure-Ost

Adventure-Ost

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So etwas ähnliches hatte ich auch schon mal. Da habe ich ohne Beweisfoto einfach nicht reagiert, wer sagt denn ob das Schreiben echt ist? Nach zwei weiteren Briefen kam dann nichts mehr. Ich werde erst aktiv wenn sich damit eine deutsche Behörde bei mir meldet. Aber der Aufwand ist wohl den Österreichern zu hoch...

MfG
Peter
 
Q

QuickMick

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Nun ja, als Bundesdeutscher kannst du dabei ja maximal einen Lachkrampf kriegen, bei Strafen unter 70€ gibt es keine Rechtshilfe von deutschen Behörden. Die Anonymverfügung selbst ist lächerlich, es gibt genug Urteile und Erkenntnisse in AT die klar und deutlich zum Ausdruck bringen dass Motorräder mittig auf der Fahrspur fahren dürfen, etwa wenn dort Autos geparkt haben. Und ausserhalb des Ortsgebiets sowieso....aber richtig, ist ein sehr beliebter Gummiparagraf unserer "Kapplständer" vor allem wenn sonst nichts zu beanstanden ist.
 
T

Trabbelju

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Bei einer zweispurigen Straße finde ich die Buße in Ordnung, mich nerven die ewigen Linksfahrer gewaltig.
Bei einer einspurigen Straße kann ich es nicht nachvollziehen.

Da habe ich ohne Beweisfoto einfach nicht reagiert, wer sagt denn ob das Schreiben echt ist? Nach zwei weiteren Briefen kam dann nichts mehr.
Diese Vorgehensweise kann ich nicht empfehlen.
Töte das Schreiben, du findest genug Hinweise hier im Forum.
Ansonsten könnte es Ärger geben, wenn du wieder einmal bei den Ösis vorbeischaust.
Die Schweizer haben eine Ausländerdatei, die vergessen so schnell nichts.
Wie es bei den Österreichern ist weiß ich nicht.
 
Loferer

Loferer

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Wäre noch Interessant ob die Anonymverfügung von eine BH ausgestellt würde oder doch nur von einer Gemeinde?
 
Henryt

Henryt

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Zitat aus dem I-net

Eine “Anonymverfügung” aus Österreich gegen den Halter in Deutschland kann in Deutschland nicht vollstreckt werden, denn sie widerspricht deutschem Recht.

Bei Nichtbeantwortung der „Fahrerfrage“, erhält grundsätzlich der Kfz-Halter nach § 103 Abs. 2 des österreichischen Kraftfahrgesetzes (KFG) eine Verwaltungsstrafverfügung. Er muß eine bestimmte Summe zahlen.

Dieses Verfahren steht aber in Widerspruch zu verfassungsrechtlich wesentlichen Elementen nach deutschem Recht. Denn in Deutschland ist niemand verpflichtet und kann von niemandem verlangt werden, sich selbst zu beschuldigen und außerdem besteht eine Zeugnisverweigerungsrecht zugunsten von Angehörigen. Diesen Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrechten steht das österreichische Verfahren nach überwiegender Auffassung entgegen.

Da die deutsche Behörde, welche von der österreichischen Stelle um Vollstreckungshilfe ersucht wurde, aber in der Regel von sich aus nicht überprüft, ob eine Vollstreckung wegen einer Verfügung nach § 103 KFG gegeben ist, ist die Behörde auf diesen Umstand vom deutschen Halter hinzuweisen, damit die Vollstreckungshilfe eingestellt wird.

Allerdings bleibt die rechtskräftige Strafverfügung dennoch wirksam. Bei Wiedereinreise nach Österreich und einer Verkehrskontrolle wird kassiert."

Stimmt mit meiner persönlichen Erfahrung überein. 60€ oder 8Std Arrest :cool: wegen falsch Parken in Kufstein.
 
bastl-wastl

bastl-wastl

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Ich weiß nicht ob es jemanden aufgefallen ist dass in Ösiland manchmal so kleine weiße Pfeile auf die Strasse gemalt sind?
Besonders bei Strassen ohne Mittelstreifen.Am Hanthenjoch und im Namlostal ist das so.

Die Pfeile sind mittig auf der Fahrbahn gemalt und zeigen dem Bullen ob du in der Mitte gefahren bist.Der steht dann irgendwo im Gebüsch und wenn du zu weit links fährst hat er dich.Seine Aussage reicht.
 
Cloudhopper

Cloudhopper

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Warum fahrt ihr eigentlich noch alle nach Österreich in den Urlaub?
Wenn man hier so liest lauern die Dorf-Gendarmen an jeder Ecke um abzukassieren, alle guten Strassen sind mit sauteuren Mauten belegt und nichts hört sich auch nur im Ansatz Motorradfahrer- oder überhaupt Fremdemverkehrsfreundlich an. Abgesehen davon das ich von meinem Österreichischen Kollegen weiss, das Piefkes eine Lebensform unterhalb von Kakerlaken sind in Ö-Land.

Also was treibt euch hin? Warum nicht auf der Deutschen oder italienischen Seite urlauben? (In die Schweiz will ja eh keiner freiwillig).
 
T

Trabbelju

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Das musst Du bitte genauer erklären. Oder anders formulieren...
Er sollte die Behörde dazu bringen, das Bußverfahren einzustellen.
Wenn du nichts machst, kann der Vorgang trotzdem Rechtskraft erlangen. Dann ist der Adressat dran, obwohl er es möglicherweise gar nicht gewesen ist.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4179

Gast
.... so ein Schwachsinn.

Wenn ich das lese, wird mir schlecht ..... da fragt man sich, wieso wir uns das alles gefallen lassen - oder sind es wirklich nur Einzelfälle?

.... die wissen schon, wieso sie in Europa weitestgehend den privaten Besitz von Schusswaffen verboten haben :furious:

Werden Auto- und Motorradfahrer eigentlich noch irgendwo politisch vertreten, außer beim Abzocken ......

Gruß Kardanfan
 
Kuhjote

Kuhjote

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Weiße Pfeile auf der Fahrbahn? Am Hahntennjoch und im Namlostal? Seit wann?



hier sind jedenfalls keine zu sehen. Namlostal haben wir auch noch irgendwo ... müsste ich mal suchen.


sooo ... hier ist es. Pfeile finde ich hier aber auch keine.




aber bei der Gelegenheit beantwortet sich vielleicht auch die Frage, warum das Mopedfahren in Ösiland (speziell in Tirol)immer noch so viele "Piefkes" begeistert.
 
Zuletzt bearbeitet:
gerd_

gerd_

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Hi
Rechts fährst Du solange Du auf der rechten Fahrspur fährst. Die gehört komplett Dir und nur wenn der Gegenverkehr z.B. durch ein am Rand geparktes Mopped "gezwungen" ist ein bisschen über die Mittellinie zu fahren bist Du gehalten (!!; nicht verpflichtet, er hat ein Hindernis und kann auch anhalten!) etwas Platz zu machen.
Das habe ich von einem deutschen Richter (und 65 EUR bezahlt).
So wesentlich unterschiedlich wird das in AT nicht sein.

Entscheiden kannst Du selbst ob Du ein paar Kurven gespart hast und kurzerhand auf der Gegenfahrbahn warst. Abgesehen davon, dass ich mich frage weshalb man kurvige Strecken fährt wenn man keine Kurven fährt (schnell fahren geht auf der BAB besser) ist das der selbstkritische Teil der Frage.

Eine zweite Frage weshalb wir alle nach AT fahren lässt sich relativ leicht beantworten: Nach Dublin ist es arg weit, Einige von uns wohnen sogar in Grenznähe und nach AT braucht man keine Fähre.

Der wesentliche Teil der Frage ist ob man das Ticket zahlen muss. Die Antwort lautet "nein", die Begründung hat bereits einer absolut korrekt ausgeführt. Eine "Anonymverfügung" kann man knicken und ignorieren. Irgendwann kommt erfahrungsgemäss Post aus Straubing. Da steht dann sinngemäss drin: "Wir stellen das nur zu, haben aber sonst nichts damit zu tun, streiten Sie mit AT".
Anders wäre es, wenn die Anonymverfügung teuer genug ist. Dann steht sinngemäss drin "aufgrund des Abkommens xyz treiben wir es ein".
Wäre es das, so könnte man antworten: "Bitte legen Sie Beweismittel vor, es kann sein, dass ich da gefahren bin, kann aber auch sein, dass das Mopped grad' von einer Person bewegt wurde gegenüber der ich ein Zeugnisverweigerungsrecht habe". Antworten solltest Du da wirklich weil kein Widerspruch als Anerkenntnis gilt!
Dann wirst Du wahrscheinlich lesen: "Das Verfahren wurde eingestellt" (weil nach Deutschem Recht Beweismittel fehlen).

So oder so ist es erledigt. Aber nur in DE!
Im ersten Fall sinnen die Ösis auf Rache. Wenn Du dort wieder aufkreuzt und sie Deiner habhaft werden (Urlaub mit Meldezettel!!) bist Du 5 Jahre lang reif! Mit Verzugsgebühren, Mahngebühren und Gebühren die sich kein Mensch vorstellen kann.

Weshalb beschreiten die Ösis ungern den zweiten Weg über das gegenseitige Abkommen, auch wenn die Summe hoch genug wäre?
Die Geschichte mit der Erfordernis von Beweismitteln kennen sie und sie wissen, dass DE rechtsgültig (auch für AT!) entscheiden kann "Beweismittel unzureichend, keine Busse". Dazu kommt, dass diese Strafen, auch wenn sie vollstreckt werden, nicht nach AT weitergegeben werden sondern im deutschen Haushalt verbleiben. Die Ösis haben also gar nichts davon.
Da ist es doch aus deren Sicht sinnvoller wenn sie uns selbst etwas auf den S... gehen. Wenn jeder Dritte zahlt . . .

Und um es einzufügen: Für AT kann man auch CH, IT, FR und noch Einige einsetzen. Umgedreht ist das allerdings genauso. Nur haben wir in der Regel auch Beweismittel gegen die es im Nachbarland nichts zu sagen gibt.
gerd
 
Murphy1959

Murphy1959

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R 1300 GS TrippleBlack
Danke für diese sehr verständliche und ausführliche Erläuterung.

Da ich in Ösiland nicht dauernd mit mulmigem Gefühl unterwegs sein will bezahle ich halt das Ticket für den Polizeiball. Anonymverfügung ist halt die billigste Variante oder gar nicht bezahlen und sich dort 5 jahre lang nicht sehen lassen.

Zu Gerds Erläuterungen des Kurvenfahrens muss ich noch Stellung nehmen. Ich bevorzuge die flüssige Fahrweise.
Bedeuted wenn ich mit ca 100-120 auf Kurvenstrecken unterwegs bin bremse ich nicht wegen einer langsameren Kurve gleich ab, sondern begradige diese etwas. Jeder kennt den Begriff Ideallinie. Und mal 20-30 Kilometer auserhalbs schneller unterwegs sein finde ich auch kein Rasen.

Dieser konkrete Fall hier war aber in der Ortschaft Pfafflar, Hahntennjochstraße und da war ich nur über den Mittelstreifen wenn rechts Fahrzeuge geparkt haben. Im übrigen waren wir mit 4 GSén. Alle haben das gleiche Ticket bekommen.
Einer hat den B*llen mit Radarpistole sogar stehen sehen. Da wir aber innerorts immer brav sind hat er da nix machen können.

Wahrscheinlich brauchte er noch was fürs Tagessoll, und was geht da leichter als §7.

Hier gibts das Gästebuch von Pfafflar, da hab ich denen schon mal was nettes reingeschrieben, sehr sachlich ohne Schimpfwörter. Will ja keinen Ärger. Wer Lust hat kann ja mitmachen.
Die Beiträge werden allerdings nach paar Tagen wieder gelöscht. Vielleicht bringt das die Gemeindeverwaltung zum Nachdenken.
Öffentliche Kritik wollen die als Urlaubsland nicht.
 
FrankS

FrankS

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Hi
Rechts fährst Du solange Du auf der rechten Fahrspur fährst. Die gehört komplett Dir und nur wenn der Gegenverkehr z.B. durch ein am Rand geparktes Mopped "gezwungen" ist ein bisschen über die Mittellinie zu fahren bist Du gehalten (!!; nicht verpflichtet, er hat ein Hindernis und kann auch anhalten!) etwas Platz zu machen.
Das habe ich von einem deutschen Richter (und 65 EUR bezahlt)...
in der deutschen StVO steht in § 2:

§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.



insofern ist die Interpretation deines Richters schon sehr gewagt, ein anderer Richter kann das durchaus auch anders sehen.

Gruß

frank
 
I

Islay

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Also ich benutze Österreich nur noch als Transitland nach Italien, die Schweiz ist raus, einfach weil ich gerne viel Alkohol einkaufe und auch nicht stundenlang nur 80 fahren möchte.
Für beide Länder gilt aber, keinen Cent Verdienst an mir außer die Zwangsmaut.
Keinen Halt und auch keinen Tankstopp. Berge gibt es auch in D und Italien ist einfach schöner.

Spätestens wenn es keinen Winter mehr dort gibt, werden sie merken, dass die Touriabzocke vorbei ist.
Darauf freue ich mich schon.:coo8ol:
 
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