Hi
Rechts fährst Du solange Du auf der rechten Fahrspur fährst. Die gehört komplett Dir und nur wenn der Gegenverkehr z.B. durch ein am Rand geparktes Mopped "gezwungen" ist ein bisschen über die Mittellinie zu fahren bist Du gehalten (!!; nicht verpflichtet, er hat ein Hindernis und kann auch anhalten!) etwas Platz zu machen.
Das habe ich von einem deutschen Richter (und 65 EUR bezahlt).
So wesentlich unterschiedlich wird das in AT nicht sein.
Entscheiden kannst Du selbst ob Du ein paar Kurven gespart hast und kurzerhand auf der Gegenfahrbahn warst. Abgesehen davon, dass ich mich frage weshalb man kurvige Strecken fährt wenn man keine Kurven fährt (schnell fahren geht auf der BAB besser) ist das der selbstkritische Teil der Frage.
Eine zweite Frage weshalb wir alle nach AT fahren lässt sich relativ leicht beantworten: Nach Dublin ist es arg weit, Einige von uns wohnen sogar in Grenznähe und nach AT braucht man keine Fähre.
Der wesentliche Teil der Frage ist ob man das Ticket zahlen muss. Die Antwort lautet "nein", die Begründung hat bereits einer absolut korrekt ausgeführt. Eine "Anonymverfügung" kann man knicken und ignorieren. Irgendwann kommt erfahrungsgemäss Post aus Straubing. Da steht dann sinngemäss drin: "Wir stellen das nur zu, haben aber sonst nichts damit zu tun, streiten Sie mit AT".
Anders wäre es, wenn die Anonymverfügung teuer genug ist. Dann steht sinngemäss drin "aufgrund des Abkommens xyz treiben wir es ein".
Wäre es das, so könnte man antworten: "Bitte legen Sie Beweismittel vor, es kann sein, dass ich da gefahren bin, kann aber auch sein, dass das Mopped grad' von einer Person bewegt wurde gegenüber der ich ein Zeugnisverweigerungsrecht habe". Antworten solltest Du da wirklich weil kein Widerspruch als Anerkenntnis gilt!
Dann wirst Du wahrscheinlich lesen: "Das Verfahren wurde eingestellt" (weil nach Deutschem Recht Beweismittel fehlen).
So oder so ist es erledigt. Aber nur in DE!
Im ersten Fall sinnen die Ösis auf Rache. Wenn Du dort wieder aufkreuzt und sie Deiner habhaft werden (Urlaub mit Meldezettel!!) bist Du 5 Jahre lang reif! Mit Verzugsgebühren, Mahngebühren und Gebühren die sich kein Mensch vorstellen kann.
Weshalb beschreiten die Ösis ungern den zweiten Weg über das gegenseitige Abkommen, auch wenn die Summe hoch genug wäre?
Die Geschichte mit der Erfordernis von Beweismitteln kennen sie und sie wissen, dass DE rechtsgültig (auch für AT!) entscheiden kann "Beweismittel unzureichend, keine Busse". Dazu kommt, dass diese Strafen, auch wenn sie vollstreckt werden, nicht nach AT weitergegeben werden sondern im deutschen Haushalt verbleiben. Die Ösis haben also gar nichts davon.
Da ist es doch aus deren Sicht sinnvoller wenn sie uns selbst etwas auf den S... gehen. Wenn jeder Dritte zahlt . . .
Und um es einzufügen: Für AT kann man auch CH, IT, FR und noch Einige einsetzen. Umgedreht ist das allerdings genauso. Nur haben wir in der Regel auch Beweismittel gegen die es im Nachbarland nichts zu sagen gibt.
gerd