Österreich erhöht Verkehrssanktionen deutlich

Diskutiere Österreich erhöht Verkehrssanktionen deutlich im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Josef, passiert da dann noch was bei euch. Gibt es da eine Meldung? Darf der in der CH auch für 3 Monate nicht fahren?
fralind

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Josef, passiert da dann noch was bei euch.
Gibt es da eine Meldung?
Darf der in der CH auch für 3 Monate nicht fahren?

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lederkombi

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Wenn der Betroffene die Fahrerlaubnis für DE verliert, dann gilt das auch für jegliche anderen Länder. Die Kontrolle wird das Problem sein.
 
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ja, 150 Euro bei 40kmh im Ortsgebiet zu schnell.
Ist schon hart das so zu erhöhen !

In der Schweiz würde man dafür eingesperrt werden, in Norwegen auch.......
Klaus, bitte klär mich mal auf: Dürfen eure Gendarmen die Geschwindigkeit noch schätzen?
Mich hatten sie mal mit dem Auto auf der Arlberg Bundesstraße „aus der Kolonne herausgeschätzt“, vor mir alles einheimische Kennzeichen, nach mir auch! 🤔😉
Ein Schelm, der hier Böses denkt. Angeblich war ich der einzige, der die 70 überschritten hatte.
Na Servus dann, mehr sog i ned!
 
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Josef, passiert da dann noch was bei euch.
Gibt es da eine Meldung?
Darf der in der CH auch für 3 Monate nicht fahren?

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War das ein Schweizer ?
Wenn ja und eure Rennleitung / Obrigkeit das zu uns meldet, dann würde ich meinen kommt er hier sicher auch noch mal dran.

Und 194 Km/h auf dieser Strecke, da brauchst man gar keine Eier. :nerd:

Josef
 
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Wenn der Betroffene die Fahrerlaubnis für DE verliert, dann gilt das auch für jegliche anderen Länder. Die Kontrolle wird das Problem sein.
Das kenne ich anders. Er darf dann nur in Deutschland nicht fahren.
Aber vielleicht liege auch ich falsch...
 
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War das ein Schweizer ?
Wenn ja und eure Rennleitung / Obrigkeit das zu uns meldet, dann würde ich meinen kommt er hier sicher auch noch mal dran.

Und 194 Km/h auf dieser Strecke, da brauchst man gar keine Eier. :nerd:

Josef

Na, wenn ein Deutscher in der Schweiz mit 94 km/h drüber geblitzt wird, gibt es ja ein Strafverfahren

( Ich zitiere jetzt mal einen Bericht:
Als ein Genfer Polizist vor zwei Jahren Blaulicht und Sirene seines Streifenwagens einschaltete, dürfte er an vieles gedacht haben – aber nicht an den Blitzer auf der Route d’Annecy. Der Beamte, der zur Verfolgung eines Einbrechers angesetzt hatte, wurde mit 126 Stundenkilometern in einer Tempo-50-Zone in der Genfer Innenstadt geblitzt und geriet deshalb selbst ins Visier der Strafverfolger.

Ein Genfer Gericht verurteilte den Beamten in erster Instanz zu einer einjährigen Haftstrafe.)

und endet das mit einer Freiheitsstrafe, wird ja auch hier von der Schweizer Justiz um Vollstreckung der Haftstrafe gebeten und auch von den deutschen Gerichten angeordnet /durchgeführt wie man lesen kann.

Hier fällt ein solches Vergehen unter ein Ordnungswiedrigkeitsverfahren, weiss aber nicht ob das auch nach Rechtskräftigkeit den Schweizern gemeldet wird.
 
FrankS

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Das kenne ich anders. Er darf dann nur in Deutschland nicht fahren.
Aber vielleicht liege auch ich falsch...
Man verliert ja nicht „die Fahrerlaubnis für Deutschland“, sondern man verliert die von Deutschland erteilte Fahrerlaubnis. Das ist ein entscheidender Unterschied. Das Ausland akzeptiert die deutsche Fahrerlaubnis. Man muss diese haben, um im Ausland fahren zu dürfen, ohne die entsprechende ausländische Fahrerlaubnis zu besitzen. Verliert man die deutsche Fahrerlaubnis hat man nichts mehr, das vom Ausland akzeptiert werden kann.
 
manfred180161

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Man verliert ja nicht „die Fahrerlaubnis für Deutschland“, sondern man verliert die von Deutschland erteilte Fahrerlaubnis. Das ist ein entscheidender Unterschied. Das Ausland akzeptiert die deutsche Fahrerlaubnis. Man muss diese haben, um im Ausland fahren zu dürfen, ohne die entsprechende ausländische Fahrerlaubnis zu besitzen. Verliert man die deutsche Fahrerlaubnis hat man nichts mehr, das vom Ausland akzeptiert werden kann.
Stimmt, so kenne ich das auch. Wenn ich in D meinen deutschen Führerschein abgeben muss, dann war’s das erst mal.
Ich hatte aber geantwortet auf einen Fall, bei dem ein Ausländer in Deutschland ein Fahrverbot bekommen hat. Und dann sollte es meines Wissens nach so sein, dass er dann eben in D nicht mehr fahren darf.
 
FrankS

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Ah ja, sorry, hatte das nicht ganz im Zusammenhang gelesen. Dann hast du natürlich Recht, Deutschland kann ein Fahrverbot nur für sein Hoheitsgebiet aussprechen. Im Ausland darf man dann, mit einer ausländischen Fahrerlaubnis, einfach weiterfahren.
 
Klausmong

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Klaus, bitte klär mich mal auf: Dürfen eure Gendarmen die Geschwindigkeit noch schätzen?
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Na Servus dann, mehr sog i ned!

Frage:
Wie kann ein Polizist ( gendarmen gibt es schon ewig nicht mehr ) von Vorne erkennen woher ein Motorradfahrer kommt?

Und was willst Du mit dem Post bezwecken ausser Unfrieden stiften und Hetze verursachen?

Und nur ganz nebenbei:
Die Schätzung ist extrem selten und nur unter sehr eng eingegrenzten Rahmen möglich.

Auszug eines Schreibens aus einem Mail des ÖAMTC:

[...]

Neben Radar- und Lasermessung - den bei weitem häufigsten Feststellungsarten - kommen auch die Messung mit Stoppuhr, das Nachfahren mit einem Dienstfahrzeug mit geeichtem Tachometer und auch die Geschwindigkeitsschätzung mit freiem Auge durch einen in der Verkehrsüberwachung geschulten Polizeibeamten in Frage.

Der Verwaltungsgerichtshof hat diese Art der Feststellung in mehreren gleichlautenden Erkenntnissen (zB 82/02/0219) für zulässig erklärt, soferne gewisse Kriterien vorliegen. So muss etwa die Beobachtung des Fahrzeuges über eine Strecke von mind. 100 Metern stattfinden, das Fahrzeug muss sich am beobachtenden Beamten vorbeibewegen und es muss die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mind. 30 % überschritten sein.
Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre kann jedoch festgestellt werden, dass in erster Linie getrachtet wird, Messgeräte einzusetzen und die Geschwindigkeitsschätzung mit freiem Auge nur mehr in wenigen Einzelfällen vorkommt. Zulässig ist sie - wie oben ausgeführt - jedoch nach wie vor.

Wir hoffen, dass wir damit behilflich sein konnten und zeichnen

mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralph Wiplinger

Leiter Rechtsservice ÖAMTC OÖ

Beamten dürfen schätzen: Link zum Gesetz

100m Beobachtungsweg sind notwendig: Link zum Gesetz

Unterschied von 50/60 und 60/70 darf nicht geschätzt werden: Link zum Gesetz und Link zum Urteil

2 Beamte und ein Beobachtungsweg von 450m entsprechen einer Messung:
Link zum Urteil
 
SU26

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Lieber Klaus, mir ist das vor Jahren mit dem Auto passiert.
Meine Frage war nur ob noch geschätzt werden darf, ob Gendarm oder Polizist ist dabei völlig egal.
Es geht auch nicht um Unfrieden, bin ja daran interessiert vernünftig behandelt zu werden.
Damals war es eher Willkür.
lt. ÖAMTC noch möglich!
 
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QVIENNA

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In Paris ist künftig nur noch 30km/h erlaubt. Wenn das Schule macht, werden wir unsere Mopeds wohl schieben müssen, da sie ansonsten umfallen. :bounce:
Ist auch nicht ganz korrekt ...
Auf der Schonsellisee gilt das nicht, auch nicht auf den größeren Durchzugsstraßen. Stadtautobahn weiterhin 80.
 
Klausmong

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Damals war es eher Willkür.
lt. ÖAMTC noch möglich!
Wenn Du die Antwort genau gelesen hättest, dann weißt Du unter welchen Bedingungen das geht..
Und ich kann mir schwer vorstellen, das diese Bedingungen dort erfüllt wurden.
 
SU26

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Klaus, nimm das Gas bitte a bissel raus.
Damals war es Willkür, entweder die ganze Kolonne war zu schnell, dann hätten alle blechen müssen, nicht nur ich.
ich habe die Bedingungen im ÖAMTC-Anhang gelesen, die sind ja durchaus schlüssig.
Damals gab es vermutlich auch Bedingungen, nur Schätzen hat immer „ein Geschmäckle“
 
lederkombi

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Stimmt, so kenne ich das auch. Wenn ich in D meinen deutschen Führerschein abgeben muss, dann war’s das erst mal.
Ich hatte aber geantwortet auf einen Fall, bei dem ein Ausländer in Deutschland ein Fahrverbot bekommen hat. Und dann sollte es meines Wissens nach so sein, dass er dann eben in D nicht mehr fahren darf.
Das ist korrekt, aber heute wird ein Fahrverbot dem Herkunftsland gemeldet. Was die dann daraus machen, ist individuel. Wenn es ein Schweizer ist, der in DE ein Fahrverbot erhält, dann ist das Fahrverbot in DE vergleichsweise egal, denn er wird Post aus der Schweiz erhalten und seinen Fahrausweis für sehr lange Zeit abgeben müssen! Zudem wird das sehr teuer werden. Ich kenne den Sachverhalt aus familiären Grunden, nicht wegen eines Vorfalles, sondern weil ein Familienmitglied solche Ausweisentzüge anordnet.
 
Intermezzo

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2 x Boxer, 2 x Eintopf mit zunehmend weniger Laufleistung/Jahr, dafür mit mehr Pedal-Kilometer
Die Überschrift ist reißerisch und beschreibt nicht den Sachverhalt.

Ich habe mir mal die Mühe gemacht und im Internet nach den gültigen Tarifen gegoogelt (aktuelle Werte bis 09/21):

DeutschlandÖsterreich bis 01.09.21
Überschrt.innerortsaußerortsinnerortsaußerorts
< 10 km/h151030 - 16030 - 50
10 - 15 km/h252030 - 16030 - 50
16 - 20 km/h353030 - 6030 - 50
21 - 25 km/h807050 - 7250 - 90
26 - 30 km/h1008070 - 16050 - 90
31 - 40 km/h160120> 15070 - 160
41 - 50 km/h200160> 150150 - 300
51 - 60 km/h280241Strafverf.150 - 2180
61 - 70 km/h480440Strafverf.150 - 2180
> 70 km/h680600Strafverf.150 - 2180

Die Tarife sind sicherlich deutlich höher als bei uns. Wobei unsere Tarife auch wohl mehr ein Zugeständnis an die Autolobby oder meinetwegen auch an die Verkehrsminister sind, die gerne mal schnell fahren und mal so nebenbei, ähnlich wie Anna beim Pasta zubereiten, ein paar Euro versenken. Relevant ist wie ich denke der Bereich bis 30 km/h zuviel. Zumindest sollte das nach meiner Einschätzung für die meisten zutreffen, die sich halbwegs an die Begrenzungen halten. In Ortschaften kann es mit der geplanten ca.-Verdopplung dabei natürlich auch teuer werden. Ist aber bezahlbar, wenn auch sehr ärgerlich. Wäre es zumindest für mich.

Wer mit mehr als 30 km/h zuviel unterwegs ist, insbesondere wenn man es vorher weiß was es kosten kann und dann auch noch in Ortschaften, ist sicherlich auch gerne bereit den D-Zug-Zuschlag nachzuentrichten.

Für Österreich habe ich eine Spanne angegeben, weil hier zwischen Organmandat und Anonymverfügung entschieden wird, was immer das auch bedeutet. Vielleicht kann man da auswählen. Die kleineren Beträge gelten für das Organmandat. So wie ich das sehe, wer es zugibt, zahlt weniger.

Man könnte ja jetzt nochmal die Tarife für die Schweiz daneben stellen.

Nebenbei, ich fahre am Sonntag nach Österreich. Und da wir zwei Motorräder haben, verdoppelt sich die Verdopplung ggf. Gut das gelesen zu haben. Wir wären vermutlich in der Gruppe bis 20 km/h außerorts (oder Freiland wie die Österreicher sagen) zuviel dabei. Na ja, das könnten in der Summe dann auch schon 200 Euro sein.

Was soll's wir haben die Schweiz überlebt und mit Österreich wird es wohl auch noch klappen.

Grüße Thomas
 
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