Wolfgang.A
Und wenn man den Beitrag komplett liest, dann steht da, dass dieser Paragraph nicht für Italien oder Südtirol gilt, sondern für Deutschland:Und der Paragraph 22(1), Nr. 3 der Südtirol/Italiener sagt doch klipp und klar aus, daß es Folgen hat, wenn das Kennzeichen nicht in vorgeschriebener Weise und gut lesbar angebracht ist. Wenn man im Gelände war und dieses verläßt, muß halt mal ums Fahrzeug gehen und nachsehen, ob alles rechtens ist. Die meisten sind nur zu faul dazu, sieht man ja tagtäglich bei Baustellen- und landwirtschaftlichen Fahrzeugen.
Es drohen also in Deutschland Gefängnis bis zu einem JahrDer Paragraf § 22 (1) Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes beschreibt den Kennzeichenmissbrauch in Deutschland:
Also, als Tipp für die ganzen Bedenkenträger hier, die Angst haben im Ausland abezockt zu werden:
Fahrt dort (Deutschland) nicht mehr hin, da droht Euch wegen einer Lapalie (verschmutztes Kennzeichen) Gefängnisstrafen
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