Hallo,
Danke für den Beitrag.
Ja, Rettungsgasse, Segen (grundsätzlich natürlich uneingeschränkt) und Fluch (Strafmaß für Motorradfahrer) zugleich.
Ein Autofahrer kommt kaum ernsthaft auf die Idee, auf der Autobahn eine weitere Spur aufzumachen. Mit dem Motorrad machte das Sinn, ist ja in manchen anderen Ländern auch erlaubt, und das Risiko für alle, vorsichtig praktiziert, hielt sich m.E. in engen Grenzen. Ich habe auch noch nie davon gehört, dass ein schlimmer Unfall beim normal Durchschlängeln passiert ist.
Nun haben bereits 2 Bekannte ein Monat Fahrverbot abgesessen.
Ich fahre nie durch eine Rettungsgasse. Das Fahrverbotsrisiko ist viel zu hoch. Es reicht ja ein einziger der neidischen Auto- und vielleicht sogar Motorradfahrer, um dran zu sein.
Es hilft nur, die Autobahn rasch verlassen, bei völliger Ungeduld und gewisser Risikobereitschaft über den Standstreifen. Letzteres ist aber faktisch immer öfters unmöglich... Denn der wird ja genutzt, um die Rettungsgasse bilden zu können
Österreich:
Rettungsgasse
Wird eine Rettungsgasse nicht gebildet oder verbotenerweise befahren, kann eine Strafe von bis zu 726 Euro verhängt werden. Sofern dieses Verhalten zu einer Behinderung von Einsatz- oder Pannendienstfahrzeugen, Leichenwägen bzw. Fahrzeugen des Straßendienstes führt, beträgt die Strafdrohung für diese Verwaltungsübertretungen zwischen 72 und 2.180 Euro.
Überhaupt drohen immer weitergehende Folgen. Fahrverbote galten in der Regel nur landesspezifisch, und es gab wohl sogar Konstellationen, dass man mit einem Fahrverbot in Deutschland als deutscher Fahrerlaubnisinhaber legal im Ausland fahren durfte.
Geplant ist nun folgendes:
Fahrverbote bei schweren Verstößen sollen in der gesamten EU gelten.
Wer im EU-Ausland schwere Verkehrsverstöße begeht, könnte bald mit europaweit geltenden Fahrverboten belegt werden. Dazu sollen die Behörden Informationen untereinander austauschen.
Bei schweren Verkehrsverstößen sollen Fahrverbote nach dem Willen der Europäischen Union bald europaweit gelten. Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich vorläufig darauf geeinigt, dass die von einem Mitgliedsland verhängten Fahrverbote auch in dem Land gelten, in dem der Führerschein ausgestellt wurde. Das Land, das den Führerschein ausgestellt hat, muss das Fahrverbot dann EU-weit durchsetzen.
Voraussetzung: Mindestens drei Monate Fahrverbot
Die Neuregelung soll bei schweren Delikten wie Trunkenheit am Steuer, hohen Geschwindigkeitsverstößen oder Unfällen mit Todesfolge greifen. Voraussetzung ist, dass der Mitgliedstaat des Verstoßes eine mindestens dreimonatige Fahrpause verhängt und alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind. In Zukunft sollen die Behörden Informationen zu schweren Verstößen untereinander austauschen.
Bei den meisten Fahrverboten von 1 bis 2 Monaten soll es noch keine Erweiterungen geben, vorläufig zumindest.
Auch ansonsten wird vieles immer strenger werden:
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