Neue/aktuelle Regeln beim Autobahn durchschlängeln in Frankreich (und anderen Ländern AT, DE, NL, IT)

Diskutiere Neue/aktuelle Regeln beim Autobahn durchschlängeln in Frankreich (und anderen Ländern AT, DE, NL, IT) im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Frankreich ist jetzt recht easy (so wie es eigentlich bei uns sein sollte). Bei uns in DE aber bleibt der Standstreifen nach wie vor am...
GS-Dirgi

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Frankreich ist jetzt recht easy (so wie es eigentlich bei uns sein sollte).

Bei uns in DE aber bleibt der Standstreifen nach wie vor am "günstigsten".
Nur 75€ und ein Punkt - im Gegensatz zur "Rettungsgasse":
1 Monat Fahrverbot und 240€ Strafe.

Bei den Schluchti's in der Rettungsgasse bis 2180€!!

Im Video ist auch noch AT, IT und NL.
 
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Bezüglich Österreich: Theoretisch Korrekt, aber in der Praxis anders. Ich kenne keinen Mopedfahrer, der für das Befahren der Rettungsgasse bisher belangt wurde, wenn er kein Einsatzfahrzeug behindert. Habe dabei auch schon oft die Polizei überholt und es ist niGS passiert. Natürlich darf man nicht hinter einem Einsatzfahrzeug nachfahren, aber wenn die alle (hoffentlich) durch sind, kann man in der Praxis wieder in der Rettungsgasse oder zwischen den anderen Spuren vorfahren.

Die im Beitrag angedrohten €2180 sind ein theoretischer Wert bei Blockierung von Einsatzkräften im Wiederholungsfall, was einem mit dem Moped kaum gelingt, außer man ist ein fester Trottel. Somit belanglos für uns.

Finde es aber ok, wenn sich andere brav im Stau hinten anstellen, dann bleibt für mich mehr Platz um vorzufahren. :rolleyes:
 
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Natürlich - selbst in DE - ist es immer "Auslegungssache" - Allerdings.....sollte man sich bewusst sein,
was am Ende des Tages auf einen zukommen könnte vor allem, wenn man gewissen Dinge aus seinem Land "gewohnt"
ist und hier vielleicht noch die Folgen kennt, das es in anderen Ländern durchaus anders (ggf. sogar besser (siehe jetzt Frankreich) oder schlechter
gehandhabt wird und man nicht den gewohnten Automatismus walten lässt. Ich wusste zB nicht das die in AT bis an die 2000€ auffahren können wenn Dich "einer nicht mag".

Und grade bei uns in DE das Thema "Rettungsgasse" - Sind wir mal ehrlich. Bei Stau fahren viele Mopedfahrer seit "Jahrzehnten" meist durch (incl. mir) und behindern eigentlich
am wenigsten. War ja auch nie großartig ein Ding. Man hat aufgepasst beim vorbeifahren und die Autofahrer hat es jetzt auch nicht groß gestört, da sie wegen uns ja eigentlich
nie deshalb länger in Stau standen.

Im Zeitalter der Klagewellen und steigenden Empfindlichkeiten anderer "Gutmenschen" sollte man sich vielleicht etwas bewusster sein, das es nicht
mehr so einfach und selbstverständlich sein könnte wie früher.
Ich glaube sogar, das wenn dich einer der Staufahrzeuge anzeigt - Vielleicht noch schnell ein Beweis Handy Foto schießt weil er einfach nicht mag,
das DU da jetzt durchfahren kannst und er jetzt mit seinem Auto stehen bleiben muss, die Polizei schwerlich drum herum kommt die Anzeige nicht in vollem Umfange
aufzunehmen und wenn dann noch ein Beifahrer(Zeuge) drin sitzt, der genauso "drauf" ist, steht es 2:1 und man hat schlechte Karten.
 
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Hallo,

Danke für den Beitrag.

Ja, Rettungsgasse, Segen (grundsätzlich natürlich uneingeschränkt) und Fluch (Strafmaß für Motorradfahrer) zugleich.

Ein Autofahrer kommt kaum ernsthaft auf die Idee, auf der Autobahn eine weitere Spur aufzumachen. Mit dem Motorrad machte das Sinn, ist ja in manchen anderen Ländern auch erlaubt, und das Risiko für alle, vorsichtig praktiziert, hielt sich m.E. in engen Grenzen. Ich habe auch noch nie davon gehört, dass ein schlimmer Unfall beim normal Durchschlängeln passiert ist.

Nun haben bereits 2 Bekannte ein Monat Fahrverbot abgesessen.
Ich fahre nie durch eine Rettungsgasse. Das Fahrverbotsrisiko ist viel zu hoch. Es reicht ja ein einziger der neidischen Auto- und vielleicht sogar Motorradfahrer, um dran zu sein.

Es hilft nur, die Autobahn rasch verlassen, bei völliger Ungeduld und gewisser Risikobereitschaft über den Standstreifen. Letzteres ist aber faktisch immer öfters unmöglich... Denn der wird ja genutzt, um die Rettungsgasse bilden zu können :rolleyes:

Österreich:
Rettungsgasse

Wird eine Rettungsgasse nicht gebildet oder verbotenerweise befahren, kann eine Strafe von bis zu 726 Euro verhängt werden. Sofern dieses Verhalten zu einer Behinderung von Einsatz- oder Pannendienstfahrzeugen, Leichenwägen bzw. Fahrzeugen des Straßendienstes führt, beträgt die Strafdrohung für diese Verwaltungsübertretungen zwischen 72 und 2.180 Euro.
Überhaupt drohen immer weitergehende Folgen. Fahrverbote galten in der Regel nur landesspezifisch, und es gab wohl sogar Konstellationen, dass man mit einem Fahrverbot in Deutschland als deutscher Fahrerlaubnisinhaber legal im Ausland fahren durfte.

Geplant ist nun folgendes:
Fahrverbote bei schweren Verstößen sollen in der gesamten EU gelten.

Wer im EU-Ausland schwere Verkehrsverstöße begeht, könnte bald mit europaweit geltenden Fahrverboten belegt werden. Dazu sollen die Behörden Informationen untereinander austauschen.

Bei schweren Verkehrsverstößen sollen Fahrverbote nach dem Willen der Europäischen Union bald europaweit gelten. Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich vorläufig darauf geeinigt, dass die von einem Mitgliedsland verhängten Fahrverbote auch in dem Land gelten, in dem der Führerschein ausgestellt wurde. Das Land, das den Führerschein ausgestellt hat, muss das Fahrverbot dann EU-weit durchsetzen.

Voraussetzung: Mindestens drei Monate Fahrverbot
Die Neuregelung soll bei schweren Delikten wie Trunkenheit am Steuer, hohen Geschwindigkeitsverstößen oder Unfällen mit Todesfolge greifen. Voraussetzung ist, dass der Mitgliedstaat des Verstoßes eine mindestens dreimonatige Fahrpause verhängt und alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind. In Zukunft sollen die Behörden Informationen zu schweren Verstößen untereinander austauschen.
Bei den meisten Fahrverboten von 1 bis 2 Monaten soll es noch keine Erweiterungen geben, vorläufig zumindest.

Auch ansonsten wird vieles immer strenger werden:

„Kein Schluck mehr“: Spanien will mit 0,2-Promille-Grenze Alkohol am Steuer verbannen
 
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Ja leider. Die "schönen" und unkomplizierte Zeiten verschwinden mehr und mehr.
Heutzutage ist meist nicht mehr die Polizei " dein Feind" (wenn ich es jetzt mal überspitzt formuliere),
sondern es könnte "der nette Nachbar" von nebenan sein, weil er es zB hasst, das Du jeden Samstag mit Deinem
Moped auf Tour gehst, er aber zuhause bleiben muss, weil er von seiner Frau zum Rasenmähen verdonnert wird.

Bei schweren Verkehrsverstößen sollen Fahrverbote nach dem Willen der Europäischen Union bald europaweit gelten.
Und das mit den "schweren" Verstößen ist so eine Sache. Ein schwerer Verstoß im Ausland könnte bei uns nur unter Lapalie oder einfacher Geldbuße laufen
oder eben vice versa.
 
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Und das mit den "schweren" Verstößen ist so eine Sache. Ein schwerer Verstoß im Ausland könnte bei uns nur unter Lapalie oder einfacher Geldbuße laufen
oder eben vice versa.
Wobei für 3 Monate Fahrverbot schon einiges vorfallen muss, soweit ich da einen Überblick habe, überall.

Langfristig wird es sowieso 0,2 Promille (maximal), Tempo 90 (höchstens) auf Landstraßen in Deutschland sowie ein Tempolimit auf Autobahnen geben.

Und irgendwann werden die Strafen auch bei uns so hoch sein, dass man froh darüber ist, sofern das Fahrzeug es gar nicht zulässt, schneller als erlaubt zu fahren.

Somit, genießen wir das hier und jetzt.
 
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Im Zeitalter der Klagewellen und steigenden Empfindlichkeiten anderer "Gutmenschen" sollte man sich vielleicht etwas bewusster sein, das es nicht
mehr so einfach und selbstverständlich sein könnte wie früher.
Ich glaube sogar, das wenn dich einer der Staufahrzeuge anzeigt - Vielleicht noch schnell ein Beweis Handy Foto schießt weil er einfach nicht mag,
das DU da jetzt durchfahren kannst und er jetzt mit seinem Auto stehen bleiben muss, die Polizei schwerlich drum herum kommt die Anzeige nicht in vollem Umfange
aufzunehmen und wenn dann noch ein Beifahrer(Zeuge) drin sitzt, der genauso "drauf" ist, steht es 2:1 und man hat schlechte Karten.
In deinem beschriebenen Szenario müsste dich der Anzeigenerstatter aber schon im Kommen anfangen zu fotografieren, sonst hat er er nur deine Kehrseite (zwar mit Kennzeichen) drauf. Da müsste erst der Fahrer zum Tatzeitpunkt geklärt/ermittelt werden :wink:
 
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In deinem beschriebenen Szenario müsste dich der Anzeigenerstatter aber schon im Kommen anfangen zu fotografieren, sonst hat er er nur deine Kehrseite (zwar mit Kennzeichen) drauf. Da müsste erst der Fahrer zum Tatzeitpunkt geklärt/ermittelt werden :wink:
Wer Eier hat räumt Tatvorwürfe ein.
So macht man das doch hier, oder :-)

Zudem, man verplappert sich schneller als man denkt..., und falls nicht kann eine mögliche Fahrtenbuchauflage auch ziemlich nerven.
 
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sofern das Fahrzeug es gar nicht zulässt, schneller als erlaubt zu fahren.
Ich denke eher werden wir in Zukunft ein Zahlungsmittel direkt im Fahrzeug hinterlegen müssen (elektronisch), damit die Verstöße gleich direkt abgebucht werden können. Belegen lassen sich diese durch die Navigations- und Fahrzeugdaten.

Wie sollten sonst die Budgets der Länder / Staaten noch halbwegs funktionieren, wenn nicht auch die guten Einnahmen aus den Verkehrsstrafen in diese weiterhin einfließen?
 
MysticHealer

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Wer Eier hat räumt Tatvorwürfe ein.
So macht man das doch hier, oder :-)

Zudem, man verplappert sich schneller als man denkt..., und falls nicht kann eine mögliche Fahrtenbuchauflage auch ziemlich nerven.
Die Mär vom Fahrtenbuch. So schnell zieht ein Richter diese Karte nicht, da musst du schon ein auffälliger Kunde sein.
 
Willem66

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Merci für die Infos.
Ich hab gelegentlich in D ein paar übermotivierte Hilfsscherriffs erlebt, die die Mittelspur eben zumachen. Deswegen hab ich bei der Fahrt durch die Rettungsgssse immer was Schnappatmung.
Meine Wahl:: Standstreifen mit 30 langtuckern lief bis jetzt immer glatt inkl. gechillter Rennleitung.
Und damit biste idR schneller, als über die Landsstr..
 
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