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Gast 5187
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Diese Frage ließe sich doch leicht beantworten. Wurde die Autobahn nach der Unfallaufnahme wieder freigegeben oder dauerhaft gesperrt, weil die Polizei eine grundsätzliche Gefahrenstelle erkannt hat?Der eigene Anwalt müsste sich natürlich was besseres einfallen lassen. Autobahn wurde wegen der Unfallaufnahme gesperrt oder wegen der Gefahrenstelle? Wenn die Polizei hier eine Gefahrenstelle erkannt hat (da bin ich mir nicht so sicher), hätte man natürlich bessere Karten.
In welcher Form?Ja und die Polizei hat auch bestätigt, dass man es nicht hätte verhindern können.
Mündlich als einzelne subjektive Äußerung eines Polizeibeamten?
Oder tatsächlich als schriftlich fixierte Situationsaufnahme bzw. Unfallherleitung, die in der Konsequenz bedeutete, dass hier jeder gestürzt wäre?