Motorradfahren als Verschulden gegen sich selbst.... wieder mal

Diskutiere Motorradfahren als Verschulden gegen sich selbst.... wieder mal im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; ich zitiere mal aus motorradrecht.de: Der 12. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgericht hat eine Begründung für die Mithaftung eines...
philofax

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ich zitiere mal aus motorradrecht.de:

Der 12. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgericht hat eine Begründung für die Mithaftung eines Motorradfahrers an einem Unfall geliefert, da stellen sich mir die Zehennägel auf.

Der Tenor des Beschlusses vom 17.07.2009 (OLG Brandenburg, 12 W 5/08) hört sich noch akzeptabel an:

Kollidiert ein links abbiegender Autofahrer mit einem entgegenkommenden Motorradfahrer, von dem er bei Einleitung des Abbiegevorgangs wegen Sichtbehinderung durch eine Brückenkuppe allenfalls den Kopf wahrnehmen konnte, kommt eine Mithaftung des Motorradfahrers in Höhe von 20 % in Betracht.

Die Begründung hat es allerdings in sich:

Im Ergebnis der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge folgt der Senat der vom Landgericht vorgenommenen Quotierung von 80 % zu 20 % zu Lasten der Beklagten. Zwar haftet bei Kollisionen mit dem geradeaus fahrenden Gegenverkehr der Linksabbieger grundsätzlich allein (BGH NZV 2005, S. 249; KG DAR 1994, S. 153; Hentschel/König/ Dauer, a. a. O., § 9 StVO, Rn. 55, so auch der Senat im Urteil vom 23.10.2008, Az. 12 U 45/08, zitiert nach juris). Eine alleinige Haftung der Beklagten erscheint aufgrund der Besonderheiten des vorliegenden Falles indes nicht gerechtfertigt. Der Vorfahrtsverstoß der Beklagten zu 1. ist nämlich als relativ gering zu gewichten. So ist nach den Feststellungen des Sachverständigen die Einleitung des Abbiegemanövers durch die Beklagte zu 1. nicht zu beanstanden, wenn sie nicht einmal den Kopf des Klägers wahrnehmen konnte, was der Sachverständige nicht ausgeschlossen hat. Selbst wenn die Beklagte den Helm des Klägers bereits sehen konnte, so ist doch zu beachten, dass die relativ geringe wahrnehmbare Fläche des sich nähernden Fahrzeuges den Vorfahrtsverstoß der Beklagten zu 1. relativiert. Auch das Unterlassen des Abbrechens des zunächst fehlerfrei begonnenen Abbiegevorganges bei Einleitung des Anfahrvorganges wiegt nicht so schwer wie die Vorfahrtsverletzung eines Linksabbiegers gegenüber einem ohne weiteres wahrnehmbaren Geradeausfahrers. Auf der anderen Seite ist die erhöhte Betriebsgefahr des Motorrades infolge seiner schlechtern Wahrnehmbarkeit im Vergleich zu größeren Kraftfahrzeugen (vgl. hierzu auch OLG Hamm RuS 2002, S. 412) – insbesondere bei der hier zunächst anzunehmenden Verdeckung des Scheinwerfers durch die Brückenkuppe – und die große Instabilität eines Motorrades, die sich im Sturz des Klägers vor der Kollision realisiert hat, zu berücksichtigen. Dies alles rechtfertigt es, den Kläger im Umfang von 20 % an den entstandenen Schäden zu beteiligen bzw. bei der Bemessung des Schmerzensgeldes eine Mithaftung des Klägers von 20 % einzubeziehen.


und das ist kein witz .... leider.
 
AMGaida

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Ich kenne die genauen Umstände nicht, aber es scheint eine Autofahrerin abgebogen zu sein an einer Stelle, an der ihr offenbar niemand erkennbar entgegen kam. Und wenn der Gutachter bestätigt, dass sie sich angemessen verhalten hat und dennoch dabei u.U. nicht sehen konnte, dass jemand entgegen kommt... Was willst Du tun? Wenn Du etwas nicht siehst, kannst Du nicht vermeiden, es zu treffen. Und wenn Du es doch triffst bist Du zu 100% Schuld? Finde ich auch nicht fair.

Das ist genau der Grund, warum man eben als Motorradfahrer besonders vorausschauend agieren muss, denn manchmal wird man übersehen und nur man selbst kann es ändern. Siehe den Thread zum Thema "selbst schuld, wenn sichein Motorradfahrer im toten Winkel aufhält". Irgendwo muss man selbst dafür Sorge tragen, dass die anderen eine Chance haben, sich vorsichtig zu verhalten. Viele Motorradfahrer scheinen das aber zu vergessen, wenn ich nur daran denke, wie häufig mir Moppeds ohne Licht entgegen kommen. Dann noch in schwarzen Klamotten mit schwarzem Helm und fertig ist der unsichtbare Moppedfahrer. Natürlich nur Spekulation, vllt. war es auch ein Ninja-Fahrer in grüner Kombi mit Neonhelm, der dennoch aufgrund der baulichen Umstände der Kreuzung unsichtbar war.
 
GS Bär

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Das OLG hat in Übereinstimmung mit dem Landgericht eine Mithaftung des Motorradfahrers in Höhe der Betriebsgefahr (§ 7 StVG) von 20% angenommen, da dieser die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50km/h um mindestens 7,6 km/h, wenn nicht sogar (nach Gutachten eines Sachverständigen) um bis zu 19,7 km/h überschritten hat. Somit konnte der Motorradfahrer den für die Alleinhaftung des Autofahrers erforderlichen Unabwendbarkeitsnachweis (§17StVG) nicht führen und es verbleibt bei seiner Mithaftung in Höhe der Betriebsgefahr.

Die weitere "Begründung" hätte sich das OLG sparen können, ist sie nicht nur sachlich falsch, sondern trägt noch dazu nur zur Verwirrung bei.

Hier der Link zur Entscheidung des OLG im Volltext: http://www.gerichtsentscheidungen.b...RE090042643&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10
 
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außerdem gibts ja immer noch sowas wie ein Lebensrisiko...
 
Wurtzel

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Moin!

Hab doch aber richtig gelesen, dass der Motorradfahrer schon vor einem Zusammenstoß gelegen hat?! Zu hohe Geschwindigkeit war dann auch noch im Spiel....

Das so Situationen passieren, hat man uns in der Fahrschule ordentlich eingebläut. Ob das bei exakt 50km/h anders ausgegangen wäre...reine Spekulation. Aber wenn du im Auto zu schnell unterwegs bist, bekommst du ja auch eine Mitschuld im Falle eines Unfalles.

Laut Unfallforschung könnten allerdings 2/3 dieser Unfälle verhindert werden, wenn die 2Räder mit ABS asgestattet wären. Kein Überbremsen, kein Sturz und meist noch genug Weg um vor dem Objekt zum Stehen zu kommen. Und selbst wenns nicht zum Stehenbleiben langt, sind die Folgen meist weniger schlimm.

MfG
Wurtzel
 
philofax

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Hab doch aber richtig gelesen, dass der Motorradfahrer schon vor einem Zusammenstoß gelegen hat?! Zu hohe Geschwindigkeit war dann auch noch im Spiel....
das ist aber reine spekulation. warum er sich abgelegt hat ist offen.

Das so Situationen passieren, hat man uns in der Fahrschule ordentlich eingebläut. Ob das bei exakt 50km/h anders ausgegangen wäre...reine Spekulation. Aber wenn du im Auto zu schnell unterwegs bist, bekommst du ja auch eine Mitschuld im Falle eines Unfalles.
nur wenn unfallursaechlich oder der unfall haette vermieden werden koennen
in der regel.

Laut Unfallforschung könnten allerdings 2/3 dieser Unfälle verhindert werden, wenn die 2Räder mit ABS asgestattet wären. Kein Überbremsen, kein Sturz
fahren ohne abs als verschulden gegen sich selbst?

ich halte das urteil fuer schlichtweg unzumutbar, denn "selbst wenn man
nur einen teil des helmes hat sehen koennen, ist das eben durch die
schmale sillhouette verursacht". da haben wir wieder dieses "selber schuld
wenn nicht mit der dose unterwegs, die man besser sieht".
 
GS Bär

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nur wenn unfallursaechlich oder der unfall haette vermieden werden koennen
in der regel.
Sorry dass ich dir widersprechen muss, aber die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit begründet immer ein Mitverschulden. Dies kann sogar soweit gehen, dass derjenige, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich überschreitet (also z.B. 120 km/h anstatt zulässiger 70 km/h fährt) allein haftet, obwohl ihm die Vorfahrt genommen wurde. Die Kausalität der Geschwindigkeitsüberschreitung für den Unfall wird dann von den Gerichten per se angenommen (sog. Anscheinsbeweis) und den Beweis, dass der Unfall trotz Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht vermeidbar war, wird man kaum führen können.
 
philofax

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Sorry dass ich dir widersprechen muss, aber die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit begründet immer ein Mitverschulden. Dies kann sogar soweit gehen, dass derjenige, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich überschreitet (also z.B. 120 km/h anstatt zulässiger 70 km/h fährt) allein haftet, obwohl ihm die Vorfahrt genommen wurde. Die Kausalität der Geschwindigkeitsüberschreitung für den Unfall wird dann von den Gerichten per se angenommen (sog. Anscheinsbeweis) und den Beweis, dass der Unfall trotz Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht vermeidbar war, wird man kaum führen können.
hmm, sicher? ich hatte dies "damals" beim "raser-rolf" (ich glaube so titelte
man damals in der vorverurteilung) so verstanden, das die reine ueberschreitung
noch nicht automagisch dazu gefuehrt haette. aber ich schau lieber noch mal
ob ich was dazu finde.

danke fuer den hinweis.
 
Zörnie

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Er war zu schnell und hat sich bei der Vollbremsung lang gelegt. Und da er nicht beweisen kann, dass ein Sturz - auch bei vorschriftsgemäßer Geschwindigkeit - unvermeidbar war, bleibt er eine Mithaftungsanteil von 20%. Wo ist da das Problem?

Ist ja jetzt schon das zweite Urteil, das innerhalb weniger Tage für Aufregung sorgt. Und das imho völlig zu Unrecht.

Grüße
Steffen
 
Wurtzel

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das ist aber reine spekulation. warum er sich abgelegt hat ist offen.
Dann solltest Du dir vielleicht doch mal die ganze Urteilsbegründung durchlesen!

fahren ohne abs als verschulden gegen sich selbst?
Hab ich das behauptet? Mal na andere Frage....wer würde sich denn heute noch ein Oberklasse Auto ohne ABS kaufen? Die ultraleichten Sportflitzer nehme ich mal aus.

ich halte das urteil fuer schlichtweg unzumutbar, denn "selbst wenn man
nur einen teil des helmes hat sehen koennen, ist das eben durch die
schmale sillhouette verursacht". da haben wir wieder dieses "selber schuld
wenn nicht mit der dose unterwegs, die man besser sieht".
ja....da kann man nu wirklich drüber streiten.....
 
GS Bär

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hmm, sicher? ich hatte dies "damals" beim "raser-rolf" (ich glaube so titelte
man damals in der vorverurteilung) so verstanden, das die reine ueberschreitung
noch nicht automagisch dazu gefuehrt haette. aber ich schau lieber noch mal
ob ich was dazu finde.

danke fuer den hinweis.

Du musst zwischen dem Strafverfahren und dem Zivilverfahren unterscheiden, da in beiden Verfahren völlig unterschiedliche Beweisgrundsätze gelten.
 
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Christian S

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Auswertung...

Hallo Phil,

vielen Dank für deinen Beitrag. Ich antworte mal, ohne mir die bisherigen Antworten durchzulesen, und du wirst dich über meine Meinung wundern.

Also, für alle mal vorab, hier der Link zur Entscheidung im Volltext:
http://www.gerichtsentscheidungen.b...RE090042643&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10

Jeder der über dieses Beschluß herfällt, soll ihn zuerst mal ganz durchlesen.

Vorab ein kurzer Hinweis zur Verfahrenssituation. Der Kläger wollte in einem Verfahren vor dem Landgericht zunächst 2/3 seines Schadens, weil er einen eigenen Haftungsanteil von 1/3 annahm. In diesem Umfang bekam er Prozeßkostenhilfe. Dann wollte er später 100 %. Er beantrage über die bisher gewährte Prozeßkostenhilfe weitere Prozeßkostenhilfe für den Rest und bekam diese vom Landgericht nur zu 80 % bezogen auf den Geamtschaden . Im Verfahren war bereits ein Gutachten eingeholt worden. Gegen diesen Beschluß des LG legte er Beschwerde ein, die vom OLG in dem zitierten Beschluß zurückgewiesen wurde.

Nun zur Sache. Man muss folgendes wissen. Gem § 17 StVG findet eine Haftungsabwägung statt.

An einer erhöhten Betriebsgefahr eines Motorrades gibt es nichts zu rütteln. Jeder Biker weiß, dass man mit dem Motorrad umfallen kann, mit dem Auto ist das schon schwerer. Sofern nun ein Umfallen konkret beim Unfall passiert (so wie hier), kommt die sog. erhöhte Betriebsgefahr auch zum tragen, wenn sich eben nur die Betriebsgefahren oder ein minimales Verschulden des anderen Verkehrsteilnehmers gegenüber stehen.

Alle nachfolgenden Zitate sind aus dem Beschluß des OLG:

Vorliegend ist eine Abwägung der gegenseitigen Verursachungsbeiträge nach § 17 Abs. 1 StVG vorzunehmen, insbesondere hat der Kläger nicht nachgewiesen, dass der Unfall auch bei Einhaltung der äußerst möglichen Sorgfalt eines idealen Fahrers auf seiner Seite nicht hätte abgewendet werden können
Ferner hat der Sachverständige im Verfahren festgestellt bzw. das OLG ausgeführt:

So hat der Kläger nicht bewiesen, dass ein idealer Fahrer, der bei dem Durchführen des Bremsmanövers nicht gestürzt wäre, nicht durch eine Ausweichreaktion eine Kollision mit dem von der Beklagten zu 1. geführten Pkw hätte vermeiden können. Auch hat der Kläger nicht nachzuweisen vermocht, dass er sich tatsächlich mit einer geringeren Geschwindigkeit als dem vom Sachverständigen Dipl.-Ing. Ku… ermittelten Höchstwert von 69,7 km/h der Unfallstelle angenähert hat oder dass durch eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung der Unfall nicht mitverursacht worden ist. ... Zwar folgt der Senat den Ausführungen des Sachverständigen Dipl.-Ing. Ku… auch soweit dieser eine Überschreitung der an der Unfallstelle zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um jedenfalls 7,6 km/h festgestellt hat.
Auf Deutsch: Lt. Gutachten fuhr der Motorradfahrer innerorts 57,6 - 69,7 km/h. Er konnte demnach nicht beweisen, dass er nur 57,6 km/h fuhr.

Ferner wurde folgendes festgestellt:

Der Vorfahrtsverstoß der Beklagten zu 1. ist nämlich als relativ gering zu gewichten. So ist nach den Feststellungen des Sachverständigen die Einleitung des Abbiegemanövers durch die Beklagte zu 1. nicht zu beanstanden, wenn sie nicht einmal den Kopf des Klägers wahrnehmen konnte, was der Sachverständige nicht ausgeschlossen hat. Selbst wenn die Beklagte den Helm des Klägers bereits sehen konnte, so ist doch zu beachten, dass die relativ geringe wahrnehmbare Fläche des sich nähernden Fahrzeuges den Vorfahrtsverstoß der Beklagten zu 1. relativiert.
Wieder auf Deutsch: Das war eine saublöde Stelle, ein entgegenkommender Motorradfahrer ist nur extrem spät zu sehen.

Nun zu deinen Aussagen:

Motorradfahren als Verschulden gegen sich selbst.... wieder mal
Der 12. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgericht hat eine Begründung für die Mithaftung eines Motorradfahrers an einem Unfall geliefert, da stellen sich mir die Zehennägel auf.
Ich denke, dass der Begriff Verschulden gegen sich selbst hier nicht passt. Wer am Straßenverkehr teilnimmt, sitzt prinzipiell mal mit im Boot, wenn eine Situation sauunglücklich abläuft. So war das m.E. hier. Der sogenannte "Unabwendbarkeitsbeweis", nach dem Motto, das hätte auch der perfekte Idealfahrer nicht verhindern können, ist nun mal nicht so leicht. Das ist eine ganz andere Baustelle als ein vom Schädiger zu beweisendes anspruchsreduzierendes Mitverschulden eines Geschädigten, hierzu siehe der andere Beitrag, den sicher hier alle mittlerweile kennen. Eine Mithaftung war es im Ergebnis, aber nicht auf Grund eines Mitverschuldens, sondern weil die Betriebsgefahr einfach am Motorradfahrer hängen blieb.

Für mich bleibt eigentlich nur eine einzige Kritik, diese aber strenggenommen nicht am Urteil, sondern an der Rechtssprechung zur Betriebsgefahr allgemein. Wenn irgendetwas hängen bleibt, wird daraus fast immer gleich eine Haftungsverteilung von 20 / 80. Eine Verteilung 10/ 90 findet man fast nie. Eine solche hätte hier auch gereicht.
 
C

Christian S

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Hallo,

es ging doch zu diesem Thema eine ganz üble Sache aus dem letzten Jahr aus Österreich durch die Presse. ich denke, es war auf der Hochtannbergstraße. Eine Polizeiauto bog grds. erlaubt von einem Feldweg an einer unübersichtlichen Stelle auf die Straße ein, auf welcher eben wegen der Unübersichtlichkeit 50 km/h galt. Gleich 3 Motorradfahrer lieferten sich ein "Match", wie die Össis ab und an zu sagen pflegen. Zu den gefahrenen Geschwindigkeiten weiß ich nichts, nur dass 2 tot waren und der Dritte schwer verletzt. Der Polizist wurde nicht mal angeklagt, weil es ihm schlicht unmöglich war, die Motorradfahrer zu erkennen. Wären diese 50 km/h gefahren, wäre nichts passiert, weil ausreichend Zeit geblieben wäre, um ohne Risiko zu reagieren.

Umgekehrt müssen wir uns doch auch drauf verlassen können, dass nicht ein Auto mit 130 statt 50 km/h daher kommt.

Also war dem Polizisten nichts vorzuwerfen.
 
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Hubertus63

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Manche Gerichtsurteile sind in ihrer Willkür nur durch persönliche Motivation der Richter erklärbar und sollten auf jeden Fall angefochten werden.
 
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Das Urteil an sich find ich nachvollziehbar. Zu sagen, daß Motorradfahren per se quasi eine Art Eigenverschulden ist, find ich aber schlimm. Nur ganz im Ernst, neu ist das nicht. Versucht mal ein Krankenhaustagegeldversicherung abzuschliessen. Ich habe natürlich angegeben, daß ich Motorradfahrer bin. Pustekuchen. Keiner wollt mich haben, bzw. nur zu einem ganz geringen Tagegeld versichern.
Mir ist wohl bewußt, daß Motorradfahren immer ein gewisses Risko beinhaltet, da die Knautschzone nahezu null ist. Ob aber im besagten Gerichtsurteil und auch sonst wo damit immer objektiv umgegangen wird wage ich zu bezweifeln.

Gruß,

Peter
 
AMGaida

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Ich antworte mal, ohne mir die bisherigen Antworten durchzulesen, und du wirst dich über meine Meinung wundern.

[...]

Jeder der über dieses Beschluß herfällt, soll ihn zuerst mal ganz durchlesen.
Ich denke genau das was Du unten forderst, sollte zum guten Ton in einem Forum gehören, siehe Deinen 1. Satz. :D

Nur ganz im Ernst, neu ist das nicht. Versucht mal ein Krankenhaustagegeldversicherung abzuschliessen. Ich habe natürlich angegeben, daß ich Motorradfahrer bin. Pustekuchen. Keiner wollt mich haben, bzw. nur zu einem ganz geringen Tagegeld versichern.
Könnte auch mit dem Alter zusammenhängen. ;)
Als ich mich mit Ende 20 damit versorgt habe, war der Aufpreis zwar spürbar (genau wie bei Risiko-Lebensversicherungen auch) aber es war kein Problem. Billiger als Rauchen ist es immer noch. :D
 
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@ AMGaida

Ich denke genau das was Du unten forderst, sollte zum guten Ton in einem Forum gehören, siehe Deinen 1. Satz. :D
Hallo AMGaida (ich weiß leider nicht wie du heißt),

was hat das mit einem Verstoß gegen den guten Ton zu tun, wenn ich völlig unbeeinflußt von den bisherigen Meinungen der Forumisti AUSSCHLIEßLICH sachlich auf ein zur Diskussion gestelltes Thema antworte.

Ich würde sogar noch weiter gehen. Es würde so manchem Beitrag hier (ich meine damit das ganze Forum) sehr gut tun, wenn so mancher seine eigenen Gedanken zu einem Ausgangsthema unbeeindruckt von Geschriebsl anderer zu Papier äh PC bringt, das man sich gerade durchgelesen hat? Sind wir doch mal ehrlich. Sind wir so schlau wie die Geschworenen in Amerika, denen die abgehakte Hand eines Opfers von der Staatsanwaltschaft unerlaubterweise gezeigt wird, den der Richter dann schimpft und der dann zu den Geschworenen sagt, dass dürfen sie nun bei ihrem Urteil über den Angeklagten nicht berücksichtigen? Ich denke nicht, jedenfalls für mich nehme ich diese Fähigkeit nicht in Anspruch.

Außerdem sind manche Beiträge (trifft auf diesen nicht zu) so lang, dass mir schlicht die Zeit fehlt bzw. ich mir sie nicht nehmen möchte, um alles durchzulesen. Was mache ich nun? Nicht antworten, obwohl ich was zum Ausgangsthema anmerken möchte? Schlechte Lösung, denn dann schreiben bei langen Beiträgen am Ende nur noch eine handvoll Ausdauernder...

Es ist doch ein ganz anderes Thema, ob ich Antworten anderer kommentiere oder durch diese zu einem Beitrag veranlasst werde oder ob es nur um die Ausgangsfrage geht.

Meine "Forderung", besser Anregung bezog sich darauf, sich bzgl. dessen, wozu man sich äußern will, zu informieren. Das habe ich zu 100 % getan, sicher wohl deutlich mehr als es die meisten hier tun, wobei ich auch vorbelastet in diesen Themen bin.

In diesem Sinne sollte doch alles ok sein, oder? :rolleyes:
 
AMGaida

AMGaida

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In diesem Sinne sollte doch alles ok sein, oder? :rolleyes:
Natürlich, es war auch nicht so toternst gemeint, wie du es offenbar aufgefasst hast. Smilies sind manchmal wirklich dazu gedacht, das Geschriebene zu relativieren! :)

Wenn man manchmal die Tendenz und die Richtung eines Threads erst aufnimmt, bevor man darin postet, könnte es u.U. Missverständnisse und Anfeindungen, die leider immer häufiger hier vorkommen, unterbinden. Dieser Punkt gewinnt - auch für die Moderatoren - leider zunehmend an Bedeutung.
 
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Natürlich, es war auch nicht so toternst gemeint, wie du es offenbar aufgefasst hast. Smilies sind manchmal wirklich dazu gedacht, das Geschriebene zu relativieren! :)

Wenn man manchmal die Tendenz und die Richtung eines Threads erst aufnimmt, bevor man darin postet, könnte es u.U. Missverständnisse und Anfeindungen, die leider immer häufiger hier vorkommen, unterbinden. Dieser Punkt gewinnt - auch für die Moderatoren - leider zunehmend an Bedeutung.
Hallo AMGAida,

so ernst habe ich das nicht aufgefasst, du hast ja sogar einen Smily dazugesetzt. Ich bevorzuge sachliche Antworten, auch wenn ich diese manchmal mit extremen Beispielen bestücke. Ich wollte eben gerade keine Tendez oder Richtung eines Threads aufnehmen, sondern nur sachlich antworten. Ich fand das bei diesem Thema auch angemessen.

Vielleicht ergänzend dazu, wer neugierig ist hat es eh schon rausgebracht. Ich habe zu ca 50 % meiner Arbeitszeit mit diesen Dingen seit gut 13 Jahren zu tun, ich bin Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ich schreib das hier nicht, um anzugeben oder um Mandate zu baggern, ich habe genug zu tun. Ich halte grds. recht viel von unserem Gesetzes- und Gerichtssystem und bin daher gerne bereit, in Foren ab und an Mißverständnisse bzgl. Entscheidungen na ich sag mal zu objektivieren, so gut das halt als Mensch, der immer seine eigene Meinung mit einbringt, geht.

In diesem Sinne, weiter fröhliches Auspassen auf uns Schreiberlinge hier :rolleyes:
 
Thema:

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