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Duesentrieb
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- Duc MTS V4S, HD FXBRS, BMW G650 GS
Mach doch eine rote Nummer dran.
wenn Steuerhinterziehung nachgewiesen wird (das geht schneller, als man denkt) dann bekommt der Hinterzieher Schnappatmung...Dann kannst Du alles transportieren, ohne daß jemand kommt und sagt "Sie , das was Sie da machen ... das ist Steuerhinterziehung ...!" (Und dann womöglich an Schnappatmung stirbt...)
Manni, ich würde bei der Zulassungsstelle zuerst fragen.Vorher beim TÜV anrufen wollte ich eh machen. Ich werde berichten, wie´s gelaufen ist.
Bezogen auf die grüne Nummer schon (sonst hätte eine Sattelzugmaschine keine bekommen). Doch wenn es um die restlichen Ausgaben geht ist das geringfügig anders. Einen alten 25km/h Hänger winkt der TÜV mehr oder weniger durch wenn nicht Grobes fehlt. Bei schnelleren Teilen ist er kritischer und die Kosten steigen.Moin, ob jemand grüne Nummern für Quatsch hält und ob sie mit 25 oder 80 km/h bewegt werden
Wie ich schon schrub , entscheidend ist der Verwendungszweck. Ohne etwas mit dem Thema zu tun zu haben, Anhänger bis 25 km/ h sind zulassungsbefreit. Sie bekommen lediglich eine Betriebserlaubnis , unterliegen keiner HU-Pflicht und tragen das Kennzeichen eines auf den jeweiligen Betrieb zugelassenes Fahrzeuges (Folgekennzeichen). Und bei uns haben 99% aller landwirtschaftlichen Fahrzeuge grüne Kennzeichen .Und ja ,der Transport des eigenen Getreides ist steuerbefreit , der für eine Biogasanlage nicht .Hi
Bezogen auf die grüne Nummer schon (sonst hätte eine Sattelzugmaschine keine bekommen). Doch wenn es um die restlichen Ausgaben geht ist das geringfügig anders. Einen alten 25km/h Hänger winkt der TÜV mehr oder weniger durch wenn nicht Grobes fehlt. Bei schnelleren Teilen ist er kritischer und die Kosten steigen.
Überdies kommt es offenbar auf den Zulassungskreis an. Die wenigsten landwirtschaftlichen Fahrzeuge bei uns haben grüne Nummern. Wenn ich dann noch unterscheiden muss ob ich meinen Mais zu mir, zum Nachbarn zum Verfüttern, oder zum Strommann fahre... Was ist denn mit dem Weg zur Baywa wenn da irgendwelches Getreide hingekarrt wird (möglichst dann, wenn man dem Nachbarn behilflich ist und nicht das eigene fährt)? Oder im Winter, wenn der Trecker bereitsteht um auf dem Flugplatz Schnee zu räumen?
Allgemein formuliert: Wieviel Steuern spart man denn und wieviel gibt auch ein Agrarökonom für Dinge aus die er nicht braucht?
gerd
Hi Marten,Hallo zusammen,
ich habe ein ähnliches Problem und möchte das Thema aufleben lassen. Durch Google bin ich auf dieses Forum gestoßen, ich selbst fahre kein Motorrad. Bundesland ist NRW.
Vor kurzem habe ich ein Plattformanhänger mit Motorradschien erstanden. Bei der Übergabe gab mir der Verkäufer die Papiere in die Hand und sagte, dass er auf grüne Nummer angemeldet war. Der Verwendungszweck in den Papieren steht mit "Anh f. Sportgeräte für Motorräder" geschrieben.
Da ich den Anhänger für alles mögliche einsetzen möchte (die Motorradschienen sind bereits demontiert), soll er ein normales schwarzes Kennzeichen bekommen. An den Kosten für die Steuer und Versicherung soll es nicht scheitern
Nun ist meine Frage was ich tun muss um den Motorradanhänger als normalen Plattformanhänger anmelden zu können? Muss er zum TÜV für ein Gutachten? Muss die Bezeichnung in den Papieren zwangsläufig geändert werden wenn was anderes transportiert wird? Oder geht sowas mal unkompliziert bei der Anmeldung?
Leider war die Dame in der Zulassungsstelle mit der Frage überfordert und konnte mir auch keine weitere Person nennen, die mir hätte helfen können
Kann mir jemand hier aus dem Forum helfen?
Gruß Marten