Also, eigentlich passiert beim Tanken ja Folgendes: Der Tankstellenpächter macht dem Kunden ein Angebot, bei ihm Sprit zu kaufen. Der Kunde nimmt das Angebot an, indem er selbst den Tankvorgang einleitet. Damit ist die Grundvoraussetzung für das Zustandekommen des Kaufvertrages erfüllt, die beiderseitige, konkludente Willenserklärung. Der Tankstellenpächter sagt: "Hey, wenn du Sprit willst, verkauf' ich dir welchen." Der Kunde sagt: "Ja, prima, ich will Sprit, also kauf' ich dir welchen ab."
Dem Vertrag liegen Geschäftsbedingungen zugrunde, und zwar entweder die Gesetze des BGB, oder - wenn der Pächter etwas anderes wünscht - seine AGB. Diese muss er dem Kunden jedoch vor Abschluss des Kaufvertrages zur Kenntnis bringen, insbesondere wenn es sich um überraschende Regelungen handelt. Eine überraschende Regel ist es zum Beispiel, wenn die Tanke auf einer Mindestabgabemenge besteht oder wenn sie sich weigert, bestimmte, gängige Zahlungsmittel zu akzeptieren. Solche Regelungen werden dem Kunden in der Regel durch auffällige Aufkleber auf der Zapfsäule mitgeteilt. Die Pflicht, sich vor dem Bezahlen teilweise zu entkleiden, ist mit Sicherheit eine überraschende AGB-Klausel, sie müsste also dem Kunden vor dem Tankvorgang zur Kenntnis gebracht werden.
Wird sie aber in aller Regel nicht.
Für mich bedeutet das, dass damit der Kaufvertrag angefochten werden kann: Wenn der Tankwart mein Geld nicht will, kann er bitteschön seinen Sprit wieder aus meinem Tank holen, aber selbstverständlich nur den Teil des Sprits, den ich von ihm getankt habe, nicht den Teil, der vorher schon drin war.
Kann er nicht? Sein Problem.
Wenn es für den Tankstellenpächter ein großes Problem darstellen würde, dass Menschen mit Helm auf in seine Tanke kommen, dann könnte er entweder die Entblößungspflicht dick und fett auf seine Säulen schreiben (allerdings wird es dann langsam eng mit dem Branding der Säule, bei all den Hinweisen darauf, was man beim Tanken so alles nicht dürfen soll). Oder er macht es wie in vielen Ländern: Eine Tanksäule mit einem Kreditkartenschlitz, bei der man schnell bezahlen kann, ohne die Tanke zu betreten.
Will er alles nicht? Sein Problem.
Ich wäre echt mal gespannt, was passieren würde, wenn man das mal in der Praxis bis zum Ende durchziehen würde.