M.W. ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens des Reifenherstellers für die 'neumodischen' Motorräder nicht nötig. Für meine GS, die ich in 1998 neu gekauft und nie ab- oder umgemeldet habe, brauche ich diese Freigabe definitiv. Denn in Kfz-Brief und -schein (so was gab's mal...) sind die freigegebenen Reifentypen (also nicht nur das Fabrikat) explizit benannt. Abweichender Reifen = Unbedenklichkeitsbescheinigung nötig.
Bis Bj. 2007 inkl. (von denen kann ich es nachlesen) steht in den Papieren "Reifenfabrikatsbindung beachten".
Diese Fabrikatsbindung ist tasächlich nicht mehr gegeben und steht deswegen bei den neueren Fahrzeugen auch nicht mehr drin, dennoch wird zumindest bei den älteren Modellen darauf geachtet.
Fährt man Reifen die auch in der ABE des Fahrzeugs stehen, braucht man grundsätzlich nichts mit zu führen. Der, der kontrolliert (TÜV oder Polizei) muß nachweisen, daß die gefahrenen Reifen nicht zulässig sind. Bei mobilen Kontrollen kann das allerdings dauern. Deswegen ist es ratsam dennoch eine Freigabe mitzuführen. Beschleunigt die Sache ungemein. Manche schauen nach der Reifengröße und dem Typ und verlangen eine Freigabe, manch andere machen das nicht. Habe beides schon erlebt. Um den Ärger zu vermeiden, habe ich in Deutschland immer eine Freigabe dabei.
Fahre ich Reifen die nicht in der ABE stehen, das sind in meinem Fall Bj. 2006 - 2007, praktisch alle neueren, habe ich grundsätzlich eine Freigabe dabei.
Bei neueren Fahrzeugen ohne den Passus Reifenfabrikatsbindung, weiß ich nicht wie die Sachlage ist. Es schadet aber auch hier nicht
etwas passendes mitzunehmen. man erspart sich möglichen Ärger.
Hmm, die Frage i.d.F. inwiefern der italienische Dorfpolizist etwas mit einem deutschen Dokument anfangen kann. In D ist das problemlos.
Das ist richtig und kann zu Verzögerungen und ggf. Ärger führen. Italien ist hier ein Land in der EU mit besonderer Auslegung der Regeln. Siehe z. B. grüne Versicherungsbestätigung (mitführen!) oder auch alter, grauer Führerschein.
Grundsätzlich müssen die eine deutsche Zulassung und den Inhalt akzeptieren, wie auch den grauen Führerschein. Ich weiß nicht ob das EU-Recht ist oder zumindest über bilaterale Verträge so geregelt ist. Dennoch gab es in Vergangenheit oft Probleme mit der Akzeptanz einiger nationaler Papiere. Ärger bekommt man wenn es dumm läuft auf jeden Fall, auch wenn man im Recht ist. Das gute daran ist, daß die meisten Polizisten sich den Verwaltungsakt ersparen möchten und es akzeptieren. Denke ich zumindest.
Anders bei einem Unfall, hier ist die grüne Versicherungskarte zwingend. Wir hatten den Fall 2006 schon. Ohne die Karte läuft im Falle eines Falles in Italien nichts.
In Rumänien hatten wir den Fall, daß man bei einer Polizeikontrolle in nähe der Ukrainischen Grenze den Personalausweis nicht akzeptireen wollte, obwohl wir mit dem, nach Kontrolle, in das Land eingereist sind bin. Erst nach langen Diskussionen und Verweis auf EU-Recht hat man uns weiter fahren lassen. Nicht aus Überzeugung, sondern wohl eher weil das für die das einfachste war. Was hab ich daraus gelernt. in solche Länder nehme ich zukünftig auch einen Reisepaß mit. Nicht weil ich es muß, sondern weil es hilft Ärger zu vermeiden. Würde ich hier fragen, ob man das braucht würden viele sagen; "was ein Quatsch, bin noch nie kontrolliert worden". Ich eben schon!
Das stimmt nicht.
Du kannst jeden beliebigen Reifen fahren und eintragen lassen, Größe muß passen.
Das kommt auf das Bundesland an. In Hessen, ich hatte das schon bei einem anderen Motorrad probiert, ist es ein riesen Akt. Mein TÜV machte das jedenfalls nicht oder wenn dann nur nach ausführlicher und richtig teurer Einzelbegutachtung. 50 km weiter in Baden-Würtemberg ging es hingegen problemlos und kostete deutlich weniger als 50 Euro.
Achja, beim Auto muss auch noch die Tragfähigkeit passen.
Auch beim Motorrad muß die Tragfähigkeit passen. Das gehört nämlich zur eingetragenen Reifengröße dazu. Es ist auch unlogisch warum das nicht so sein sollte.
Ausnahme: höhere gefahrene Tragfähigkeit. Das ist aber unwahrscheinlich beim Motorrad, da die Reifen von der Größe her i. d. R. automatisch mit passender Tragfähigkeit hersgestellt werden. Da meist für ein bestimmtes Fahrzeug ausgelegt.
wie sieht es dann mit der Freigabe für eine bestimmte Maschine vom Reifenhersteller aus.
Ist denn diese Freigabe überhaupt nötig, wenn die Reifengröße etc. mit den Daten im Fahrzeugschein übereinstimmt?????
Z.B. Conti TKC 70 für die F 800GS
siehe Antwort weiter oben
Gruß Jupp