Also das steht "kann"
Realistischerweise ist es deutlich weniger, eine normale Strafe ist im Regelfall72 Euro
Code:
Wird eine Rettungsgasse nicht gebildet oder verbotenerweise befahren, kann eine Strafe von bis zu 726 Euro verhängt werden.
Sofern dieses Verhalten zu einer Behinderung von Einsatz- oder Pannendienstfahrzeugen, Leichenwägen bzw. Fahrzeugen des Straßendienstes führt, beträgt die Strafdrohung für diese Verwaltungsübertretungen zwischen 72 und 2.180 Euro.
Aus der Praxis kann ich Dir aber sagen, das man im Normalfall nicht aufgehalten wird mit dem Motorrad, wenn man eine Rettungsgasse befährt.
Voraussetzung, man behindert keine Einsatzfahrzeuge.
Ich habe in über 10 Jahren noch kein einziges Mal gezahlt, und ich fahre täglich am Weg zur Arbeit durch die Rettungsgassen, teilweise an Polizeifahrzeugen vorbei