HI Tiger
und natürlich alle Interessierten !!
Schon klar was die Überliegefrist ist ?
Hier mal ein die Details :
[FONT="]Das Wort "Tilgungsfrist" ist bei den meisten Rennteilnehmern noch bekannt. Er bedeutet, dass die Punkte in Flensburg nach einer gewissen Frist [/FONT][FONT="][/FONT][FONT="] getilgt werden. Aber wer kennt die sog. "Überliegefrist", die es seit 2005 gibt?[/FONT]
[FONT="]
[/FONT]
[FONT="]Praktisches Beispiel zun Verständnis:[/FONT]
[FONT="]
[/FONT]
[FONT="]Man erhält einen Bußgeldbescheid wegen eines Verkehrsdeliktes, nach dem 3 Punkte ins Verkehrszentralregister eingetragen werden. Bußgeldbescheid wird am 31. Januar 2011 rechtskräftig. An diesem Tag beginnt die zweijährige Tilgungsfrist. Ablauf der Tilgungsfrist ist zwei Jahre später, demnach der 30. Januar 2013 um 24.00 Uhr.[/FONT]
[FONT="] [/FONT]
[FONT="]Mit Ablauf der Tilgungsfrist werden Eintragungen (seit 2005) in der Datei des Kraftfahrtbundesamt nicht sofort gelöscht, sondern noch ein Jahr lang „aufbewahrt“. In dieser Zeit –
also während der Überliegefrist – darf der Inhalt der Eintragungen aber nicht an Behörden übermittelt werden und über sie darf keine Auskunft erteilt werden. Nur der Rennteilnehmer selbst (und sein Verteidiger) erhalten Kenntnis über die tilgungsreifen Eintragungen.[/FONT]
[FONT="] [/FONT]
[FONT="]Da Behörden erfahrungsgemäß länger brauchen um neue rechtskräftige Entscheidungen mitzuteilen, wollte der Gesetzgeber folgenden Fall verhindern:[/FONT]
[FONT="][/FONT]
[FONT="][/FONT] [FONT="]Ablauf der Tilgungsfrist ist der 30. August 2011. Die Punkte werden sofort gelöscht. Am 14. September 2011, also zwei Wochen nach der Löschung der Punkte aus der Datei des Kraftfahrtbundesamtes, trifft dort die Mitteilung der Behörde ein, daß gegen den Betroffenen ein Bußgeldbescheid erlassen wurde, der bereits am 15. August 2011 rechtskräftig geworden ist.[/FONT]
[FONT="] [/FONT]
[FONT="]Eigentlich hätten die alten Punkte am 30. August 2011 also gar nicht gelöscht werden dürfen, da der neue Bußgeldbescheid bereits vor Ablauf der Tilgungsfrist der alten Eintragungen rechtskräftig geworden ist. [/FONT]
[FONT="]Deshalb wurde die Tilgungsfrist erfunden[/FONT]
[FONT="] [/FONT]
[FONT="]Es sollte auch folgender Fall verhindert werden[/FONT]
[FONT="] [/FONT]
[FONT="]Jemand hat Punkte, die am 30. Mai 2011 tilgungsreif werden. Knapp vor Ablauf, also z.B. am 29. Mai 2011 wird ein weiteres Verkehrsdelikt begangen. Nach Ablauf der Tilgungsfrist, also am 30. Juli 2011 ergeht ein Bußgeldbescheid, der aber am 30. August 2011 rechtskräftig wird. Da wären die Punkte der alten Verstöße dann weg, dank Überliegefrist.[/FONT]
[FONT="] [/FONT]
[FONT="]Nach der aktuellen Rechtslage werden Voreintragungen nicht mehr gelöscht, wenn während der Tilgungsfrist eine weitere Tat begangen wurde. Früher war so, dass nur dann die Voreintragungen nicht gelöscht wurden, wenn der neue Bußgeldbescheid vor Ablauf der Tilgungsfrist rechtskräftig wurde[/FONT]
[FONT="] [/FONT]
[FONT="]Ergebnis der Änderungen :Es kommt nicht mehr nur auf die Rechtskraft an, sondern auf den Tatzeitpunkt.[/FONT]
[FONT="] [/FONT]
[FONT="]Um den Wegfall der Punkte zu erreichen, muß man also versuchen, den Ablauf der Überliegefrist zu erreichen,wenn man verhindern will, dass das Konto in Flensburg voll läuft (wahlweise kann man sich natürlich auch an die Vorschriften halten !!).[/FONT]
[FONT="] [/FONT]
[FONT="]Wer das alles schon wusste braucht dann wirklich nur in Ausnahmefällen nen Anwalt.[/FONT]