Ein Forist hier erklärte keine Steuer auf seine Rente zahlen zu müssen da er dies im Arbeitsleben bereits erledigt hat. Zumindest habe ich das so verstanden.
Kann sein, kann auch nicht sein. Ich vermute, du hast da etwas falsch verstanden. Die Begründung, er hätte im Arbeitsleben bereits Steuern bezahlt und müsse daher jetzt nichts mehr zahlen, ist auf jeden Fall so nicht richtig. Denn RV-Beiträge werden sogar von der Steuer abgesetzt.
Je nach Erstbezugsdatum der Rente bleibt ein immer kleinerer Anteil der Rente als Festbetrag dauerhaft steuerfrei. Ist der zu besteuernde Anteil jedoch kleiner als der Grundfreibetrag (11.604 Euro im Jahr 2024 für Ledige, bei Verheirateten ist der Betrag doppelt so hoch), dann fallen tatsächlich keine Steuern an.
Wer im Jahr 2024 zum ersten Mal Rente bekommt, der hat einen unversteuerbaren Anteil von 16%. Der Absolutwert bleibt konstant. Der darüberhinausgehende Teil (sowie die künftigen Erhöhungen) unterliegen der Steuerpflicht. Bekommt jemand 1700 Euro Bruttorente, dann wären 1428 Euro zu versteuern, im Jahr also 17.136 Euro. Ist der Bezieher verheiratet und gibt es keine weiteren Einkünfte, dann ist das weniger als der Grundfreibetrag, es werden keine Steuern erhoben.
Auch im Jahr 2005 unterlag ein Teil der Rente bereits der Steuerpflicht, sofern der Grundfreibetrag überschritten war. Hier die Tabelle:
Gruß
Klaus