Q-Flyer
Themenstarter
Moin Moin,
ich brauch mal eure Hilfe/Rat!!
Anfang September wurde ich mit dem Auto geblitzt.
In den Herbstferien (Mitte Oktober) kam dann der Berscheid, ich soll innerhalb 10 Tage 20,-€ bezahlen. Da ich in dieser Zeit in Urlaub war, war es mir nicht möglich in dieser Frist die 20,-€ zu bezahlen. So kam dann in dieser Zeit ein Bescheid mit zusätzlichen 20,-€ an Mahnkosten. Da ich "nur" die 20,-€ bez. habe (2 Std. bevor der Mahnbescheid bei mir im Kasten lag), bekommen ich nun am Samstag eine Zahlungsaufforderung die restlichen 20,-€ plus Bearbeitungskosten von 7,50€ zu bez.
Das ich nen Hals hab, brauch ich wohl nicht erwähnen !!!!
Ist es zulässig, solch kurze Fristen zu setzen???
Oder bin ich gezwungen meine Post, postlagernd abzubestellen, wenn ich in Urlaub bin??
Viele Grüße+nen schönen 4."ADV"
aus NF
Heiko
ich brauch mal eure Hilfe/Rat!!
Anfang September wurde ich mit dem Auto geblitzt.
In den Herbstferien (Mitte Oktober) kam dann der Berscheid, ich soll innerhalb 10 Tage 20,-€ bezahlen. Da ich in dieser Zeit in Urlaub war, war es mir nicht möglich in dieser Frist die 20,-€ zu bezahlen. So kam dann in dieser Zeit ein Bescheid mit zusätzlichen 20,-€ an Mahnkosten. Da ich "nur" die 20,-€ bez. habe (2 Std. bevor der Mahnbescheid bei mir im Kasten lag), bekommen ich nun am Samstag eine Zahlungsaufforderung die restlichen 20,-€ plus Bearbeitungskosten von 7,50€ zu bez.
Das ich nen Hals hab, brauch ich wohl nicht erwähnen !!!!
Ist es zulässig, solch kurze Fristen zu setzen???
Oder bin ich gezwungen meine Post, postlagernd abzubestellen, wenn ich in Urlaub bin??
Viele Grüße+nen schönen 4."ADV"
aus NF
Heiko