Das Lifetime-Versprechen darf und sollte nicht wortwörtlich ausgelegt werden.
Einige beziehen sich hierbei auf die gewöhnliche Lebensdauer des Produkts (wobei hier nicht die Haltbarkeit sondern mehr die zu erwartende Zeit bis zu einem Neuerwerb gemeint ist) , andere definieren hierbei den gegebenen Support - sprich fällt dieser Weg, fällt auch der Anspruch auf Updates weg.
Die Bedingungen, die Garmin bei der Schließung des rechtskräftigen Vetrages vorgegeben hat, liegen mir schriftlich vor und sind mir damit bekannt. Dir scheinbar nicht! Insofern erübrigen sich jegliche Spekulationen, à la hätte, wäre, könnte.
Was Du da beliebig
nachträglich zusammensuchst, belegt lediglich, daß Garmin sich gerne wortreich daraus herauswinden möchte, mehr nicht. Die Vetragsgültigkeit ist davon allerdings nicht berührt! Wer einen Vetrag eingeht - man wird auf beiden Seiten (Vertragpartner) dazu nicht gezwungen - hat ihn halt mit allen Konsequenzen an der Backe, es sei denn, man hieße z. B. Garmin.
Garmin hat sich an diesem Versprechen (eher Versprecher, wie man heute weiß) eines Marketingmenschen die Finger "verbrannt". Ich finde es wirklich erstaunlich, daß potentielle Kunden in mitleidig entgegenkommender Weise die Marketingfehler eines amerikanischen Großkonzerns daraufhin bei sich selber suchen sollen. Das ist die echte christliche, hingebungsvolle Nächstenliebe, halte nicht nur die eine, sondern katzbuckelnd auch noch die andere Wange hin.
Im echten Leben in unseren Breiten passiert Dir das mit (D)einer unter einem Vertrag (z. B. Kredit) geleisteten Unterschrift nämlich sicher nicht. Da mußt Du latzen, bis Du nicht mehr kannst!