JWe69 schrieb:
Haltet mich für doof, aber
Sorry, um was geht's hierbei?
ich glaub darum:
Grundsätzlich muss das Zugfahrzeug mit ABS ausgerüstet sein und darf bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht haben. Die Reifen des Anhängers müssen jünger als 6 Jahre sein und der Geschwindigkeitsindex muss mindestens L (120km/h) sein. Die Tragfähigkeit der Reifen muss mindestens dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers entsprechen.
Die maximal zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die des Zugfahrzeuges in keinem Fall überschreiten. Man unterscheidet zwischen einem gebremsten und ungebremsten Anhänger. Beim gebremsten Anhänger darf dieser ein Gesamtgewicht von max. 0,8 x dem Leergewicht des Zugfahrzeuges aufweisen. Beim ungebremsten Anhänger reduziert sich dieses auf 0,3 x dem Leergewicht des Zugfahrzeuges. Ganz schön kompliziert dieses Prozedere.
An Hand von praktischen Beispielen kann man aber Licht in das Rechtskaos bringen.
Beispiel 1: Zugfahrzeug mit ABS Leergewicht 1400 kg, Anhänger Stema MT 750 zulässiges Gesamtgewicht 600kg ungebremst Reifen 155R13 64L
1400kg x 0,3= 420 kg zulässiges Gesamtgewicht für den Anhänger um 100km/h fahren zu dürfen. Der eingetragene Wert liegt aber bei 600kg. Die Tragfähigkeit der Reifen liegt bei 560kg (64L=280kgx2=560kg Tragkraft)
Was tun? Das Zauberwort heißt Ablasten. Überprüfen ob die Reifen den o.g. Kriterien entsprechen und ab zur DEKRA. Diese erstellt ein Gutachten mit dem neuen Gesamtgewicht mit der Anmerkung, dass dieser Anhänger mit einem Zugfahrzeug mit mindestens1400 kg Leergewicht und ABS 100km/h auf der Autobahn fahren darf. Eine Eintragung in den Fahrzeugschein des Zugfahrzeuges wird nicht mehr unternommen. In diesem Beispiel hat der Anhänger ein Leergewicht von 119kg und man kann nun mit eine Zuladung von 301 kg fahren. Bei leichteren Zugfahrzeugen reduziert sich eben das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, damit man trotzdem 100km/h fahren kann.
Beispiel 2: Zugfahrzeug mit ABS Leergewicht 1600Kg, Anhänger zulässiges Gesamtgewicht 750kg gebremst Reifen 165R14 70L.
1600kg x 0,8 = 1280kg zulässiges Gesamtgewicht für den Anhänger um 100km/h fahren zu dürfen. Der eingetragene Wert liegt bei 750kg und somit sollte man die 100km/h eingetragen bekommen. Weit gefehlt, die Anhängerreifen haben die Bezeichnung 70L und damit ist die Tragfähigkeit der Reifen 70L= 335kg x 2= 670kg
Es gibt nun zwei Möglichkeiten um dennoch 100km/h fahren zu können:
erstens das zulässige Gesamtgewicht auf 670 kg reduzieren zu lassen oder aber neue Reifen mit der entsprechenden Tragfähigkeit aufzuziehen.
Unter Vorlage des DEKRA Gutachtens, muss man bei der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein für den Anhänger und die gesiegelte Tempo 100 Plakette beantragen. Erst nachdem wird diese Plakette an der Rückseite des Anhängers angebracht und man kann die Tempo 100 Regelung nutzen.