nypdcollector
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Letzter Stand war 3 Jahre (ohne Gewähr).
Und wenn es in Kraft tritt, gilt es Rückwirkend ?Das Abkommen, das vor einigen Jahren geschlossen wurde, ist aber noch immer nicht in Kraft => keine Rechtshilfe.
Eher unwahrscheinlich, da es um Rechtsverstösse geht und die können normalerweise erst ab Ratifizierung einer Rechtsvorschrift geahndet werden.Und wenn es in Kraft tritt, gilt es Rückwirkend ?
Amtshilfe gibt es schon länger. Rechtshilfe (noch) nicht. Bitte die beiden Begriffe auseinander halten.Die Strafmitteilung kam per Amtshilfe über mein damaliges Einwohnermeldeamt bzw. über die "KFZ-Meldestelle" im gleichen Haus.
dies kostet fr. 40.-- also etwa euro 25.--Was haben dich dann die 3km/h gekostet?
dies kostet fr. 40.-- also etwa euro 25.--
und für alle die wissen wollen, ob man in der schweiz für schnelles fahren ein kleinkredit aufnehmem muss...
http://www.kapo.tg.ch/documents/Ordnungsbussen_nach_Geschwindigkeits.pdf
Die haben mich 26 € gekostet und ich durfte sie auf ein Postbankkonto bei der Postbank Karlsruhe (!) einzahlen.Was haben dich dann die 3km/h gekostet?
Dieses möchte ich sehrstens unterstützen! Je weniger von meinen alten Landsleuten hier auf den Pässen rumkriechen, desto mehr Platz haben meine neuen Landsleute und ichdrum prüfe wer sich ewig bindet ob er nicht noch ein anderes tolles motorradland findet.
gruß axel
Andere Länder sind auch nicht billiger.drum prüfe wer sich ewig bindet ob er nicht noch ein anderes tolles motorradland findet.
gruß axel
Und da sag ich nur: korrekt....Dieses möchte ich sehrstens unterstützen! Je weniger von meinen alten Landsleuten hier auf den Pässen rumkriechen, desto mehr Platz haben meine neuen Landsleute und ich