LED Lichtquelle in Halogen Lampen (Spez. für Schweiz)

Diskutiere LED Lichtquelle in Halogen Lampen (Spez. für Schweiz) im Technik & Bastel-Ecke Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Ich habe alles Gelesen! Ein bisschen mehr Höflichkeit würde Dir gut tun.
Walter53

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Ich weiß ja nicht, warum die Leute hier die Sachen aus aller Welt zusammenkratzen müssen und das Geschwurbel der Anbieter (anders kann man den Sermon nicht bezeichnen) dann nicht bis zum Ende lesen?

Einer der letzten Sätze - wohl nicht zufällig so weit hinten angebracht - lautet (Zitat):
CE-zertifiziert, R10-zugelassen (Elektromagnetische Verträglichkeit), Nicht R37-zugelassen für den öffentlichen Straßenverkehr

Zu faul zum Lesen?
Ich habe alles Gelesen! Ein bisschen mehr Höflichkeit würde Dir gut tun.
 
quad62

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Ich denke, dass nur die LED-Hersteller, welche auch eine ABE liefern können, also Osram und Philips, ihre LED's problemlos verkaufen können. Denn nur diese wurden mit der entsprechenden Lichtleistung und den passenden Scheinwerfern geprüft.
 
hydrantenfritz

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Ich denke, dass nur die LED-Hersteller, welche auch eine ABE liefern können, also Osram und Philips, ihre LED's problemlos verkaufen können. Denn nur diese wurden mit der entsprechenden Lichtleistung und den passenden Scheinwerfern geprüft.
Und genau diese müssen den "Bus-Scheinwerfer" der 1100 GS noch in die ABE nehmen. Darum ja der Aufwand den der User @dawshill ..betreibt.

Für die Schweiz geh ich sogar soweit, das man bei einer periodischen Kontrolle durchgewunken würde, wen das "Lichtbild" stimmen würde.(50:50).
 
quad62

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Zu alt... wegen den paar GSsen glaube ich kaum, dass der Aufwand betrieben wird. Ich würde folgendes machen: Eine H4-LED einbauen und fahren. Möglichst eine mit 3-4000 Kelvin, die sind nicht so blau. Und dann fahren und warten, was passiert. Vor der MFK (= CH TüV) Lampe wechseln.
 
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Der von mir genannte User hat ja von Osram schriftlich das bei der Anlieferung eines guten Scheinwerfers die Sache geprüft wird.
Ein Versuch ist es Wert.

Lies mal alles auch im anderen Thread. Ist interessant.
 
Franz Gans

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Ich habe alles Gelesen! Ein bisschen mehr Höflichkeit würde Dir gut tun.
Um mich mach Dir mal keine Sorgen!

Wie darf man Deinen Beitrag #36 LED Lichtquelle in Halogen Lampen (Spez. für Schweiz) denn dann interpretieren, wenn Du die folgende Aussage - nach eigener Angabe - zwar gelesen hast: "Nicht R37-zugelassen für den öffentlichen Straßenverkehr", aber trotzdem (natürlich vollkommen höflich) fragst?

Zitat @Walter53: "Ob diese LED H4 aus Frankreich 🇫🇷 nun bei uns auch zugelassen ist!?"

Da komme ich doch mindestens in Grübeln, was Du mit dem Beitrag bezweckst?
 
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Franz Gans

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Zu alt... wegen den paar GSsen glaube ich kaum, dass der Aufwand betrieben wird. Ich würde folgendes machen: Eine H4-LED einbauen und fahren. Möglichst eine mit 3-4000 Kelvin, die sind nicht so blau. Und dann fahren und warten, was passiert. Vor der MFK (= CH TüV) Lampe wechseln.
Das sind dann aber keine Osram oder Philips, denn deren LED haben ~6000 K. Also käme wieder nur per se illegales Zeug aus China dafür in Frage? Lieber nicht!

Mit der Einschätzung zu alt, liegst Du nachweislich ziemlich daneben. Die aktuellen Daten der ABG der einzigen beiden relevanten Hersteller weisen zum Teil (BMW) Motorräder aus den 1980er Jahren und davor auf!

Z. B. R100 1976-1996 E1 14572. Dabei handelt es sich als Lichtquelle für Fahr- und Fernlicht um einen "alten" Bosch-Scheinwerfer mit 200 mm (?) Durchmesser mit der Kennung E1 14572, der auch in weiteren Mopeds aus der Zeit verbaut wurde. Siehe auch hier: https://moto.autodoc.de/bosch/7293855

Und sinnigerweise brauchen sich die Lampenhersteller ja keiner Modelle aus neuerer Zeit annehmen, weil die schon mit LED-Scheinwerfern "geboren" werden. Insofern sind unsere Hoffnungen auf eine Lösung nicht vollständig unberechtigt oder gar übermütig.
 
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Wenn diese "alten" Bosch Scheinwerfer 7" Scheinwerfer sind, dann kann das schon Sinn machen, da diese gerade in den 70er bis 80er Jahren zu Hauf verbaut wurden, vor allem in Autos. Natürlich würde auch ich es begrüssen, wenn, wie ich bereits einmal geschrieben hatte, LED-Lampen mit einer vernünftigen Qualität den Halogenlampen gleichgesetzt würden. Fahre selber eine Kawasaki W650 mit einem 7" H4-Scheinwerfer. Aber das Hauptproblem für uns Schweizer ist ja, dass die ABE von Osram und Philips nicht anerkannt werden.
 
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Wenn diese "alten" Bosch Scheinwerfer 7" Scheinwerfer sind, dann kann das schon Sinn machen, da diese gerade in den 70er bis 80er Jahren zu Hauf verbaut wurden, vor allem in Autos. Natürlich würde auch ich es begrüssen, wenn, wie ich bereits einmal geschrieben hatte, LED-Lampen mit einer vernünftigen Qualität den Halogenlampen gleichgesetzt würden. Fahre selber eine Kawasaki W650 mit einem 7" H4-Scheinwerfer. Aber das Hauptproblem für uns Schweizer ist ja, dass die ABE von Osram und Philips nicht anerkannt werden.
Beziehungsweise bestimmte Modelle nicht aufgelistet sind.
 
D

dawshill

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Zu alt... wegen den paar GSsen glaube ich kaum, dass der Aufwand betrieben wird. Ich würde folgendes machen: Eine H4-LED einbauen und fahren. Möglichst eine mit 3-4000 Kelvin, die sind nicht so blau. Und dann fahren und warten, was passiert. Vor der MFK (= CH TüV) Lampe wechseln.
Osram wird unseren Busscheinwerfer prüfen. Sie haben es zugesagt.

Laut KBA (Stand Aug. 2023) sollen noch über 8000 11er unterwegs sein - wenn jeder 2. wechselt, sind das locker 4000 Leuchtmittel...
 
gerd_

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Hi
Ich muss jetzt noch mal diesen Link aus Frankreich hier einstellen und die Meinung der Fachleute hier hören oder lesen.
............
Eine komplette Homepage mit lauter illegalen Dingen.
Nachdem in FR EU-Recht gilt, ist der Kram dort genauso verboten wie bei uns. Speziell im Süden wird das etwas lockerer gesehen. Ähnlich wie im Süden Italiens wo es heisst "Brüssel ist weit".


...........
Laut KBA (Stand Aug. 2023) sollen noch über 8000 11er unterwegs sein - wenn jeder 2. wechselt, sind das locker 4000 Leuchtmittel...
Wenn jeder 2-te wechseln WÜRDE. Das allerdings wäre eine Sensation und das nimmt nicht einmal der optimistischste Marketingmann an.
Aber wir werden sehen. Hoffentlich.
gerd
 
Walter53

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Um mich mach Dir mal keine Sorgen!

Wie darf man Deinen Beitrag #36 LED Lichtquelle in Halogen Lampen (Spez. für Schweiz) denn dann interpretieren, wenn Du die folgende Aussage - nach eigener Angabe - zwar gelesen hast: "Nicht R37-zugelassen für den öffentlichen Straßenverkehr", aber trotzdem (natürlich vollkommen höflich) fragst?

Zitat @Walter53: "Ob diese LED H4 aus Frankreich 🇫🇷 nun bei uns auch zugelassen ist!?"

Da komme ich doch mindestens in Grübeln, was Du mit dem Beitrag bezweckst?
Ich hätte meine Frage wohl anders ausdrücken müssen, Nicht bei uns Zugelassen ist! Sondern ob die Möglichkeit Besteht dass sie in Deutschland vielleicht eine Zulassung bekommt oder Bekommen "könnte". Warum müssen Deutsche Bestimmungen immer richtig sein oder das Maß aller Dinge sein. Da könnten die Zuständigen mal drüber Nachdenken! Für mich ist dass Thema jetzt Erl. Meine GS Muss im neuen Jahr zum TÜV und da werde ich sehen was Geschied, entweder die LED bleibt oder ich muss die alte H4 wieder einsetzen.
 
Eckart

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Uns ist dem Titel des Thread nach die Schweiz. Und die Fragen sind ja durchaus berechtigt, denn die Schweiz ist ja kein Teil der EU und kann daher manches anders regeln als die EU und tut es auch, obwohl es dafür vielfach keine technischen Gründe gibt.
Warum müssen Deutsche Bestimmungen immer richtig sein oder das Maß aller Dinge sein. Da könnten die Zuständigen mal drüber Nachdenken!
Das trifft nicht den Kern des Problems. Sicherlich wäre eine europäische Lösung anzustreben, aber die EU-Bürokratie ist schwerfällig. So wird eben als pragmatische Lösung versucht, den technischen Fortschritt mit der Abkürzung über nationale Regelungen zu beschleunigen, in Deutschland, vielleicht auch der Schweiz.
Nachdem in FR EU-Recht gilt, ist der Kram dort genauso verboten wie bei uns. Speziell im Süden wird das etwas lockerer gesehen.
Das EU-Recht wird in verschiedenen Nachbarländern unterschiedlich umgesetzt. Nachdem es eine HU-Pflicht in Frankreich erst seit Kurzem gilt, verwundert die etwas andere Haltung zu unzulässigem Zubehör nicht so sehr.
EU-Regelung zur technischen Prüfung für Motorräder: Ab April 2024 HU auch in Frankreich Pflicht
 
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hydrantenfritz

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Ich hätte meine Frage wohl anders ausdrücken müssen, Nicht bei uns Zugelassen ist! Sondern ob die Möglichkeit Besteht dass sie in Deutschland vielleicht eine Zulassung bekommt oder Bekommen "könnte". Warum müssen Deutsche Bestimmungen immer richtig sein oder das Maß aller Dinge sein. Da könnten die Zuständigen mal drüber Nachdenken! Für mich ist dass Thema jetzt Erl. Meine GS Muss im neuen Jahr zum TÜV und da werde ich sehen was Geschied, entweder die LED bleibt oder ich muss die alte H4 wieder einsetzen.
Ja..da bin ich gespannt, bitte berichte.
 
Franz Gans

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Ja..da bin ich gespannt, bitte berichte.
Ich nicht, weil die Aussage nichts wert ist. Selbst wenn der TÜV oder eine andere Prüforgansiation das Fahrzeug bei einer Kontrolle nicht bemängelt (völlig egal aus welchem Grund) dann hilft das nicht gegen eine gültige gesetzliche Regelung, die besagt, daß diese Leuchtmittel unzulässig sind. Noch dazu, wo der Anbieter es selber - wenn auch sehr spät aka weit unten - in die Anzeige schreibt.

Wenn man hier im Forum immer wieder lesen kann, daß der TÜV nicht (z. B. gegen den zu lauten Auspuff, den Lichtchristbaum, etc.) gemeckert hat, ist diese Aussage in Kenntnis der gesetzlichen Voraussetzungen einfach nichts wert! Der Aussagende freut sich, hat aber eigentlich nur den TÜV-Mann z. B. überlistet. Diese Aussage hält genau nur so lange wie einer der Kontrolleure (z. B. darauf speziell geschulte Polizisten) kommt und den Fehler bemerkt. Und dann geht das große Geflenne los.
 
Franz Gans

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Wenn diese "alten" Bosch Scheinwerfer 7" Scheinwerfer sind, dann kann das schon Sinn machen, da diese gerade in den 70er bis 80er Jahren zu Hauf verbaut wurden, vor allem in Autos. Natürlich würde auch ich es begrüssen, wenn, wie ich bereits einmal geschrieben hatte, LED-Lampen mit einer vernünftigen Qualität den Halogenlampen gleichgesetzt würden. Fahre selber eine Kawasaki W650 mit einem 7" H4-Scheinwerfer. Aber das Hauptproblem für uns Schweizer ist ja, dass die ABE von Osram und Philips nicht anerkannt werden.
Abseits der für die Schweiz zutreffenden Ausnahme (wahrscheinlich wegen Nicht-EU) würde ich z. B. eine Ducati, Moto Guzzi etc. deren Scheinwerfer auf dem Glas die obige Kennung stehen hat, ohne große Zuckungen auf LED unmrüsten, auch wenn der Motorradtyp in der ABG der beiden Hersteller (noch) nicht aufgeführt ist, denn so viel Überzeugungsarbeit würde ich mich auch vor Ort gegenüber einem Kontrollorgan zu leisten trauen. Gleichzeitig würde ich natürlich die beiden Leuchtmittelhersteller darauf aufmerksam machen, daß sie ihre Listen nahezu aufwandslos um die entsprechenden Fahrzeuge erweitern sollten, weil ich davon ausgehe, daß ihnen die weite Verbreitung des Scheinwerfers in die vielen damaligen Fahrzeuge einfach nicht vollständig bekannt ist. Ist immerhin an die 50 Jahre her!

Aus dem Stand weiß ich noch ein altes Fahrzeug, dessen Scheinwerfer genau diese Kennung E1 14572 aufweist, bei dem aber der Lampentopf einen Großteil der gesamten Fahrzeugelektrik beherbergt und damit definitiv kein Platz mehr für den die Lampe nach hinten überragenden Kühlkörper mit Lüfter übrigbleibt.
 
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