gerd_
- Dabei seit
- 17.04.2004
- Beiträge
- 18.489
Diese Verallgemeinerung möchte ich bezweifeln. Die Lichtverteilung hat kaum etwas mit dem Leuchtmittel zu tun sondern mit dem Reflektor. Diese müssen sich bei neuen Fahrzeugen zunehmend dem Design unterordnen. Dank CAD und Funkererosion kann man heute Freiflächenreflektoren formen deren Gestalt vor 20 Jahren einfach unmöglich war. Leider ist da sowohl der Rotstift am Werk (die Form darf nichts kosten) wie auch das Design im Weg (alle Einzelflächen müssen chromfunkeln, auch wenn das z.B. zu streifiger Ausleuchtung führt).Die Lichtverteilung ist ein weiterer Punkt, da ist ein LED Scheinwerfer deutlich besser.
Die LED als eher flächige Lichtquelle ist dabei optisch schwerer zu beherrschen als der Punkt des Xenonbrenners
Kannst Du bitte spezifizieren wo genau in der StVZO das steht?Ich schätze den LED Scheinwerfer auf 1000 Lumen, wie geschrieben ich schätze!
Über 1500 Lumen kann er nicht leuchten, da sonst weitere Maßnahmen vom Gesetzgeber umgesetzt werden müßten, zb. automatische Leuchtweitenregulierung, Siehe aktuelle StVZO.
Ich konnte bei mir darauf verzichten, weil ab dem 09. Mai 2009 eine fünfjährige Übergangsfrist den Verzicht auf eine automatische Leuchtweitenregulierung vorsieht.
gerd