LED Beleuchtung Grundsätzliches

Diskutiere LED Beleuchtung Grundsätzliches im R 1150 GS und R 1150 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Diese Verallgemeinerung möchte ich bezweifeln. Die Lichtverteilung hat kaum etwas mit dem Leuchtmittel zu tun sondern mit dem Reflektor. Diese...
gerd_

gerd_

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Die Lichtverteilung ist ein weiterer Punkt, da ist ein LED Scheinwerfer deutlich besser.
Diese Verallgemeinerung möchte ich bezweifeln. Die Lichtverteilung hat kaum etwas mit dem Leuchtmittel zu tun sondern mit dem Reflektor. Diese müssen sich bei neuen Fahrzeugen zunehmend dem Design unterordnen. Dank CAD und Funkererosion kann man heute Freiflächenreflektoren formen deren Gestalt vor 20 Jahren einfach unmöglich war. Leider ist da sowohl der Rotstift am Werk (die Form darf nichts kosten) wie auch das Design im Weg (alle Einzelflächen müssen chromfunkeln, auch wenn das z.B. zu streifiger Ausleuchtung führt).
Die LED als eher flächige Lichtquelle ist dabei optisch schwerer zu beherrschen als der Punkt des Xenonbrenners
Ich schätze den LED Scheinwerfer auf 1000 Lumen, wie geschrieben ich schätze!
Über 1500 Lumen kann er nicht leuchten, da sonst weitere Maßnahmen vom Gesetzgeber umgesetzt werden müßten, zb. automatische Leuchtweitenregulierung, Siehe aktuelle StVZO.
Ich konnte bei mir darauf verzichten, weil ab dem 09. Mai 2009 eine fünfjährige Übergangsfrist den Verzicht auf eine automatische Leuchtweitenregulierung vorsieht.
Kannst Du bitte spezifizieren wo genau in der StVZO das steht?
gerd
 
A

arnd100

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Hallo Gerd,

Zitat:

Eine Ausrüstung von Krafträdern mit einem Scheinwerfer mit
Gasentladungslampe ist erlaubt. Die Wirtschaftskommission für Europa
der Vereinten Nationen (UN ECE) hat mit der Regelung 53 "Anbau der
Beleuchtungseinrichtungen (Krad)" in Verbindung mit einer Änderung der
Regelung 98 "Gasentladungsscheinwerfer" diese für Typgenehmigungen von
Krafträdern seit dem 24.10.2009 erlaubt.

Für die Nachrüstung gelten die Vorschriften der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). * 19 Abs.(3) 2. erlaubt
eine Änderung, wenn der Scheinwerfer nach Regelung 98 geprüft ist und
die Einbauanweisungen beachtet werden. Diese erfordern nach Regelung 53
keine Scheinwerferreinigungsanlage und in einer Übergangsphase ist eine
automatische Leuchtweitenregelung noch nicht erforderlich.

(s.a.
http://www.unece.org/trans/doc/2009/wp29/ECE-TRANS-WP29-2009-23e.pdf
)

Zitat Ende

Tschuldigung, es war nicht der 09. Mai sondern 24. Oktober, hatte ich aus dem Gedächtnis geschrieben.

Ich habe meinen Scheinwerfer eintragen lassen, obwohl nicht notwendig,
habe aber erst keinen Tüv Prüfer gefunden der das machen wollte.

Mein Scheinwerfer ist nach ECE 98 geprüft, ist ein 90 mm Scheinwerfer für ein Hymer
Wohnmobil.

Ich habe mich dann an das Bundesministerium für Verkehr gewandt, und um eine Bestätigung
meiner Recherchen gebeten. Dieses Schreiben habe ich erhalten, dann war es kein Problem :-)

Lichtverteilung:
Ich habe bisher immer gelesen, dass eine größere Lichtquelle eine bessere Verteilung nach sich zieht.
Eine punktförmige Quelle hat den Nachteil das geringe Fertigungstoleranzen bei dem Brenner oder Reflektor usw
eine Beeinträchtigung bewirken.
Ich konstruiere keine Scheinwerfer, und das Geschriebene erschien mir plausibel.

Gruß Arnd
 
Road's End

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Das übersteigt jetzt meine Englischkenntnisse. Die Frist ist inzwischen abgelaufen? Jetzt geht es legal nur noch mit Niveauregulierung?
 
Wolfgang.A

Wolfgang.A

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Bei Fahrzeugen die nach dem Datum typengenehmigt wurden ja.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Zitat:
Eine Ausrüstung von Krafträdern mit einem Scheinwerfer mit
Gasentladungslampe ist erlaubt. Die Wirtschaftskommission für Europa
der Vereinten Nationen (UN ECE) hat mit der Regelung 53 "Anbau der
Beleuchtungseinrichtungen (Krad)" in Verbindung mit einer Änderung der
Regelung 98 "Gasentladungsscheinwerfer" diese für Typgenehmigungen von
Krafträdern seit dem 24.10.2009 erlaubt.

Für die Nachrüstung gelten die Vorschriften der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). * 19 Abs.(3) 2. erlaubt
eine Änderung, wenn der Scheinwerfer nach Regelung 98 geprüft ist und
die Einbauanweisungen beachtet werden. Diese erfordern nach Regelung 53
keine Scheinwerferreinigungsanlage und in einer Übergangsphase ist eine
automatische Leuchtweitenregelung noch nicht erforderlich.

(s.a.
http://www.unece.org/trans/doc/2009/wp29/ECE-TRANS-WP29-2009-23e.pdf
)

Zitat Ende

Tschuldigung, es war nicht der 09. Mai sondern 24. Oktober, hatte ich aus dem Gedächtnis geschrieben.

Ich habe meinen Scheinwerfer eintragen lassen, obwohl nicht notwendig,
habe aber erst keinen Tüv Prüfer gefunden der das machen wollte.

Mein Scheinwerfer ist nach ECE 98 geprüft, ist ein 90 mm Scheinwerfer für ein Hymer
Wohnmobil.

Ich habe mich dann an das Bundesministerium für Verkehr gewandt, und um eine Bestätigung
meiner Recherchen gebeten. Dieses Schreiben habe ich erhalten, dann war es kein Problem :-)
Das ist nix Neues und ich hab's schon 2007 publiziert Xenon Abblendlicht.
Auch das Datum ist "geschenkt".
Interessant sind die 1500lm (in der ECE 2000lm)

Lichtverteilung:
Ich habe bisher immer gelesen, dass eine größere Lichtquelle eine bessere Verteilung nach sich zieht.
Eine punktförmige Quelle hat den Nachteil das geringe Fertigungstoleranzen bei dem Brenner oder Reflektor usw
eine Beeinträchtigung bewirken.
Ich konstruiere keine Scheinwerfer, und das Geschriebene erschien mir plausibel.
Da hat sich Deine Quelle unsauber ausgedrückt. Ideal für die Konstruktion eines Reflektors ist eine punktförmige Quelle. Nicht umsonst machte man sich Gedanken ob die Glühwendel in Fahrtrichtung zeigen sollte (H4,H1,H7) oder quer (H3, H10) dazu stehen kann. Bei den H4 nutzt man die unterschiedliche Position der Wendel Fern/Abblend um, bei gleichem Reflektor, unterschiedliche Strahlverteilungen zu bekommen.
Anders ist das beim Scheinwerferdurchmesser ("Streuscheibe"). Theoretisch funktioniert so ein Ding auch in der Grösse eines Zwei-Eurostücks. Praktisch muss die mechanische Genauigkeit hinter der Streuscheibe aber derart hoch sein, dass sie niemand bezahlen kann. Deshalb sind einige italienische "Showrennnerle" zwar vielleicht zulassungsfähig aber in der Nacht unbrauchbar. Zumal dann, wenn dann vielleicht noch eine Fliege darauf sch....
Früher hatte die Streuscheibe auch noch optische Eigenschaften und diente (auch) zur Lichtlenkung/-verteilung. Man sah wo man den Tesakrepp hinkleben musste um in England nicht böse aufzufallen.
Heute macht das der Freiflächenscheinwerfer (mehr oder weniger gut), die Streuscheibe dient dazu, dass der Karosserieverlauf taugt, es nicht hineinregnet und die Briten sollen sich nicht so haben. Dabei ist es immer suboptimal wenn ein Lichtstrahl die Streuscheibe nicht senkrecht passieren kann.
Rallyescheinwerfer hatten nicht ohne Grund 230mm Durchmesser. Natürlich sah es auch cool aus :-) (heute wäre man anderer Meinung) aber an erster Stelle wollte man eine möglichst hohe Lichtausbeute.
Betrachtet man einen kompletten "Scheinwerfer" als Lichtquelle ist die Aussage korrekt, bezogen auf das Leuchtmittel stimmt sie nicht
gerd
 
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Sissi

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Hey Arndt, hast du noch den genauen Typ des Womo parat?
Gruß Chris
 
S

Sissi

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Ja super, danke...
Habe schon länger nach einer solchen Lösung gesucht, da ich ja auch regelmäßig nachts fahre. Das wird dann wohl mein Winterprojekt ;-)
 
gerd_

gerd_

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Hi
Das ist kein Scheinwerfer eines WoMos sondern ein Xenon-Standardscheinwerfer (von HELLA) der z.B. in WoMos und LKWs verwendet wird.
Wo ist der Unterschied?
Wäre es der Scheinwerfer eines WoMos, so hätte er nur eine Zulassung in Verbindung mit dem WoMo. Doch er ist als eingeständige Einheit gemäss "ECE r-98-scheinwerfer-mit-gasentladungs-lichtquellen"( 92 Seiten) zugelassen (und wird mit einer Lichtquelle gemäss "ECE r-99-gasentladungslicht-quellen" (151 S) betrieben) und darf daher bei allen Fahrzeugen eingebaut werden für die Scheinwerfer gemäss ECE R-98 zugelassen sind (hier ECE r-53-beleuchtung-lichtsignaleinrichtung-motorraeder).
Xenon Abblendlicht
gerd
 
ElchQ

ElchQ

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Servus Arnd,

naja, so ganz ist das nicht korrekt... Aber ich will mich da nicht streiten.

FAKT ist:

1) Meine LED-Zusatzscheinwerfer haben 6100 LUmen PRO Scheinwerfer bei 60W Leistungsaufnahme PRO Scheinwerfer => ca. 101Lumen pro Watt....

2) MErkt man sehr wohl einen Unterschied in der Helligkeit ohne änderung der Farbtemperatur, das nur am Rande. Wenn ich meine Scheinwerfer um 50% "drossel" ist es schon "dunkler"..

3) Flackern merkst Du sehr deutlich wenn Du mal derben Schotter / Geröll oder Waschbrett gefahren bist, dann tanzt der Halo-SW vor Dir, dass es eine wahre Pracht ist. Bei Xenon ist es nicht ganz so schlimm, aber auch hier merkt man das Flackern deutlich. Bei LED ist dies
nahezu nicht mehr wahr zu nehmen...Wie gesagt, nicht technisch begründet sondern nur als "Gefühl" beim Fahren... Aber das ist ja das entscheident, denn was das Auge wahr nimmt bzw. nicht kann schnell dazu führen das man übermüdet...

Gruss

@ ElchQ
Wieso vergleiche ich Äpfel mit Birnen?
Das menschliche Auge ist kaum in der Lage Helligkeit zu unterscheiden.
Ich habe LED Taschenlampen mit verschiedenen Helligkeitsstufen, eine
Verdoppelung der Helligkeit ist nicht stark wahrnembar.
Das Auge versucht die Helligkeit über die Lichtfarbe zu bestimmen, dh. je
weißer das Licht desto heller wird der Lichtstrom empfunden.
Beim Fahren ist je nach Wetterbedingungen eine wärmere oder kältere Lichtfarbe von Vorteil, dh. der Kontrast der vom Auge wahrnehmbar ist.
Es ist also der Lichtstrom in Lumen eine verlässliche Grundlage für die Helligkeit des Scheinwerfers.
Danach habe ich gefragt!
Die Lichtverteilung ist ein weiterer Punkt, da ist ein LED Scheinwerfer deutlich besser.
Ein Flackern habe ich bei meinen Scheinwerfern nie wahrgenommen, stört mich also nicht.
Der Energieverbrauch ist bei LED natürlich auch besser.
Ich verwende bei meinem Motorrad einen Xenon Scheinwerfer, dieser ist gegenüber der LED nochmals effizienter.
Xenon kommen auf 100 Lumen je Watt, das schaffen LEDs nur im Labor.
Ein weiterer Vorteil der LEDs ist der geringere Verschleiss, der ist bei Xenon sogar am größten.
Die H7 Birne bringt eine Helligkeit von 1500 Lumen, mein Xenon Scheinwerfer
3000 Lumen. Ich schätze den LED Scheinwerfer auf 1000 Lumen, wie geschrieben ich schätze!
Über 1500 Lumen kann er nicht leuchten, da sonst weitere Maßnahmen vom Gesetzgeber umgesetzt werden müßten, zb. automatische Leuchtweitenregulierung, Siehe aktuelle StVZO.
Ich konnte bei mir darauf verzichten, weil ab dem 09. Mai 2009 eine fünfjährige Übergangsfrist den Verzicht auf eine automatische Leuchtweitenregulierung vorsieht.
Mich persönlich hätte nur die Helligkeit des LED Hauptscheinwerfers der 1200 GS LC interessiert, ich kann an keiner Stelle Informationen darüber finden.

Gruß Arnd
 
A

arnd100

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Hallo ElchQ,

zu 1) 6100 Lumen, ok da hast Du einen Stadion Scheinwerfer.
Was ist das für ein Hersteller/ Typ?

zu 2) ja klar sieht man einen Unterschied! Aber eine Erhöhung des Lichtstroms von 500 nach 800 Lumen ist kaum wahrnehmbar ( selbst getestet, als Beispiel)

Die Angabe der Lumen bei LED Lampen ist oftmals, na ja. Bei Messungen habe ich keine Lampen gefunden die über 100 Lumen pro Watt gehen.
Ich habe zuhause eine Lampe mit 11Watt, die soll 1400 Lumen haben, das glaube ich mal nicht, getestet habe ich das nicht.

Gruß Arnd
 
ElchQ

ElchQ

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Clearwaterlights :) Das beste, was es zur Zeit fürs Motorrad gibt. Ich muss das Ding mal ausmessen, aber dem Hersteller vertraue ich da, denn das vorhergehende Modell sollte 2400Lumen haben und hatte nachgemessen dann 2380.... Das liegt dann im Rahmen der Messungenauigkeit!
 
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