Leo-HOL
Themenstarter
Hallo,
bei vielen Motorradanhängern ist die Länge der Ladefläche mit 2m angegeben, wenn der Radbügel (oder eine Radwippe) ganz vorn angebracht ist und das Vorderrad etwas über die vordere Ladefläche hinausragt (vielleicht so 10-15cm), steht das Hinterrad z.B. einer 12er GS noch in der Schiene allerdings ragt der hintere Kotflügel bzw. das Kennzeichen über die hintere Ladefläche hinaus. Das ist nicht viel, kann das Probleme mit der Rennleitung geben und muß man den (geringen) Überstand z.B. mit einer roten Fahne kennzeichnen ?
Schon mal Danke für Eure Antworten
bei vielen Motorradanhängern ist die Länge der Ladefläche mit 2m angegeben, wenn der Radbügel (oder eine Radwippe) ganz vorn angebracht ist und das Vorderrad etwas über die vordere Ladefläche hinausragt (vielleicht so 10-15cm), steht das Hinterrad z.B. einer 12er GS noch in der Schiene allerdings ragt der hintere Kotflügel bzw. das Kennzeichen über die hintere Ladefläche hinaus. Das ist nicht viel, kann das Probleme mit der Rennleitung geben und muß man den (geringen) Überstand z.B. mit einer roten Fahne kennzeichnen ?
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