Hi
Hallo Peter, nach StVZO ist am Motorrad nur jeweils ein Nebelscheinwerfer und ein zusätzlicher Fernscheinwerfer erlaubt. Aber nach EU-Zulassung 2 Nebelscheinwerfer und insgesamt 2 Fernscheinwerfer. Alles verwirrend, es gilt aber beides. Du kannst Dir ausuchen was Du möchtest. Dabei aber die geltenden Anbauvorschriften und die Regeln der StVO beim Einschalten beachten ;-)
Es geht darum als was das Mopped zugelassen ist. Alle 4V sind EU-zugelassen es gilt also die 2+2 Regel.
Bei den 1100 und den 1200 ist das auch tatsächlich so weil die Serienmässigen Abblend- und Fernscheinwerfer eine Baueinheit bilden
Bei den 1150 ist es anders. Hier sind es 2 getrennte SW und somit ist bereits ein Fernscheinwerfer verbaut und nur noch ein zusätzlicher FernSW legal.
Hab' ich mit einem TÜVie diskutiert. Allerdings sagte er: "Geschaltet sind sie vorschriftmässig, wenn einer entgegenkommt blendest Du eh' ab. Und eh' ich Dich jetzt heimfahren lasse, Du eines der Dinger abbaust, der blödsinnigen Bestimmung Genüge getan ist, ich den Stempel draufhaue und Du das Ding wieder anschraubst. . . . ."
Im ETK laufen die Teile tatsächlich unter "Zusatzscheinwerfer". Geschaltet werden sie allerdings mit einem "Schalter für Nebelscheinwerfer". Nachdem sie BMW gerne selbst anbaut sind sie dann natürlich richtig geschaltet. Dass es BMW seinen Kunden quasi anheim stellt die Zusatzscheinwerfer entgegen der StVO zu benutzen finde ich dann schon seltsam.
Die auf den SW befindliche E-Nummer sagt übrigens "Nebel".
gerd